Missglückter Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Nach einem Unfall sollte ein 32-Jähriger 120 Euro bezahlen. Das sah er nicht ein. Nun fällt die Strafe höher aus
Günzburg Dieser Versuch ging völlig daneben: Weil er sich unschuldig fühlte, hat ein 32-Jähriger Einspruch gegen ein Bußgeld wegen eines Verkehrsdelikts erhoben. Aber statt besser wegzukommen, fiel die Quittung vom Amtsgericht wesentlich drastischer aus. Damit nicht genug, bekam der Angeklagte noch einen Strafzuschlag, weil er während der Urteilsverkündung dazwischen maulte.
Auf der Burtenbacher Umgehung kam es im April vergangenen Jahres zu einem Unfall, wie er täglich hundertfach passiert. Der Angeklagte wollte auf die Staatsstraße 2015 abbiegen und hatte die Vorfahrt einer Frau missachtet, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Es schepperte ordentlich, zwei Autoinsassen wurden verletzt. Für diesen Crash sollte der Verursacher ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro zahlen. Damit war er nicht einverstanden: „Ich bin unschuldig“, beteuerte er. Das andere Auto sei nach einem Überholmanöver in seinen Wagen gekracht. Mit dieser Behauptung biss er bei Walter Henle jedoch auf Granit. Laut Aktenlage, so der Direktor des Amtsgerichts, sei die Situation anders gewesen, ein Überholmanöver fand nicht statt. Das hatte auch ein Sachverständiger beim ersten Verhandlungstermin in einem ausführlichen Gutachten bestätigt. Nach dessen Unfallrekonstruktion und den Spuren sei der Verursacher wohl recht langsam in die Staatsstraße eingebogen. Dann kam es zur Kollision: „Es handelt sich um einen typischen Einfahrunfall“, lautete das Fazit.
Beim zweiten Verhandlungstermin musste der Angeklagte ohne seinen Verteidiger auskommen. Der Anwalt war erkrankt, hatte dies aber beim Gericht nicht gemeldet. Der Anwalt hatte noch einen weiteren Entlastungszeugen benannt, weshalb die Verhandlung fortgesetzt wurde. Doch der Fahrer eines Autos, das auf der Staatsstraße von Münsterhausen Richtung Jettingen fuhr, konnte wenig Erhellendes zum Unfall beitragen. Dessen Entwicklung hatte er nicht gesehen, nur ein schleuderndes Auto und herumfliegende Teile. Ein Polizist als Zeuge hatte von widersprüchlichen Angaben der Unfallbeteiligten berichtet. Die Frau am Steuer des zweiten Autos hatte ausgesagt, dass sie mit circa 100 Stundenkilometern unterwegs war, aber nicht überholt habe, als der andere Wagen einbog. Sie erlitt wie der Unfallverursacher leichte Verletzungen. Der Angeklagte war weiter von seiner Unschuld überzeugt: „Ich sage die Wahrheit, die Zeugen nicht.“Es half ihm nichts.
Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu 30 Euro sowie zwei Monate Fahrverbot. Im Urteil wegen zweifacher fahrlässiger Körperverletzung wurde es noch teurer. Richter Henle reduzierte zwar die Anzahl der Tagessätze auf 40, erhöhte sie aber auf 50 Euro, also insgesamt 2000 Euro wegen der finanziellen Verhältnisse des Angeklagten, der als Schlosser 2500 Euro netto verdient. Er sei überzeugt, dass eine „klassische Vorfahrtsverletzung“vorliege, was sich allein aus den Spuren und dem Gutachten zweifelsfrei ergebe. Auf die Strafe reagierte der Angeklagte unwirsch und redete trotz Ermahnung mehrfach dazwischen. Das brachte ihm zusätzlich ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro ein. Das uneinsichtige Verhalten des Mannes lasse sogar die Frage aufkommen, ob er charakterlich überhaupt zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet sei, sagte Richter Henle. Durch das verhängte zweimonatige Fahrverbot habe der Angeklagte als Fußgänger genug Zeit, darüber nachzudenken, gab ihm der Richter mit auf den Weg.