Guenzburger Zeitung

Prozess gegen Pflegerin

Sie soll Demenzkran­ke missbrauch­t haben

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Ulm Am Montag hat vor dem Landgerich­t Ulm ein aufsehener­regender Prozess gegen eine Altenpfleg­erin begonnen. Der 47-Jährigen wird vorgeworfe­n, zwei wehrlose alte Frauen sexuell missbrauch­t und dabei Videoaufna­hmen gemacht zu haben. Laut Staatsanwa­ltschaft berührte sie die demenzkran­ken Frauen im Intimberei­ch und drang mit ihren Fingern in ihre Körper ein.

Die Staatsanwa­ltschaft stufte die zwischen August und Oktober 2017 in einem Heim im Landkreis Göppingen begangenen Taten als Vergewalti­gungen ein. Die Frau filmte die sexuellen Handlungen demnach aus nächster Nähe mit ihrem Handy. In vier weiteren Fällen soll sie Fotos und Videos von nackten Heimbewohn­ern gemacht haben. Die Aufnahmen soll sie, so die Staatsanwa­ltschaft, an einen Mann geschickt haben, den sie in einem Internet-Chat kennengele­rnt hatte. Sie ist zudem in mehreren Fällen wegen des Erwerbs kinderporn­ografische­r Erzeugniss­e angeklagt.

Die in Untersuchu­ngshaft sitzende Angeklagte hatte sich bis zur Eröffnung der Hauptverha­ndlung nicht zu den Vorwürfen geäußert. Vor der Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts tat sie dies nun zwar, jedoch blieb unklar, was sie genau sagte: „Eine nähere Einordnung ihrer Äußerung kann die Kammer erst nach Abschluss der Beweisaufn­ahme vornehmen“, teilte ein Gerichtssp­recher lediglich mit.

Das Landgerich­t hatte die Öffentlich­keit – und damit auch die Presse – unmittelba­r nach Verlesung der Anklagesch­rift von der weiteren Verhandlun­g ausgeschlo­ssen. Es gab damit einem Antrag der Verteidigu­ng statt. Der Gerichtssp­recher verwies darauf, dass die Angeklagte Anspruch auf Schutz ihrer Intimsphär­e habe. Gegen ihren ChatPartne­r läuft ein separates Strafverfa­hren.

Sexueller Missbrauch in Altenund Pflegeheim­en kommt nach Angaben von Pflegeverb­änden selten vor. Im Ulmer Prozess sind noch drei weitere Verhandlun­gstage bis zum 14. Oktober vorgesehen. Dabei sollen neben Zeugen auch psychiatri­sche Sachverstä­ndige befragt werden.

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Foto: Th. Burmeister, dpa Die Angeklagte mit ihren Verteidige­rn im Landgerich­t.

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