Umstrittene Extra-Leistungen für die Gesundheit Kolumne
Viele Ärzte bieten Augeninnendruck-Messungen und Früherkennungen an. Was davon zu halten ist
Sie gehören mittlerweile zu jedem Arztbesuch dazu. Die Angebotsflyer zur Augeninnendruckmessung oder verschiedenen Tests zur Krebsfrüherkennung, die am Empfang oder im Wartezimmer ausliegen. Diese sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen vom Patienten selbst bezahlt werden, weil sie nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen stehen. Dazu fehlt den Leistungen der Nachweis, ausreichend zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig zu sein. Fragt man nach der Wirksamkeit der vielen hundert IGeL-Angebote am Markt, stößt man auf große Unterschiede. Einige dieser Zusatzleistungen sind durchaus nützlich, andere überflüssig, manche sogar medizinisch umstritten.
Das birgt viel Potenzial, Patienten zu verunsichern. Zum einen tritt der Facharzt als Vertrauensperson plötzlich wie ein Verkäufer auf und preist ein Produkt als medizinisch sinnvoll an. Andererseits will die Krankenkasse wegen fehlenden Wirksamkeitsnachweises dafür keine Kosten übernehmen. Gleichzeitig zahlen die Kassen aber bei Verdachtsdiagnose oder familiärer Vorbelastung bestimmte IGeLFrüherkennungsleistungen, die alle anderen Versicherten aus eigener Tasche zahlen müssen.
Für die Leistungen lässt sich anführen, dass dadurch Versorgungslücken geschlossen und Behandlungsmöglichkeiten erweitert werden können. Außerdem kam es schon vor, dass IGeL-Angebote zur Kassenleistung geworden sind, zum Beispiel die Stoßwellentherapie. Die Kritiker entgegnen, dass sich die Angebote nicht am nachgewiesenen medizinischen Nutzen orientieren würden, sondern an den Vorlieben einzelner ärztlicher Gruppen und an den Umsatzinteressen der Praxen.
Bei der Gemengelage ist also gesunde Skepsis angebracht. Es gibt keinen Grund, sich Angst machen zu lassen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen decken alle medizinisch notwendigen Untersuchungsund Behandlungsmethoden ab. Wer das Gefühl hat, zum Kauf von IGeL gedrängt oder zeitlich unter Druck gesetzt zu werden, sollte davon Abstand nehmen. IGeL eilt nicht! Bevor man etwas abschließt, sollte man möglichst eine ärztliche Zweitmeinung einholen oder sich anderweitig gut informieren. Einige Kassen übernehmen IGeL als freiwillige Leistung. Es empfiehlt sich, hier frühzeitig nachzufragen, denn wenn man die Rechnung erst bezahlt hat, gibt es kein Geld zurück. Die Kosten von IGeL werden schnell zum Streitthema. Um dies zu vermeiden, sollte man sich vom Arzt immer einen Kostenvoranschlag geben lassen. Weitere Informationen, sowie die Möglichkeit, sich über IGeL-Angebote zu beschweren, finden sich unter www.igel-aerger.de.