Schäferkarren als Hotel: So sollte es aussehen
Die Stadt hat das Vorhaben abgelehnt. Warum Bauherr Walter Mühleisen dennoch eine Möglichkeit sieht, wie das Vorhaben auf seinem Grundstück in Günzburg genehmigt werden könnte
Wasserburg Der Günzburger Bauausschuss war sich am Dienstagabend einig: Der Antrag „Aufstellen von Schäferkarren als Übernachtungsangebot“in Wasserburg ist zwar an sich eine tolle Idee, aber leider nicht genehmigungsfähig. Wie berichtet, sprach für die Stadt dagegen, dass das vorgesehene Grundstück an der Denzinger Straße sich in direkter Nachbarschaft zu einem Bauernhof, einer Gärtnerei und der Günz befindet – und die Firma Ar
sowie eine viel befahrene Straße in der Nähe sind. Das widerspreche rechtlichen Vorgaben, die für einen Bau auf dem Grundstück notwendig wären. Denn für das Areal gibt es keinen gültigen Bebauungsplan. Walter Mühleisen, der die Bauvoranfrage an die Stadt gerichtet hatte und selbst in der Sitzung anwesend war, will die Entscheidung allerdings so nicht stehen lassen. Er glaubt, dass es durchaus rechtliche Möglichkeiten geben könnte.
Die von der Stadtverwaltung geäußerten Bedenken, das Grundstück liege nicht nur zwischen einem landwirtschaftlichen Betrieb, einer Gärtnerei und in Reichweite der Firma Arkema sowie zudem im hochwassergefährdeten Bereich, will Familie Mühleisen nicht gelten lassen. „Die Schäferwagen stehen auf Rädern. Somit sind die Wagen bei Hochwasser nicht gefährdet. Außerdem ist doch ein landwirtschaftliches Anwesen in der Nachbarschaft kein Grund. Was ist denn zum Beispiel mit Ferien auf dem Bauernhof?“Die Gärtnerei sei bereits seit Jahren nicht mehr in Bekema trieb, argumentieren die Mühleisens weiter.
Und Lärm durch den Straßenverkehr entstehe hier nur, weil seit Jahren die geplante Überquerungshilfe noch nicht gebaut worden sei, um den Verkehr zu beruhigen. „Dies soll ja 2020 gebaut werden, hoffentlich mit Flüsterasphalt damit alle Anwohner der Ortsdurchfahrt entlastet werden“, schreiben Ingeborg und Walter Mühleisen in einer Stellungnahme.
Mit der rechtlichen Auslegung der Stadtverwaltung, dass das Vorhaben nach Paragraf 35 des Baugesetzbuches nicht genehmigungsfähig sei, ist die Wasserburger Familie nicht einverstanden. Walter Mühleisen sieht eine Möglichkeit in Absatz sechs des Gesetzes. Dieses sieht die Möglichkeit vor, mithilfe einer Außenbereichssatzung die Zulässigkeit von Vorhaben für Wohnzwecke oder kleinere Betriebe zu erleichtern. „Bei anderen Projekten ging es doch auch – zum Beispiel beim Baumhotel in Keuschlingen.“
Über das Foto, mit dem der Bericht über die Bauausschusssitzung in unserer Zeitung illustriert war, hat sich Walter Mühleisen außerdem sehr geärgert – denn mit dem „Schäferwagen-Hotel“das ihm auf seinem Grundstück vorschwebt, habe der abgebildete Schäferkarren gar nichts gemein. Mühleisen hat sich im Internet umgesehen und Beispiele bereits realisierter Projekte gesammelt. Hell und einladend, so stellt er sich das Innere der Wagen vor, in denen sich Urlauber wohlfühlen sollen. Ein „Schäferwagen-Hotel“solle es werden, kein Mini-Campingplatz, darauf legt der Wasserburger wert.
Dass sich der Bauausschuss auf Empfehlung der Stadtverwaltung dazu entschieden hat, die Bauvoranfrage abzulehnen, finden die Mühleisens nicht nur für sich ärgerlich: „Schade für uns und die Region.“