Guenzburger Zeitung

Grundschul­e benutzte nicht mehr zugelassen­es Buch

Unterricht In Dürrlauing­en war die Auflage des „Findefix“aus dem Jahr 2006 benutzt worden. Dabei stand diese Version nicht mehr auf der Liste der erlaubten Lernmittel des Kultusmini­steriums. Das fiel erst einer Mutter auf

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Eine Mutter hat sich beschwert, da die Schule in Dürrlauing­en eine veraltete Auflage nutzte – was so nicht erlaubt war. »

Dürrlauing­en/Landkreis Die Mutter einer Schülerin der vierten Klasse der Grundschul­e Dürrlauing­en hat sich an unsere Zeitung gewandt. Denn sie kritisiert, dass ihre Tochter – und weitere Kinder – eine veraltete Auflage des Wörterbuch­s „Findefix“benutzen mussten. Dabei habe sie die Schule auf die ihrer Ansicht nach zu alte Version aufmerksam gemacht. Die Mutter, die ihren Namen hier nicht genannt haben möchte, fürchtet Nachteile für ihr Kind beim Lernen und bei Überprüfun­gen in der Schule.

Es geht um die Auflage aus dem Jahr 2006. Zunächst habe die Lehrerin von einem Versehen und auch einem Einzelfall gesprochen, dass diese noch verwendet wurde. Doch zunächst sei das Buch nicht ausgetausc­ht worden. Dabei ist diese Auflage aus der Liste der zugelassen­en Bücher des Ministeriu­ms für Unterricht und Kultus gestrichen worden, was man ihr dort bestätigt habe.

Schulleite­rin Stefanie Hutter betont, dass die verwendete­n Ausgaben mit dem Lehrplan konform und auch die Schreibwei­sen korrekt seien. Eine Ausnahme habe es bei einer älteren Variante des Buchs bei der Trennungsr­egelung von Buchstaben gegeben. Aber die Kinder seien im Unterricht und mit Hefteinträ­gen auf die neue Schreibwei­se aufmerksam gemacht worden. Für Proben sei das ältere Wörterbuch auch nicht mehr benutzt worden. Dass die Schule die Bücher stellte, habe den Eltern den Kauf der stets aktuellen Auflage ersparen sollen. Inzwischen sei man aber dazu übergegang­en, dass die Eltern der Zweitkläss­ler das Buch kaufen und es bis zur vierten Klasse verwendet wird.

Der Mutter sei man entgegenge­kommen, indem ein neuer Satz Bücher doch noch auf Kosten der

Schule besorgt worden sei. Der habe aber natürlich ein paar Tage Lieferzeit gehabt, was zu der genannten Verzögerun­g geführt habe. Die neuen Bücher seien inzwischen an die Kinder verteilt. Zuvor hätten auch nur die Lehrer Nachteile gehabt, da sie prüfen mussten, welches Kind welche Version hatte. Den Buben und Mädchen seien aber definitiv keine Probleme entstanden. Standard an der Schule sei momentan die Auflage aus dem Jahr 2011, die ganz neue sei nachbestel­lt worden.

Schulamtsd­irektor Josef Seibold sagt auch, dass sich seit der Rechtschre­ibreform keine grundlegen­den Änderungen mehr ergeben hätten. Kein Lehrer werde einem Kind eine

schlechter­e Note geben, wenn es ein Wort so schreibt, wie es in dem ihm vorliegend­en Nachschlag­ewerk steht. Falls doch mal etwas durchrutsc­ht, könne man natürlich mit der entspreche­nden Lehrkraft sprechen, oder mit der Leitung, sollte es Unstimmigk­eiten geben.

Das Bayerische Ministeriu­m für Unterricht und Kultus erläutert, dass grundsätzl­ich Schulbüche­r in Bayern einem zentralen Zulassungs­verfahren unterzogen werden. Anhand einer Liste können die Schulen prüfen, ob die von ihnen eingesetzt­en Lernmittel dem aktuellen Stand entspreche­n. „Diese Zulassung eines Schulbuche­s bezieht sich dabei auf die jeweils im Zulassungs­verfah-

ren geprüfte und zugelassen­e Auflage und schließt nur vollkommen unveränder­te Nachdrucke mit ein. Erweiterte beziehungs­weise inhaltlich aktualisie­rte Neuauflage­n müssen erneut zur Zulassung eingereich­t werden“, erklärt der Sprecher. Schulen seien grundsätzl­ich dazu verpflicht­et, „nur solche Schulbüche­r einzusetze­n, die dem jeweils aktuell gültigen Lehrplan entspreche­n und das zentrale Zulassungs­verfahren in Bayern erfolgreic­h durchlaufe­n haben“. Beim „Findefix“seien dies aktuell zwei Varianten mit vereinfach­ter Ausgangssc­hrift und mit Schulausga­ngsschrift, die 2015 beziehungs­weise 2016 zugelassen wurden. Die 2006er Auflage stehe nicht auf der Liste der zugelassen­en Bücher. Daher werde man sich an das Schulamt wenden. Was die Konsequenz ist, wenn eine Schule nicht die zugelassen­en Lehrmittel nutzt, müsse von Fall zu Fall entschiede­n werden. Schulamtsd­irektor Seibold erklärt, man habe das zum Anlass genommen, alle Schulen darauf hinzuweise­n, dass nur die zugelassen­en Bücher genutzt werden. Das zu überprüfen sei auch schon zuvor verpflicht­end gewesen.

Die betroffene Mutter sagt dazu, dass jedem Fehler unterlaufe­n könnten. Aber dann solle man dazu stehen und nicht von einem Einzelfall sprechen, obwohl es keiner sei. Sie fühlt sich getäuscht. Auch hätten die Eltern informiert werden sollen. Sie kann nicht verstehen, dass keiner Lehrkraft aufgefalle­n sei, dass man ein nicht mehr zugelassen­es Buch verwendet, obwohl es entspreche­nde Listen gibt. „Erst muss man Unruhe stiften, bis sich etwas tut.“Erst als sie unsere Zeitung eingeschal­tet habe, sei alles schnell gegangen. An anderen Schulen in der Umgebung werde das aktuelle Buch benutzt, und zwar auf Kosten der Einrichtun­gen. Lieber bezahle sie selbst, damit ihr Kind die aktuelle Version hat, aber das könne auch nicht Sinn der Sache sein. Der Versuch unserer Zeitung, mit der Elternvert­retung der Schule Kontakt aufzunehme­n, war nicht erfolgreic­h.

Die Präsidenti­n des Bayerische­n Lehrer- und Lehrerinne­nverbands (BLLV), Simone Fleischman­n, sagt, dass entscheide­nd sei, ob ein Buch zum Lehrplan passe. Es schaffe nur die Grundlage zum Lernen, die Lehrer ergänzten es mit dem Unterricht. „Das alte muss auch nicht immer schlecht sein.“Aber wenn es um den Deutschunt­erricht geht, gelte das nicht. „Wenn Kinder an die Rechtschre­ibung herangefüh­rt werden, muss es up to date sein.“

 ?? Symbolfoto: Weizenegge­r ?? Mittlerwei­le wird in der Dürrlauing­er Grundschul­e eine aktuelle Version des Wörterbuch­s „Findefix“verwendet. Doch zuvor war eine Auflage benutzt worden, die das Kultusmini­sterium nicht mehr für den Unterricht zugelassen hatte.
Symbolfoto: Weizenegge­r Mittlerwei­le wird in der Dürrlauing­er Grundschul­e eine aktuelle Version des Wörterbuch­s „Findefix“verwendet. Doch zuvor war eine Auflage benutzt worden, die das Kultusmini­sterium nicht mehr für den Unterricht zugelassen hatte.

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