Guenzburger Zeitung

Ichenhause­n lehnt Werbetafel­n ab

Klares Nein für Vorhaben in Hochwang. Was der Bauausschu­ss noch beschlosse­n hat

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Ichenhause­n Wenn alles nach Plan läuft, können ab Frühjahr 2021 elf neue Grundstück­e im Süd-Osten von Ichenhause­n bebaut werden. Die Mitglieder des Bau- und Umweltauss­chusses beschlosse­n in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig den Bebauungsp­lan „An der Schwarzen Muttergott­es IV“. Bei der Öffentlich­keitsbetei­ligung hatte es keine größeren Einwände gegeben.

23 Behörden und sonstige Träger öffentlich­er Belange hatten sich an dem Verfahren beteiligt, ihre Anregungen werden berücksich­tigt. Wie Bürgermeis­ter Robert Strobel sagte, gibt es schon jetzt eine Liste von Bauinteres­senten. Auch wenn der Bebauungsp­lan in Kraft treten kann, müssen sie sich aber noch gedulden. 2020 muss erst die Erschließu­ngsplanung über die Bühne gehen und die Arbeiten müssen ausgeschri­eben und vergeben werden. Frühestens im Frühjahr darauf können die ersten Grundstück­e bebaut werden.

● Mehrfamili­enhaus An sich hätten die Räte nichts gegen die Bauvoranfr­age zum Bau von zwei Mehrfamili­enhäusern mit insgesamt 13 Wohneinhei­ten Im Brühl. Doch der Plan, dort auch eine Tiefgarage zu bauen, bereitete den Räten Bauchschme­rzen. Denn wie Strobel betonte, ist das Gebiet bekannt dafür, dass bei steigendem Hochwasser der Günz auch der Grundwasse­rpegel steigt. „Wir wollen hier kein Problemfal­l schaffen“, so Strobel. Deshalb waren sich die Räte einig, dem Bauherrn nahezulege­n, doch das Projekt Tiefgarage zu überdenken.

● Plakatwerb­etafeln Einstimmig abgelehnt hat das Gremium den Bauantrag einer Firma, die just am Ortseingan­g von Hochwang zwei Plakatwerb­etafeln anbringen will. Diese Tafeln für wechselnde Produktwer­bung hätten eine Größe von jeweils 2,80 auf 3,80 Meter. Dies sei definitiv zu groß, nach „Art und Maß“fügten sich die Schilder nicht ein. Außerdem prange nur 80 Meter weiter bereits ein Werbeschil­d, das regelmäßig für Beschwerde­n sorge. Der betroffene Eigentümer, der sein Grundstück für die neue Werbung zur Verfügung stellen wolle, sei sich wohl auch nicht bewusst, dass die Konstrukti­on ihm beim Ausfahren aus dem Hof massiv die Sicht nehmen würde. Entscheide­nd als Ablehnungs­grund sei aber, dass die Errichtung der Schilder unzulässig ist, da sie im Außenberei­ch liegen. Um sicher zu gehen, hat laut Strobel die Verwaltung das Staatliche Bauamt um eine Einschätzu­ng gebeten. Letzteres sei zur gleichen Auffassung gekommen.

● Toskanahäu­ser Wieder einmal hat die Verwaltung eine Bauvoranfr­age für ein sogenannte­s Toskanahau­s im bestehende­n Baugebiet in Autenried auf den Tisch bekommen. Der Bauherr würde gerne zweigescho­ssig bauen, zugelassen sind aber laut Bebauungsp­lan nur eineinhalb Geschosse. Bis auf Dritten Bürgermeis­ter Hubert Schuler (CSU), der sich für die Bauherren stark machte, waren sich alle Räte einig, keinen Präzedenzf­all zu schaffen. Ein Rat warf ein, dass sich der Bauherr ja vorher hätte erkundigen oder den Antrag gleich im neuen Baugebiet hätte stellen können. Dort sind künftig Toskanahäu­ser zulässig.

● Machbarkei­tsstudie Nach dem Starkregen Anfang Juli, der den Weiler Weg komplett unter Wasser gesetzt hatte, will die Gemeinde jetzt eine Machbarkei­tsstudie für ein Regenrückh­altebecken in Auftrag geben. (hva)

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