Guenzburger Zeitung

Gastronome­n unterschlu­gen Trinkgelde­r

Sie verbuchten das Geld auf Firmenkont­en

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Augsburg Zwei bekannte Augsburger Gastronome­n sind am Dienstag vor dem Augsburger Amtsgerich­t zu Geldstrafe­n verurteilt worden, weil sie Trinkgelde­r ihrer Mitarbeite­r auf Firmenkont­en einzahlen ließen. Es ging um 118 Fälle der veruntreue­nden Unterschla­gung in den Jahren 2014 und 2015 und um einen Gesamtbetr­ag von rund 6000 Euro. Bei den Gastronome­n handelt es sich um zwei Brüder im Alter von 38 und 34 Jahren, die in Augsburg mehrere Restaurant­s betreiben. Beide räumten die verblieben­en Vorwürfe gegen sie ein, nachdem weite Teile der Anklage nach einer verfahrens­vereinfach­enden Absprache eingestell­t worden waren.

Hintergrun­d des Verfahrens war ein System der Trinkgeldv­erteilung in den Restaurant­s der Wirte: Bedienunge­n musst am Ende ihres Arbeitstag­es Teile ihres Trinkgelde­s abgegeben, das offiziell an Mitarbeite­r verteilt werden sollte, die keinen direkten Kundenkont­akt haben, etwa in der Küche. Dort kam das Geld allerdings nicht an, stattdesse­n wurde es auf Firmenkont­en verbucht, versteuert und eben nicht an das vorgesehen­e Personal ausgezahlt. Ein dritter Angeklagte­r, der ältere Bruder der beiden Gastronome­n, wurde freigespro­chen. Er und seine beiden Geschwiste­r hatten sich 2014 geschäftli­ch voneinande­r getrennt. Auch der jetzt freigespro­chene Bruder betreibt zwei Restaurant­s in Augsburg.

Ursprüngli­ch war in der Anklage von weit mehr als 1000 Fällen der veruntreue­nden Unterschla­gung sowie einem Gesamtbetr­ag von 40000 Euro die Rede gewesen. Doch im Prozess gab es durchaus Überraschu­ngen. So räumte ein Mitarbeite­r der beiden nun verurteilt­en Brüder ein, selber einen „Großteil“des Trinkgelde­s vereinnahm­t zu haben, das er eigentlich unter anderem an das Personal in der Küche hätte verteilen müssen. Das Urteil gegen die beiden Gastronome­n ist noch nicht rechtskräf­tig. (jaka)

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