Blutige Auseinandersetzung am Autohof mit Folgen
Ein Günzburger ist wegen gefährlicher Körperverletzung, Beamtenbeleidigung und Bedrohung angeklagt
Günzburg Ein 23 Jahre alter Günzburger muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung vor Gericht verantworten. Der erste Verhandlungstag am Amtsgericht hat es am Donnerstag in sich: Die Staatsanwaltschaft braucht über fünf Minuten, um die Anklageschrift vorzulesen. Schon vor Beginn der Anhörung versucht Verteidiger Rechtsanwalt Georg Mayer seinem Mandanten Adrian P.* flüsternd zu erklären, wie er sich dem Richter gegenüber verhalten soll. Der Angeklagte antwortet laut, er wisse das bereits, schließlich sitze er nicht zum ersten Mal hier.
Die Tat hat sich letztes Jahr am 23. Dezember am Total Autohof in Günzburg ereignet. Adrian P. soll einem Geschädigten eine Glasflasche gegen dessen Kopf geschlagen haben. Eine klaffende Platzwunde sowie Schmerzen beim Geschädigten waren die Folge. Daraufhin soll sich ein Gerangel, bei dem der Angeklagte wild um sich geschlagen haben und eine Unbeteiligte getroffen haben soll, entwickelt haben. Gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten soll der Angeklagte sich geweigert haben, Auskünfte über seine Person zu geben. Während des Transports auf die Dienststelle soll der 23-Jährige mehrere Polizisten aufs Übelste beleidigt und zwei Polizisten sogar mit dem Tod bedroht haben. Daraufhin wurde Adrian P. in das Bezirkskrankenhaus Günzburg verbracht. Auf dem Weg dorthin sollen die Beleidigungen gegenüber zwei Rettungsassistenten und zwei begleitenden Polizeibeamten weiter gegangen sein.
Während der Verlesung der Anklageschrift wirkt Adrian P. zuerst demütig, später genervt. Rechtsanwalt Mayer klärt mit Beginn der Anhörung Richter Martin Kramer auf: Sein Mandant sei nicht nur aufgeregt, sondern schäme sich auch. Mayer habe den 23-Jährigen als kontrollierten Menschen kennengelernt. Außerdem sei sein Mandant bei der Tat mit 1,5 Promille im Blut alkoholisiert gewesen. Üblicherweise trinke Adrian P. keinen Alkohol. Deswegen könne er sich auch nicht mehr an die Tat erinnern.
Richter Kramer hakt nach: „Mit wem waren Sie eigentlich zuvor unterwegs?“Mit seinem Kumpel, so der Angeklagte. Auf die Frage, ob er auch da schon Alkohol getrunken habe, antwortet der Günzburger: „Natürlich – Bier und Wodka.“
Kramer blickt in die Akte und atmet tief durch. Er fragt den Angeklagten, wann er nach seiner Tat aus dem BKH entlassen wurde. „Gleich am nächsten Morgen.“Eine Diagnose oder einen ärztlichen Rat habe er allerdings nicht erhalten. Der junge Günzburger habe allerdings eine psychische Vorbelastung, erklärt sein Verteidiger. Adrian P. wurde im letzten Jahr im BKH einen Monat lang stationär behandelt. Eine Psychologin soll bei ihm einmal eine Depression und Anpassungsstörung festgestellt haben. Der Angeklagte versucht sein introvertiertes Auftreten vor Gericht zu rechtfertigen: „Um mich und mein Verhalten zu verstehen, müssen Sie in meiner Vergangenheit herumwühlen und das möchte ich nicht.“Adrian
„Fahren Sie fort, geben Sie mir die Strafe und fertig!“
P. ist in Russland geboren, besitzt aber nur die alleinige deutsche Staatsbürgerschaft. Ohne erkennbaren Grund fährt es aus ihm heraus: „Fahren Sie fort, geben Sie mir die Strafe und fertig!“
Anwalt Mayer versucht ihn zu beruhigen. Dem Antrag für ein medizinisch-psychologisches Gutachten seines Mandanten, stimmen Richter und Staatsanwaltschaft zu. Die öffentliche Hauptverhandlung wird daraufhin noch vor der ersten Zeugenanhörung ausgesetzt. Der nächste Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
* Name von der Redaktion geändert