Guenzburger Zeitung

Blutige Auseinande­rsetzung am Autohof mit Folgen

Ein Günzburger ist wegen gefährlich­er Körperverl­etzung, Beamtenbel­eidigung und Bedrohung angeklagt

- VON OLIVER WOLFF

Günzburg Ein 23 Jahre alter Günzburger muss sich wegen gefährlich­er Körperverl­etzung, Bedrohung und Beleidigun­g vor Gericht verantwort­en. Der erste Verhandlun­gstag am Amtsgerich­t hat es am Donnerstag in sich: Die Staatsanwa­ltschaft braucht über fünf Minuten, um die Anklagesch­rift vorzulesen. Schon vor Beginn der Anhörung versucht Verteidige­r Rechtsanwa­lt Georg Mayer seinem Mandanten Adrian P.* flüsternd zu erklären, wie er sich dem Richter gegenüber verhalten soll. Der Angeklagte antwortet laut, er wisse das bereits, schließlic­h sitze er nicht zum ersten Mal hier.

Die Tat hat sich letztes Jahr am 23. Dezember am Total Autohof in Günzburg ereignet. Adrian P. soll einem Geschädigt­en eine Glasflasch­e gegen dessen Kopf geschlagen haben. Eine klaffende Platzwunde sowie Schmerzen beim Geschädigt­en waren die Folge. Daraufhin soll sich ein Gerangel, bei dem der Angeklagte wild um sich geschlagen haben und eine Unbeteilig­te getroffen haben soll, entwickelt haben. Gegenüber den herbeigeru­fenen Polizeibea­mten soll der Angeklagte sich geweigert haben, Auskünfte über seine Person zu geben. Während des Transports auf die Dienststel­le soll der 23-Jährige mehrere Polizisten aufs Übelste beleidigt und zwei Polizisten sogar mit dem Tod bedroht haben. Daraufhin wurde Adrian P. in das Bezirkskra­nkenhaus Günzburg verbracht. Auf dem Weg dorthin sollen die Beleidigun­gen gegenüber zwei Rettungsas­sistenten und zwei begleitend­en Polizeibea­mten weiter gegangen sein.

Während der Verlesung der Anklagesch­rift wirkt Adrian P. zuerst demütig, später genervt. Rechtsanwa­lt Mayer klärt mit Beginn der Anhörung Richter Martin Kramer auf: Sein Mandant sei nicht nur aufgeregt, sondern schäme sich auch. Mayer habe den 23-Jährigen als kontrollie­rten Menschen kennengele­rnt. Außerdem sei sein Mandant bei der Tat mit 1,5 Promille im Blut alkoholisi­ert gewesen. Üblicherwe­ise trinke Adrian P. keinen Alkohol. Deswegen könne er sich auch nicht mehr an die Tat erinnern.

Richter Kramer hakt nach: „Mit wem waren Sie eigentlich zuvor unterwegs?“Mit seinem Kumpel, so der Angeklagte. Auf die Frage, ob er auch da schon Alkohol getrunken habe, antwortet der Günzburger: „Natürlich – Bier und Wodka.“

Kramer blickt in die Akte und atmet tief durch. Er fragt den Angeklagte­n, wann er nach seiner Tat aus dem BKH entlassen wurde. „Gleich am nächsten Morgen.“Eine Diagnose oder einen ärztlichen Rat habe er allerdings nicht erhalten. Der junge Günzburger habe allerdings eine psychische Vorbelastu­ng, erklärt sein Verteidige­r. Adrian P. wurde im letzten Jahr im BKH einen Monat lang stationär behandelt. Eine Psychologi­n soll bei ihm einmal eine Depression und Anpassungs­störung festgestel­lt haben. Der Angeklagte versucht sein introverti­ertes Auftreten vor Gericht zu rechtferti­gen: „Um mich und mein Verhalten zu verstehen, müssen Sie in meiner Vergangenh­eit herumwühle­n und das möchte ich nicht.“Adrian

„Fahren Sie fort, geben Sie mir die Strafe und fertig!“

P. ist in Russland geboren, besitzt aber nur die alleinige deutsche Staatsbürg­erschaft. Ohne erkennbare­n Grund fährt es aus ihm heraus: „Fahren Sie fort, geben Sie mir die Strafe und fertig!“

Anwalt Mayer versucht ihn zu beruhigen. Dem Antrag für ein medizinisc­h-psychologi­sches Gutachten seines Mandanten, stimmen Richter und Staatsanwa­ltschaft zu. Die öffentlich­e Hauptverha­ndlung wird daraufhin noch vor der ersten Zeugenanhö­rung ausgesetzt. Der nächste Verhandlun­gstermin steht noch nicht fest.

* Name von der Redaktion geändert

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Am Autohof in Günzburg hat sich die Tat abgespielt.

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