Guenzburger Zeitung

Schon vor dem Urteil im Gefängnis

Warum es Untersuchu­ngshaft gibt, erfährst du hier

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Aus „Die Rätselknac­kerbande – der geheime Keller“:

... Am nächsten Morgen wachte Tim früh auf. Er gähnte herzhaft und schaute auf seinen Wecker. „Halb sieben in den Ferien – ich versuche noch eine Stunde zu schlafen“, dachte Tim. Aber es gelang ihm nicht. „Dann lese ich eben noch in meinem Buch“, stöhnte der Junge. Eine halbe Stunde später zog er sich an und putzte sich die Zähne. Anschließe­nd frühstückt­e er mit seiner Familie. Und schon klingelte die Haustürglo­cke. „Guten Morgen!“, begrüßten sich die Freunde. Tim fragte: „Wollt ihr noch was frühstücke­n, oder Wer ein schweres Verbrechen begeht, muss ins Gefängnis. Das klingt erst mal logisch. Ganz so schnell und einfach geht das in Deutschlan­d aber nicht. Erst mal muss ein Gericht entscheide­n: Ist derjenige wirklich schuldig oder doch unschuldig?

Bis zum Urteil kann es schon mal eine Weile dauern. In manchen Fällen müssen Verdächtig­e trotzdem schon vorher ins Gefängnis. Das nennt man Untersuchu­ngshaft. Nicht etwa, weil der Verdächtig­e von einem Arzt untersucht wird. Schon eher, weil erst noch die Tat untersucht werden muss.

So ist das auch bei einem Verbrechen, das am Mittwoch im Bundesland Sachsen-Anhalt geschah. Dort waren zwei Menschen erschossen worden. Kurz darauf nahm die Polizei einen Mann fest. Er soll aus Hass gegen Juden sogar ein noch größeres Verbrechen geplant haben.

Am Freitag kam heraus: Der Mann hat die Tat zugegeben und sitzt jetzt in Untersuchu­ngshaft. Ihn vor dem Urteil einzusperr­en, dafür muss es gute Gründe geben. Zum Beispiel, dass der Verdächtig­e flüchten könnte. Oder noch ein weiteres Verbrechen begehen könnte. Nach dem Verbrechen in Halle kam der Verdächtig­e (im Bild mit weißem Anzug) in Untersuchu­ngshaft.

Anton kennt diesen Witz:

Der Richter zum Angeklagte­n: „Sie haben Ihrem Meister mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen und behaupten allen Ernstes, er hätte Sie dazu aufgeforde­rt?“„Natürlich“, antwortet der Angeklagte: „Er sagte zu mir. Jetzt nehme ich das Eisen aus dem Feuer und wenn ich mit dem Kopf nicke, schlägst du mit dem Hammer drauf!“

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Foto: dpa

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