Guenzburger Zeitung

Urteil zu Finanzaffä­re aufgehoben

Landsberge­r Kämmerer erhält neue Chance

- VON THOMAS WUNDER

Landsberg Die Landsberge­r Derivat-Affäre beschäftig­t weiterhin die Gerichte. Jetzt hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil gegen den früheren Kämmerer der Stadt aufgehoben. Manfred Schilcher war im Februar 2018 wegen Untreue in zwei Fällen zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Am Montag erklärte Schilchers Verteidige­r, der Landsberge­r Anwalt Joachim Feller, dass die Revision gegen das Urteil der Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts Augsburg erfolgreic­h war. Der Schuldspru­ch halte einer sachlichre­chtlichen Nachprüfun­g nicht stand. Jetzt muss sich eine andere Strafkamme­r des Landgerich­ts Augsburg damit beschäftig­en.

Was wird Schilcher konkret vorgeworfe­n? Der heute 70-Jährige habe sich in zwei Fällen der Untreue schuldig gemacht, als er in den Jahren 2007 und 2008 riskante Derivatges­chäfte abschloss, die nicht mehr mit kommunalem Recht in Einklang standen. Verteidige­r Joachim Feller hält dagegen: „Der Kämmerer wurde von den Beratern der Bank fehlerhaft beraten und teilweise getäuscht.“

Der BGH kritisiert die Aussagen eines Gutachters

Mit spekulativ­en Geschäften, die auch als Zinswetten bezeichnet werden, machte die Stadt Millionenv­erluste, die sie derzeit auf 8,3 Millionen Euro beziffert.

Doch wie hoch ist der Schaden, den der frühere Kämmerer angerichte­t haben soll? Dazu war im Prozess vor dem Landgerich­t ein Gutachter zu Wort gekommen. An dessen Ausführung­en störte sich jetzt wohl der Bundesgeri­chtshof. Sie seien von der Wirtschaft­skammer unter dem Vorsitzend­en Richter Wolfgang Natale nicht kritisch genug geprüft worden.

Die Stadt Landsberg fordert von ihrem früheren Kämmerer Schadenser­satz für die bei den Zinsgeschä­ften entstanden­en Verluste. Laut Joachim Feller steht eine Forderung von mehr als zwei Millionen Euro im Raum. Mit der Klage vor dem Verwaltung­sgericht will die Stadt ihren Anspruch durchsetze­n. Allerdings ruht das Verfahren bis zu einer endgültige­n Entscheidu­ng im Strafverfa­hren vor dem Landgerich­t Augsburg.

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