Wenn der Arbeitgeber beim Sparen hilft
Ratgeber Fast jeder hat ein Anrecht auf betriebliche Altersvorsorge. Aber was bringt diese Anlageform?
Privat vorsorgen fürs Alter ist in Zeiten niedriger Zinsen und Riester-Kritik nicht gerade ein einfaches Unterfangen. Auf Lebensversicherungen kann man nicht mehr bauen, der Aktienmarkt bietet zwar Chancen, birgt aber auch Risiken und weder auf den sicher geglaubten Bausparvertrag noch auf den Prämiensparplan seiner Sparkasse kann man noch vertrauen.
Was aber ist eigentlich mit der betrieblichen Altersversorgung? Als zweite Säule der Altersvorsorge scheint sie einen gewissen Vertrauensvorschuss zu genießen und steht nur selten im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Fast jeder Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Hierzu verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehaltes und zahlt diesen in einen vom Arbeitgeber abgeschlossenen Vorsorgevertrag ein, meist eine Direktversicherung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sparen sich hierbei Steuern und Sozialabgaben. Idealerweise zahlt der Arbeitgeber diese Ersparnis dann in den Vertrag des Arbeitnehmers ein. Daraus soll später eine private Rente gebildet werden. So weit die
Theorie. Ein großes Problem ist, dass der Arbeitnehmer vor Rentenbeginn nicht sicher weiß, welche Rente er später zu erwarten hat. Schuld sind Komplexität und Intransparenz der betrieblichen Entgeltumwandlung. Was am Ende rauskommt, hängt maßgeblich davon ab, was der Arbeitgeber zusätzlich einzahlt und welches Einstiegsalter, Einkommen und Familienstand der Arbeitnehmer hat.
Außerdem wird von der späteren Rente, wegen der nachgelagerten Besteuerung, ein Teil um Steuern und Sozialabgaben gekürzt. Schlimmer noch, der vorherige Gehaltsverzicht führt dazu, dass man weniger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und somit auch dieser Anspruch geringer ausfällt. Mit einem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent sowie dem Sozialpartnermodell hat der Gesetzgeber versucht, den Mängeln in der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes entgegenzuwirken. Doch kaum jemand glaubt, dass sich viele Arbeitgeber und Gewerkschaften als Sozialpartner über eine Betriebsrente einig werden. Auch wenn der Arbeitgeber 15 Prozent hinzuzahlt, wird dies nicht ausreichen, um die Nachteile von nachgelagerter Besteuerung, Inflation und Rentenverlust auszugleichen. Die betriebliche Altersvorsorge droht schon jetzt für viele ein Minusgeschäft zu werden. Arbeitnehmer sollten daher frühzeitig ihren Arbeitgeber befragen, mit welchen Ertragsaussichten sie rechnen dürfen. Denn letztlich sollte Altersvorsorge nicht ausschließlich auf Vertrauen aufgebaut sein.
Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.