Grundschule benutzte nicht mehr zugelassenes Buch
Unterricht In Dürrlauingen war die Auflage des „Findefix“aus dem Jahr 2006 benutzt worden. Dabei stand diese Version nicht mehr auf der Liste der erlaubten Lernmittel des Kultusministeriums. Das fiel erst einer Mutter auf
Eine Mutter hat sich beschwert, da die Schule in Dürrlauingen eine veraltete Auflage nutzte – was so nicht erlaubt war. »
Dürrlauingen/Landkreis Die Mutter einer Schülerin der vierten Klasse der Grundschule Dürrlauingen hat sich an unsere Zeitung gewandt. Denn sie kritisiert, dass ihre Tochter – und weitere Kinder – eine veraltete Auflage des Wörterbuchs „Findefix“benutzen mussten. Dabei habe sie die Schule auf die ihrer Ansicht nach zu alte Version aufmerksam gemacht. Die Mutter, die ihren Namen hier nicht genannt haben möchte, fürchtet Nachteile für ihr Kind beim Lernen und bei Überprüfungen in der Schule.
Es geht um die Auflage aus dem Jahr 2006. Zunächst habe die Lehrerin von einem Versehen und auch einem Einzelfall gesprochen, dass diese noch verwendet wurde. Doch zunächst sei das Buch nicht ausgetauscht worden. Dabei ist diese Auflage aus der Liste der zugelassenen Bücher des Ministeriums für Unterricht und Kultus gestrichen worden, was man ihr dort bestätigt habe.
Schulleiterin Stefanie Hutter betont, dass die verwendeten Ausgaben mit dem Lehrplan konform und auch die Schreibweisen korrekt seien. Eine Ausnahme habe es bei einer älteren Variante des Buchs bei der Trennungsregelung von Buchstaben gegeben. Aber die Kinder seien im Unterricht und mit Hefteinträgen auf die neue Schreibweise aufmerksam gemacht worden. Für Proben sei das ältere Wörterbuch auch nicht mehr benutzt worden. Dass die Schule die Bücher stellte, habe den Eltern den Kauf der stets aktuellen Auflage ersparen sollen. Inzwischen sei man aber dazu übergegangen, dass die Eltern der Zweitklässler das Buch kaufen und es bis zur vierten Klasse verwendet wird.
Der Mutter sei man entgegengekommen, indem ein neuer Satz Bücher doch noch auf Kosten der
Schule besorgt worden sei. Der habe aber natürlich ein paar Tage Lieferzeit gehabt, was zu der genannten Verzögerung geführt habe. Die neuen Bücher seien inzwischen an die Kinder verteilt. Zuvor hätten auch nur die Lehrer Nachteile gehabt, da sie prüfen mussten, welches Kind welche Version hatte. Den Buben und Mädchen seien aber definitiv keine Probleme entstanden. Standard an der Schule sei momentan die Auflage aus dem Jahr 2011, die ganz neue sei nachbestellt worden.
Schulamtsdirektor Josef Seibold sagt auch, dass sich seit der Rechtschreibreform keine grundlegenden Änderungen mehr ergeben hätten. Kein Lehrer werde einem Kind eine
schlechtere Note geben, wenn es ein Wort so schreibt, wie es in dem ihm vorliegenden Nachschlagewerk steht. Falls doch mal etwas durchrutscht, könne man natürlich mit der entsprechenden Lehrkraft sprechen, oder mit der Leitung, sollte es Unstimmigkeiten geben.
Das Bayerische Ministerium für Unterricht und Kultus erläutert, dass grundsätzlich Schulbücher in Bayern einem zentralen Zulassungsverfahren unterzogen werden. Anhand einer Liste können die Schulen prüfen, ob die von ihnen eingesetzten Lernmittel dem aktuellen Stand entsprechen. „Diese Zulassung eines Schulbuches bezieht sich dabei auf die jeweils im Zulassungsverfah-
ren geprüfte und zugelassene Auflage und schließt nur vollkommen unveränderte Nachdrucke mit ein. Erweiterte beziehungsweise inhaltlich aktualisierte Neuauflagen müssen erneut zur Zulassung eingereicht werden“, erklärt der Sprecher. Schulen seien grundsätzlich dazu verpflichtet, „nur solche Schulbücher einzusetzen, die dem jeweils aktuell gültigen Lehrplan entsprechen und das zentrale Zulassungsverfahren in Bayern erfolgreich durchlaufen haben“. Beim „Findefix“seien dies aktuell zwei Varianten mit vereinfachter Ausgangsschrift und mit Schulausgangsschrift, die 2015 beziehungsweise 2016 zugelassen wurden. Die 2006er Auflage stehe nicht auf der Liste der zugelassenen Bücher. Daher werde man sich an das Schulamt wenden. Was die Konsequenz ist, wenn eine Schule nicht die zugelassenen Lehrmittel nutzt, müsse von Fall zu Fall entschieden werden. Schulamtsdirektor Seibold erklärt, man habe das zum Anlass genommen, alle Schulen darauf hinzuweisen, dass nur die zugelassenen Bücher genutzt werden. Das zu überprüfen sei auch schon zuvor verpflichtend gewesen.
Die betroffene Mutter sagt dazu, dass jedem Fehler unterlaufen könnten. Aber dann solle man dazu stehen und nicht von einem Einzelfall sprechen, obwohl es keiner sei. Sie fühlt sich getäuscht. Auch hätten die Eltern informiert werden sollen. Sie kann nicht verstehen, dass keiner Lehrkraft aufgefallen sei, dass man ein nicht mehr zugelassenes Buch verwendet, obwohl es entsprechende Listen gibt. „Erst muss man Unruhe stiften, bis sich etwas tut.“Erst als sie unsere Zeitung eingeschaltet habe, sei alles schnell gegangen. An anderen Schulen in der Umgebung werde das aktuelle Buch benutzt, und zwar auf Kosten der Einrichtungen. Lieber bezahle sie selbst, damit ihr Kind die aktuelle Version hat, aber das könne auch nicht Sinn der Sache sein. Der Versuch unserer Zeitung, mit der Elternvertretung der Schule Kontakt aufzunehmen, war nicht erfolgreich.
Die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), Simone Fleischmann, sagt, dass entscheidend sei, ob ein Buch zum Lehrplan passe. Es schaffe nur die Grundlage zum Lernen, die Lehrer ergänzten es mit dem Unterricht. „Das alte muss auch nicht immer schlecht sein.“Aber wenn es um den Deutschunterricht geht, gelte das nicht. „Wenn Kinder an die Rechtschreibung herangeführt werden, muss es up to date sein.“