Mehr Schutz gegen Einbrecher
Mieter müssen selbst Kosten tragen
Berlin Mieter können nach ihrem Einzug nicht vom Vermieter verlangen, dass dieser ihre Wohnung sicherer macht. Sie haben nach Angaben des Deutschen Mieterbundes keinen Anspruch auf einbruch hemmende Fenster oder Türen,Sic her heits schlösser, Tür spion oder Gegensprechanlage. Investiert der Vermieter dennoch in derartige Schutzmaßnahmen, handelt es sich u meine Wohnwertv er besserung und Modernisierung, so der Mieterbund. Das bedeutet: Der Vermieter kann die Miete erhöhen. Acht Prozent der Kosten von so einer Baumaßnahme lassen sich auf die Jahresmiete aufschlagen.
Wollen Mieter von sich aus Geld in einen besseren Schutz stecken, müssen sie bei allen baulichen Änderungen zunächst die Erlaubnis des Vermieters einholen. Dieser muss nach Angaben der Experten bei einem nachvollziehbaren Interesse des Mieters kleinere Baumaßnahmen wie den Einbau eines Tür spions ode reines Sicherheitsschlosses gestatten.
Wichtig ist es, zu klären, was am Ende der Mietzeit mit den selbst angebrachten Schlössern oder dem in die Tür eingefassten Spion passiert. Laut Gesetz ist es möglich, dass der Vermieter die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes fordert, sodass noch einmal hohe Kosten durch den Rückbau auf den Mieter zukommen könnten.
Der Deutsche Mieterbund rät zu einer Moderni sie rungs vereinbarung. Darin kann festgehalten werden, dass es dem Mieter gestattet ist, Baumaßnahmen durchzuführen – und dass er diese beim Auszug nicht beseitigen muss. Außerdem lässt sich regeln, dass der Vermieter für den Verbleib der Sicherheit sein bauten etwas zahlt.