Kommt bald das Aus für die Preisteile?
Reiseanbieter wollen Urlaubskosten nur noch im Internet veröffentlichen, Verbraucher laufen dagegen Sturm
Sie sind unscheinbar, auf billigstem Papier gedruckt, und wenn man nicht aufpasst, dann fallen sie aus dem Reisekatalog raus: Es geht um Preisteile von Pauschalreisen. Um sie ist ein Streit entbrannt: Immer mehr Reiseveranstalter wollen sie weglassen. Aber die Verbraucherschützer klagen dagegen. Und bekommen meist recht – bislang.
Das Problem: Im Zeitalter des Internets haben die Reiseunternehmen große Konkurrenz durch Onlineportale. Die kennen keine Kataloge und ändern ihre Reisepreise ganz nach Gusto von Tag zu Tag, ja jede Minute manchmal. Nicht selten bekommt man da sogar andere Preise, je nachdem, ob man die Seite mit einem schicken iPhone oder einer alten PC-Klapperkiste aufgerufen hat.
Individualisierte Preise planen die klassischen Katalogveranstalter nicht; aber sie wollen auch nicht auf ihrer teuren Ware sitzen bleiben, wenn die Marktpreise während der Kataloglaufzeit sinken. Tatsächlich dürfen sie seit mehr als zehn Jahren ihre Preise auch unterjährig anpassen. Preisteile müssen sie trotzdem weiter drucken. Das Ergebnis: Die dünnen Heftchen sind oft schon beim Erscheinen veraltet.
Deshalb wollen immer mehr Veranstalter die Preisteile ganz abschaffen. Doch da haben sie die Rechnung ohne die Verbraucherschützer gemacht. Erst Ende Mai musste Tui erst wieder eine schmerzhafte Niederlage vor Gericht einstecken. Das Oberlandesgericht Celle untersagte dem Reisekonzern den Verkauf per Katalog, wenn nur ein Circa-Preis in Form eines „Preisindikators“angegeben wird und der Kunde nicht schwarz auf weiß „in exakt bezifferter Form über den von ihm zu zahlenden Reisepreis informiert wird”. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
Die argumentiert, dass der Verbraucher ein Anrecht auf einen ausEndpreis habe. Auf Basis eines bloßen Indikators könne der Kunde „keine informierte geschäftliche Entscheidung treffen”. Kunden könnten zudem durch Lockpreise geködert werden, die sie am Ende gar nicht bekommen. Dem schlossen sich die Richter an; Tui muss also weiter Preisteile drucken.
Trotzdem hat nun auch FTI, die Nummer vier unter den deutschen Reisekonzernen, seinen aktuellen Winterkatalog ohne Preisteil ausgeliefert. Der Trick der Münchner: Statt Indikatoren gibt es in den Katalogen Tabellen mit je einem Preisbeispiel pro Monat und Abflughafen. Das ist kein Circa-Preis-Angebot, sondern ein tatsächlich so buchbares. Aber die Preise für hunderte anderer Angebote gibt es nur im Internet zu sehen. Ob das standhält, wird gewiss bald wieder vor einem Gericht geklärt.
Für den Verbraucher ist wichtig zu wissen: Der Preis laut gedrucktem Katalog ist auch bei Angeboten mit Preisteil keineswegs sicher. Die tatsächlich zu zahlenden Preise dürfen von der Ausschreibung abweichen, wenn das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so steht. Und das ist bei allen Großveranstaltern der Fall.
Nach dem neuen Pauschalreisegesetz seit 2018 sind die Reisepreise sogar noch nach Vertragsschluss variabel. Schon zuvor mussten Urlauber nachträgliche Preiserhöhungen um bis zu fünf Prozent akzeptieren – allerdings nur, wenn zwischen Buchung und Reise vier Monate liegen und die Kosten des Veranstalters nachweislich gestiegen waren – etwa, weil sich der Wechselkurs geändert hat. Seit August 2018 dürfen die Reiseunternehmen bis 20 Tage vor Reisebeginn bis zu acht Prozent aufschlagen. Die Reise darf sogar noch teurer werden; dann muss der Veranstalter dem Urlauber allergeschriebenen dings ein Rücktrittsrecht einräumen.
Als Preisabsicherung helfen gedruckte Preistabellen heute also nur noch sehr bedingt. Dennoch sind die Preisteile kein unnützes Altpapier, das über den Urlauber entsorgt wird, wie die Veranstalterverbände glauben machen wollen. Wer gezielt nach Schnäppchen sucht, der wird im guten alten Preisteil tausendmal leichter fündig als im Web. Economy-Zimmer, 100 Prozent Kinderermäßigung auch für das zweite Kind, Preisabschlag beim Nachbarflughafen: Solche Spartricks lassen sich in den Preistabellen deutlich leichter aufspüren, als wenn man jede Variante in einer Internetbuchungsmaske einzeln abfragen muss.
Selbstverständlich könnten die Anbieter solche Übersichten auch im Internet anlegen. An solcher Transparenz zeigen die Reiseveranstalter bislang aber wenig Interesse. Damit würde ja auch der Verbraucher sparen und nicht mehr nur der Veranstalter. Mal ehrlich, wer hat als Kind nicht davon geträumt, auf einem Schloss zu wohnen? Als Prinzessin in Rosarot. Oder als Prinz mit silberglänzendem Schwert. Das Wohnzimmer ein riesiger Ballsaal und draußen im Garten reichlich Platz zum Spielen. Auf Schloss Mittersill, einem Märchenschloss aus dem 12. Jahrhundert inmitten der Bergwelt des Nationalparks Hohe Tauern, wird dieser Traum zumindest für die Dauer des Urlaubs Wirklichkeit. Ab 2009 wurde der Bau mit viel Gespür für Tradition und Wert renoviert – und geschickt zum Hotel ausgebaut. Einst Burg zur Kontrolle der wichtigen Straßen im Tal, später Treffpunkt von Industriellen und Filmstars, nach dem Zweiten Weltkrieg als Sport- und ShootingKlub der exklusivste Club der Welt und heute ein 4-Sterne-Superiorhotel, in dem an vielen Ecken und Enden noch immer die bauliche
Substanz von damals durchschimmert.
Überall im
Schloss kann man den Geist der Vergan- genheit spü- ren. Im Jagdzimmer zum
Beispiel, dem wohl speziellsten Raum im
Schloss. Mit Originaltüre, dem Fußboden von einst und Wandvertäfelung aus dem 19. Jahrhundert. Oder im riesigen Innenhof, in dem bei schönem Wetter Frühstück und Abendessen serviert werden. Mit verspieltem Brunnen und Blick auf die spätgotische Schlosskapelle. Aber: Das Schloss hätte wohl nur halb so viele Gäste, wenn man sich nicht den touristischen Ansprüchen von heute angepasst hätte. Moderne Küche, Bar, großzügige Suiten, Konferenzzimmer und Spa-Bereich mit Sauna und Außenpool. Nebenan ist gerade eine neue Tiefgarage entstanden, mit dem Lift geht es direkt hoch in den Wohnbereich. Prinz und Prinzessin hätten damals wohl ungläubig den Kopf geschüttelt. Stephan Schöttl
Als Heft oft schon veraltet bei der Veröffentlichung