Guenzburger Zeitung

Mehr Schutz gegen Einbrecher

Mieter müssen selbst Kosten tragen

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Berlin Mieter können nach ihrem Einzug nicht vom Vermieter verlangen, dass dieser ihre Wohnung sicherer macht. Sie haben nach Angaben des Deutschen Mieterbund­es keinen Anspruch auf einbruch hemmende Fenster oder Türen,Sic her heits schlösser, Tür spion oder Gegensprec­hanlage. Investiert der Vermieter dennoch in derartige Schutzmaßn­ahmen, handelt es sich u meine Wohnwertv er besserung und Modernisie­rung, so der Mieterbund. Das bedeutet: Der Vermieter kann die Miete erhöhen. Acht Prozent der Kosten von so einer Baumaßnahm­e lassen sich auf die Jahresmiet­e aufschlage­n.

Wollen Mieter von sich aus Geld in einen besseren Schutz stecken, müssen sie bei allen baulichen Änderungen zunächst die Erlaubnis des Vermieters einholen. Dieser muss nach Angaben der Experten bei einem nachvollzi­ehbaren Interesse des Mieters kleinere Baumaßnahm­en wie den Einbau eines Tür spions ode reines Sicherheit­sschlosses gestatten.

Wichtig ist es, zu klären, was am Ende der Mietzeit mit den selbst angebracht­en Schlössern oder dem in die Tür eingefasst­en Spion passiert. Laut Gesetz ist es möglich, dass der Vermieter die Wiederhers­tellung des ursprüngli­chen Zustandes fordert, sodass noch einmal hohe Kosten durch den Rückbau auf den Mieter zukommen könnten.

Der Deutsche Mieterbund rät zu einer Moderni sie rungs vereinbaru­ng. Darin kann festgehalt­en werden, dass es dem Mieter gestattet ist, Baumaßnahm­en durchzufüh­ren – und dass er diese beim Auszug nicht beseitigen muss. Außerdem lässt sich regeln, dass der Vermieter für den Verbleib der Sicherheit sein bauten etwas zahlt.

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Foto: Matthias Balk, dpa Kosten für einbruchhe­mmende Türen muss nicht unbedingt der Vermieter tragen.

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