Ringen um Mädchenstimme im Knabenchor
Im Streit um Mädchenstimmen im Knabenchor wollte die Berliner Rechtsanwältin, die ihrer Tochter eine Aufnahme im Leipziger Thomanerchor ermöglichen möchte, ein Vorsingen des Mädchens verschieben. Damit könne das Kind aber nicht mehr am Aufnahmeverfahren teilnehmen, hieß es als Reaktion gestern von der Stadt Leipzig. Sonst käme dies einer Vorzugsbehandlung gleich. Wie ein Sprecher der Stadt mitteilte, wurde die Bewerberin am 11. September zum Vorsingen Anfang dieser Woche eingeladen. Die Mutter bat jedoch um einen Aufschub von vier Monaten: Ihre Tochter müsse erst noch den „Knabenchorklang erlernen“. „Eine solche stimmliche „Umerziehung“entspricht weder dem Menschenbild der Leitung des Chores noch seiner Auffassung vom Kindeswohl“, heißt es nun seitens der Stadt Leipzig. Sie hatte zunächst mit der Einladung zum Vorsingen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (Az. VG 3 K 113/19) umgesetzt, wonach die künstlerische Bewertung einer Stimme den Ausschlag darüber gibt, wer in einem Knabenchor singen darf. Da das Mädchen genauso wie andere Bewerber behandelt werden soll, müsse sie auch zu den vorgegebenen Terminen vorsingen, so die Stadt. Ansonsten sei das Aufnahmeverfahren beendet. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Sommer bereits eine Klage der Berliner Rechtsanwältin zurückgewiesen, mit der sie ihre Tochter in den Staats- und Domchor Berlin bringen wollte. Dieser ist ebenfalls ein Knabenchor.