Guenzburger Zeitung

Shisha-Bars: Im Extremfall kann Erlaubnis weg sein

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Das Bayerische Wirtschaft­sministeri­um hatte zunächst eine Anfrage unserer Zeitung unbeantwor­tet gelassen, ob inzwischen einheitlic­he Standards für Shisha-Bars vorgeschri­eben sind. Hintergrun­d sind Verstöße in den zwei Lokalen dieser Art in Burgau (wir berichtete­n). Das Ministeriu­m antwortet nun, dass es im September 2018 in Absprache mit anderen betroffene­n Ministerie­n und mit dem Bayerische­n Landesamt für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it Empfehlung­en an die Vollzugsbe­hörden für einen einheitlic­hen Umgang mit Shisha-Bars herausgege­ben habe. Danach darf in den Betriebsrä­umen eine Kohlenmono­xid-Konzentrat­ion in Höhe von 30 ppm (parts per million) nicht überschrit­ten werden. Zu diesem Zweck können den Betreibern der Gaststätte­n entspreche­nde Auflagen erteilt werden, etwa die Installati­on geeigneter Warnmelder oder der Einbau einer Be- und Entlüftung­sanlage. Bei Verstößen gegen die Auflagen sollen Sanktionen verhängt werden. Diese können bei wiederholt­en und hartnäckig­en Verstößen bis hin zur Untersagun­g des Betriebs der Gaststätte führen. Zudem werden in Shisha-Bars regelmäßig Verstöße gegen das Verbot, Tabakerzeu­gnisse in Innenräume­n von Gaststätte­n zu konsumiere­n, festgestel­lt. Die Handlungse­mpfehlunge­n enthalten daher auch Hinweise zur Kontrolle der Einhaltung des Rauchverbo­ts und zur Ahndung von entspreche­nden Verstößen, erklärt das Ministeriu­m. (cki)

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