Urteil zu NPD-Plakat
Gericht gibt der Stadt Ingolstadt recht. Sinti und Roma sind entsetzt
Ingolstadt Hätte die Stadt Ingolstadt vor zwei Jahren umstrittene Wahlplakate der NPD entfernen müssen? Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wertet den Slogan „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“als Volksverhetzung und hat deshalb gegen die Stadt Ingolstadt geklagt.
Im Bundestagswahlkampf 2017 hatte der Zentralrat gefordert, dass die Stadtverwaltung die Plakate entfernen muss. Sie blieben allerdings hängen. Die Stadt sah keine rechtliche Grundlage für die Abnahme. In einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts hieß es damals, dass mit dem Spruch „noch nicht der Tatbestand der Volksverhetzung“erfüllt sei. Die Aussage sei – gerade in Zeiten des Wahlkampfs – immer noch durch die Meinungsfreiheit geschützt. Dieses Urteil wurde nun am Donnerstag bestätigt.
Zur Verhandlung erschienen weder Vertreter des Zentralrats noch der NPD. Der Richter erklärte, die
Nur eine Gesetzesänderung würde helfen
Darstellung habe zwar einen diskriminierenden Charakter, überschreite aber nicht die Grenze zur Strafbarkeit. Der Rechtsdirektor der Stadt Ingolstadt betonte im Verfahren, es handele sich bei der Wahlwerbung um eine „geschmacklose Darstellung“. „Wir hätten das Plakat gerne runtergeholt, aber wir durften nicht.“Solange der Inhalt nicht strafbar sei, hätten die Kommunen wenig bis gar keinen Handlungsspielraum, befand auch das Gericht. Es bräuchte eine Gesetzesänderung, damit man Plakate wie das der NPD verbieten könne, sagte der Richter am Ende der Verhandlung. (mit dpa)