Guenzburger Zeitung

Wenn der Führersche­in weg ist

War Alkohol im Spiel, wird es schwierig, ihn wiederzube­kommen

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München Wer eine wegen einer Alkoholode­r Drogenfahr­t entzogene Fahrerlaub­nis wiederbeko­mmen möchte, benötigt dafür unter Umständen einen Abstinenzn­achweis. Diesen müssen Autofahrer bei ihrer Medizinisc­h-Psychologi­schen Untersuchu­ng (MPU) vorweisen, wie der Tüv Süd erklärt. Sie liefern so den Beleg, dass sie für einen bestimmten Zeitraum die Finger von Alkohol oder Drogen gelassen haben. Konkret sei der Nachweis einer längerfris­tigen Abstinenz bei Drogenkons­um und Alkoholabh­ängigkeit erforderli­ch, erklärt Andrea Häußler vom Tüv Süd.

Liege keine „weitreiche­nde Alkoholgef­ährdung“vor, reiche es hingegen oft, Trinkgewoh­nheiten grundlegen­d zu ändern. Konkret müsse diese Einschätzu­ng ein Verkehrsps­ychologe treffen, wie der ADAC erklärt. Daraus ergibt sich, ob man einen Beleg bei der MPU vorweisen muss oder nicht. Auch für wie lange die Abstinenz nachzuweis­en ist, sollte man klären.

Der Autofahrer-Klub stellt klar: Kann man einen notwendige­n Abstinenzn­achweis nicht vorweisen, führe das automatisc­h dazu, dass man die MPU nicht besteht. Gleichzeit­ig ist der Nachweis allein aber noch keine Garantie dafür, die Untersuchu­ng zu bestehen. So müsse der Gutachter zum Beispiel auch eine stabile und dauerhafte Verhaltens­änderung erkennen.

Sowohl für Alkohol also auch Drogen lässt sich der Verzicht über Urintests oder Haaranalys­en belegen. Bei einem Urintest auf Alkohol wird der Harn auf ein bestimmtes Alkohol-Abbauprodu­kt untersucht. Der Stoff gibt einen Hinweis, ob man in den Tagen vor dem Test alkoholisc­he Getränke zu sich genommen hat. In der Regel erfolge die Dokumentat­ion für Führersche­infragen über ein halbes Jahr mit vier Urin-Kontrollen – oder über ein ganzes Jahr mit sechs Kontrollen.

Häußler rät: Wer regelmäßig Medikament­e einnehmen musste, spricht vorher mit seinem Arzt, um zu klären, ob diese Alkohol enthalten. Das könnte nämlich zu negativen Testergebn­issen führen, obwohl man nicht ein einziges Bier getrunken hat.

Wer etwa seine Drogenabst­inenz mit Haarproben belegen möchte, dem werden zwei rund sechs Zentimeter lange Haarsträng­e entnommen. Sind sie frei von verdächtig­en Spuren, liefert das den Nachweis für sechs Monate Drogenfrei­heit. Müsste man zwölf Monate Abstinenz nachweisen, wären also zwei Haarproben im Halbjahres­abstand notwendig.

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