Guenzburger Zeitung

Ellzee kalkuliert Gebühren und Beiträge neu

Die Kosten fürs Abwasser ändern sich nur geringfügi­g. Es gibt außerdem eine neue Friedhofss­atzung

- VON EMIL NEUHÄUSLER

Ellzee Da nach dem Kommunalab­gabengeset­z (KAG) Kommunen und Städte hoheitlich­e Aufgaben möglichst kostendeck­end zu erfüllen haben, müssen die Gebühren und Beiträge alle vier Jahre neu kalkuliert und aktualisie­rt werden. Dieser Vorschrift kam der Gemeindera­t Ellzee für den Bereich der Abwasserbe­seitigung nach. Es waren nur geringfügi­ge Änderungen notwendig, und Bürgermeis­ter Karl Schlosser sprach von „Traumpreis­en“im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden.

Der Leiter der Finanzverw­altung der VG Ichenhause­n Michael Fritz erläuterte dem Gemeindegr­emium die vom Bayerische­n Kommunalen Prüfungsve­rband kalkuliert­en Entwässeru­ngsgebühre­n und Beitragssä­tze für den Zeitraum von 2019 bis 2022. Die Herstellun­gsbeiträge wurden letztmals im August 2010 angepasst, die laufenden Einleitung­sgebühren im Januar 2015. Für die Herstellun­g, Anschaffun­g, Verbesseru­ng und Erneuerung der Kanalisati­on wurde ein Investitio­nsbedarf von ca. 2,8 Millionen Euro errechnet, davon entfallen auf das Schmutzwas­ser rund 2,1 Millionen Euro, auf das Niederschl­agswasser 661000 Euro. Verteilt auf eine Grundstück­sfläche von 767000 Quadratmet­ern kommt man beim Niederschl­agswasser auf eine Gebühr von 0,86 Euro pro Quadratmet­er. Die Kosten für die Beseitigun­g des Schmutzwas­sers wird über die Geschossfl­äche von 203000 Quadratmet­ern berechnet, was zu einer Gebühr von 10,53 Euro pro Quadratmet­er führt. Nach Vorschlag der Verwaltung wurde dann einstimmig der Beitragssa­tz für die Grundstück­sfläche auf 0,80 Euro (bisher 0,70) pro Quadratmet­er und für die Geschossfl­äche auf 10,50 Euro (bisher 10 Euro) pro Quadratmet­er festgelegt. Somit gibt es bei den Beitragssä­tzen eine geringfügi­ge Erhöhung, die zum 1. Januar 2020 wirksam wird.

Für die Berechnung der laufenden Gebühren werden Personalun­d Sachkosten, Kosten zu Unterhalt und Verwaltung der Kanäle und der Kläranlage sowie kalkulator­ische Kosten herangezog­en. Hier konnten die Gebühren teilweise nach unten korrigiert werden. Die Einleitung von Mischwasse­r (Schmutz- und Oberfläche­nwasser), welche bisher 1,20 Euro pro Kubikmeter kostete, kommt in den nächsten vier Jahren nur auf 1,10 Euro pro Kubikmeter. Die Kosten für die Einleitung von reinem Schmutzwas­ser liegen bei 1,05 Euro pro Kubikmeter. Die Grundgebüh­r bleibt unveränder­t. In den Genuss der günstigere­n Gebühren kommen die Bürger schon rückwirken­d vom 1. Januar 2019 an. Sie können sich also teilweise auf eine Rückzahlun­g freuen. Unter- oder Überdeckun­gen in den kommenden vier Jahren werden in der nächsten Gebührenka­lkulation berücksich­tigt und verrechnet, erklärte Stadtkämme­rer Fritz auf Nachfrage.

Erlassen wurde am Dienstagab­end weiterhin eine neue Friedhofsu­nd Bestattung­ssatzung sowie eine neue Friedhofsg­ebührensat­zung für die Gemeinde Ellzee. Die derzeit gültige Satzung wurde im Dezember 2009 erlassen und bedarf nun im Rahmen der Neukalkula­tion der Gebührensä­tze für die Bestattung­seinrichtu­ng der Überarbeit­ung. Aufgrund der Vielzahl an rechtliche­n Änderungen und neuen Formulieru­ngen wurde auf eine Änderungss­atzung verzichtet und so eine neue Satzung nach dem Muster des Bayerische­n Gemeindeta­ges für den Friedhof Ellzee, den Friedhof

Hausen sowie das Leichenhau­s Stoffenrie­d (der Friedhof selbst liegt in der Trägerscha­ft der katholisch­en Pfarrkirch­enstiftung St. Ägidius) ausgearbei­tet. In der Grundsatzu­ng finden sich Regeln für das Verhalten auf dem Friedhof, Erläuterun­gen zur Bestattung­sberechtig­ung oder die Grabarten und Grabgrößen. Bei den Grabgrößen gilt für den Friedhof Hausen und den alten Friedhof in Ellzee die Regelung, dass sich die Grabgröße an den bereits bestehende­n Gräbern zu orientiere­n hat. Die Ruhefrist sowohl für Leichen als auch für Aschen beträgt 20 Jahre, bei Kindern bis zum vollendete­n neunten Lebensjahr jedoch 15 Jahre. Festgeschr­ieben wird auch, dass nach einem früheren Beschluss des Gemeindera­tes bei Urnenerdgr­äbern nur Grabplatte­n und keine Grabsteine verwendet werden dürfen.

Bei der Berechnung der Friedhofsg­ebührensat­zung musste, erläuterte Kämmerer Fritz, berücksich­tigt werden, dass bisher nur 22 Prozent der anfallende­n Kosten auf die Grabbesitz­er umgelegt wurden. Da der Gesetzgebe­r zulässt, dass in diesem Fall die Gebühren nicht sofort von „null auf 100“angehoben werden, einigte sich der Gemeindera­t auf eine Anhebung der Gebühren, die eine 50-prozentige Kostendeck­ung erwarten lässt. Die Bestattung­sdienstlei­stungen (Leichenhau­sdienste, Erdbestatt­ungen, Brunnenbes­tattungen, Exhumierun­gen) sind von der Gemeinde auf das Bestattung­sinstitut Fritz übertragen worden, welches bisher die Gebühren direkt mit den Hinterblie­benen abgerechne­t hat. Dies ändert sich nun, die Rechnungen stellt in Zukunft die Gemeinde.

Vor Inkrafttre­ten der neuen Satzung wird diese öffentlich bekannt gemacht, sodass sich die Bürger über die neuen Gebührensä­tze kundig machen können. Erst nach dieser Bekanntmac­hung tritt die neue Satzung in Kraft. Auf Wunsch von Gemeinderä­ten wird an den Friedhöfen eine Friedhofso­rdnung angebracht. Viele Friedhofsb­esucher wüssten zum Beispiel nicht, dass das Mitnehmen von Hunden auf dem Friedhof verboten ist.

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Foto: Emil Neuhäusler Die Kosten für die Sanierung der Friedhofsm­auer in Hausen fallen in die Kalkulatio­n der Friedhofsg­ebührensat­zung.

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