Ichenhausen lehnt Werbetafeln ab
Klares Nein für Vorhaben in Hochwang. Was der Bauausschuss noch beschlossen hat
Ichenhausen Wenn alles nach Plan läuft, können ab Frühjahr 2021 elf neue Grundstücke im Süd-Osten von Ichenhausen bebaut werden. Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses beschlossen in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig den Bebauungsplan „An der Schwarzen Muttergottes IV“. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung hatte es keine größeren Einwände gegeben.
23 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hatten sich an dem Verfahren beteiligt, ihre Anregungen werden berücksichtigt. Wie Bürgermeister Robert Strobel sagte, gibt es schon jetzt eine Liste von Bauinteressenten. Auch wenn der Bebauungsplan in Kraft treten kann, müssen sie sich aber noch gedulden. 2020 muss erst die Erschließungsplanung über die Bühne gehen und die Arbeiten müssen ausgeschrieben und vergeben werden. Frühestens im Frühjahr darauf können die ersten Grundstücke bebaut werden.
● Mehrfamilienhaus An sich hätten die Räte nichts gegen die Bauvoranfrage zum Bau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 13 Wohneinheiten Im Brühl. Doch der Plan, dort auch eine Tiefgarage zu bauen, bereitete den Räten Bauchschmerzen. Denn wie Strobel betonte, ist das Gebiet bekannt dafür, dass bei steigendem Hochwasser der Günz auch der Grundwasserpegel steigt. „Wir wollen hier kein Problemfall schaffen“, so Strobel. Deshalb waren sich die Räte einig, dem Bauherrn nahezulegen, doch das Projekt Tiefgarage zu überdenken.
● Plakatwerbetafeln Einstimmig abgelehnt hat das Gremium den Bauantrag einer Firma, die just am Ortseingang von Hochwang zwei Plakatwerbetafeln anbringen will. Diese Tafeln für wechselnde Produktwerbung hätten eine Größe von jeweils 2,80 auf 3,80 Meter. Dies sei definitiv zu groß, nach „Art und Maß“fügten sich die Schilder nicht ein. Außerdem prange nur 80 Meter weiter bereits ein Werbeschild, das regelmäßig für Beschwerden sorge. Der betroffene Eigentümer, der sein Grundstück für die neue Werbung zur Verfügung stellen wolle, sei sich wohl auch nicht bewusst, dass die Konstruktion ihm beim Ausfahren aus dem Hof massiv die Sicht nehmen würde. Entscheidend als Ablehnungsgrund sei aber, dass die Errichtung der Schilder unzulässig ist, da sie im Außenbereich liegen. Um sicher zu gehen, hat laut Strobel die Verwaltung das Staatliche Bauamt um eine Einschätzung gebeten. Letzteres sei zur gleichen Auffassung gekommen.
● Toskanahäuser Wieder einmal hat die Verwaltung eine Bauvoranfrage für ein sogenanntes Toskanahaus im bestehenden Baugebiet in Autenried auf den Tisch bekommen. Der Bauherr würde gerne zweigeschossig bauen, zugelassen sind aber laut Bebauungsplan nur eineinhalb Geschosse. Bis auf Dritten Bürgermeister Hubert Schuler (CSU), der sich für die Bauherren stark machte, waren sich alle Räte einig, keinen Präzedenzfall zu schaffen. Ein Rat warf ein, dass sich der Bauherr ja vorher hätte erkundigen oder den Antrag gleich im neuen Baugebiet hätte stellen können. Dort sind künftig Toskanahäuser zulässig.
● Machbarkeitsstudie Nach dem Starkregen Anfang Juli, der den Weiler Weg komplett unter Wasser gesetzt hatte, will die Gemeinde jetzt eine Machbarkeitsstudie für ein Regenrückhaltebecken in Auftrag geben. (hva)