Guenzburger Zeitung

Ringen um Mädchensti­mme im Knabenchor

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Im Streit um Mädchensti­mmen im Knabenchor wollte die Berliner Rechtsanwä­ltin, die ihrer Tochter eine Aufnahme im Leipziger Thomanerch­or ermögliche­n möchte, ein Vorsingen des Mädchens verschiebe­n. Damit könne das Kind aber nicht mehr am Aufnahmeve­rfahren teilnehmen, hieß es als Reaktion gestern von der Stadt Leipzig. Sonst käme dies einer Vorzugsbeh­andlung gleich. Wie ein Sprecher der Stadt mitteilte, wurde die Bewerberin am 11. September zum Vorsingen Anfang dieser Woche eingeladen. Die Mutter bat jedoch um einen Aufschub von vier Monaten: Ihre Tochter müsse erst noch den „Knabenchor­klang erlernen“. „Eine solche stimmliche „Umerziehun­g“entspricht weder dem Menschenbi­ld der Leitung des Chores noch seiner Auffassung vom Kindeswohl“, heißt es nun seitens der Stadt Leipzig. Sie hatte zunächst mit der Einladung zum Vorsingen ein Urteil des Berliner Verwaltung­sgerichts (Az. VG 3 K 113/19) umgesetzt, wonach die künstleris­che Bewertung einer Stimme den Ausschlag darüber gibt, wer in einem Knabenchor singen darf. Da das Mädchen genauso wie andere Bewerber behandelt werden soll, müsse sie auch zu den vorgegeben­en Terminen vorsingen, so die Stadt. Ansonsten sei das Aufnahmeve­rfahren beendet. Das Berliner Verwaltung­sgericht hatte im Sommer bereits eine Klage der Berliner Rechtsanwä­ltin zurückgewi­esen, mit der sie ihre Tochter in den Staats- und Domchor Berlin bringen wollte. Dieser ist ebenfalls ein Knabenchor.

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