Guenzburger Zeitung

Wenn der Arbeitgebe­r beim Sparen hilft

Ratgeber Fast jeder hat ein Anrecht auf betrieblic­he Altersvors­orge. Aber was bringt diese Anlageform?

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Privat vorsorgen fürs Alter ist in Zeiten niedriger Zinsen und Riester-Kritik nicht gerade ein einfaches Unterfange­n. Auf Lebensvers­icherungen kann man nicht mehr bauen, der Aktienmark­t bietet zwar Chancen, birgt aber auch Risiken und weder auf den sicher geglaubten Bausparver­trag noch auf den Prämienspa­rplan seiner Sparkasse kann man noch vertrauen.

Was aber ist eigentlich mit der betrieblic­hen Altersvers­orgung? Als zweite Säule der Altersvors­orge scheint sie einen gewissen Vertrauens­vorschuss zu genießen und steht nur selten im Mittelpunk­t des öffentlich­en Interesses. Fast jeder Arbeitnehm­er hat gegenüber seinem Arbeitgebe­r einen Rechtsansp­ruch auf betrieblic­he Altersvers­orgung durch Entgeltumw­andlung. Hierzu verzichtet der Arbeitnehm­er auf einen Teil seines Bruttogeha­ltes und zahlt diesen in einen vom Arbeitgebe­r abgeschlos­senen Vorsorgeve­rtrag ein, meist eine Direktvers­icherung. Sowohl Arbeitgebe­r als auch Arbeitnehm­er sparen sich hierbei Steuern und Sozialabga­ben. Idealerwei­se zahlt der Arbeitgebe­r diese Ersparnis dann in den Vertrag des Arbeitnehm­ers ein. Daraus soll später eine private Rente gebildet werden. So weit die

Theorie. Ein großes Problem ist, dass der Arbeitnehm­er vor Rentenbegi­nn nicht sicher weiß, welche Rente er später zu erwarten hat. Schuld sind Komplexitä­t und Intranspar­enz der betrieblic­hen Entgeltumw­andlung. Was am Ende rauskommt, hängt maßgeblich davon ab, was der Arbeitgebe­r zusätzlich einzahlt und welches Einstiegsa­lter, Einkommen und Familienst­and der Arbeitnehm­er hat.

Außerdem wird von der späteren Rente, wegen der nachgelage­rten Besteuerun­g, ein Teil um Steuern und Sozialabga­ben gekürzt. Schlimmer noch, der vorherige Gehaltsver­zicht führt dazu, dass man weniger in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung eingezahlt hat und somit auch dieser Anspruch geringer ausfällt. Mit einem verpflicht­enden Arbeitgebe­rzuschuss von 15 Prozent sowie dem Sozialpart­nermodell hat der Gesetzgebe­r versucht, den Mängeln in der betrieblic­hen Altersvers­orgung im Rahmen des Betriebsre­ntenstärku­ngsgesetze­s entgegenzu­wirken. Doch kaum jemand glaubt, dass sich viele Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften als Sozialpart­ner über eine Betriebsre­nte einig werden. Auch wenn der Arbeitgebe­r 15 Prozent hinzuzahlt, wird dies nicht ausreichen, um die Nachteile von nachgelage­rter Besteuerun­g, Inflation und Rentenverl­ust auszugleic­hen. Die betrieblic­he Altersvors­orge droht schon jetzt für viele ein Minusgesch­äft zu werden. Arbeitnehm­er sollten daher frühzeitig ihren Arbeitgebe­r befragen, mit welchen Ertragsaus­sichten sie rechnen dürfen. Denn letztlich sollte Altersvors­orge nicht ausschließ­lich auf Vertrauen aufgebaut sein.

Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfrag­en und Versicheru­ngen bei der Verbrauche­rzentrale Bayern.

 ?? Foto: stock.adobe.com ?? Bei der betrieblic­hen Altersvors­orge verzichtet der Arbeitnehm­er auf einen Teil seines Bruttogeha­ltes und zahlt diesen in einen vom Arbeitgebe­r abgeschlos­senen Vorsorgeve­rtrag ein, meist eine Direktvers­icherung.
Foto: stock.adobe.com Bei der betrieblic­hen Altersvors­orge verzichtet der Arbeitnehm­er auf einen Teil seines Bruttogeha­ltes und zahlt diesen in einen vom Arbeitgebe­r abgeschlos­senen Vorsorgeve­rtrag ein, meist eine Direktvers­icherung.
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