Partygänger belästigt Frauen sexuell
Gericht verurteilt 21-Jährigen
Günzburg/Waldstetten Jugendrichterin Jessica Huk hält es für notwendig, nach ihrem Urteilsspruch dem 21-Jährigen aus Ichenhausen ins Gewissen zu reden. „So geht es nicht weiter. Frauen sind kein Freiwild!“Als Denkzettel für seine Tat muss der Verurteilte zwei Freizeiten in Arrest und ein soziales Trainingsprogramm absolvieren und 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Doch was war eigentlich passiert?
In einer Mainacht dieses Jahres fiel der damals 20-Jährige während einer Party in Waldstetten auf, als er junge Frauen aufdringlich antanzte und Körperkontakt suchte. Unter seinen Opfern war eine 30 Jahre alte Feiernde, die vor Gericht als Nebenklägerin erscheint. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, die Geschädigte von hinten umarmt und sexuell belästigt zu haben. „Die anderen Mädels habe ich nicht ausfindig machen können“, so die Nebenklägerin.
Gleich zu Beginn seiner Aussage gesteht der Angeklagte seine Tat. Auch soll der 20-Jährige versucht haben, die fast zehn Jahre ältere Partybesucherin zu küssen. An diese Situation kann sich der Angeklagte allerdings nicht erinnern – nach seinen Angaben aufgrund des Alkoholpegels. Zeugen sagen später, dass er nicht übermäßig betrunken gewirkt habe. Nachdem laut Nebenklägerin ihre verbalen Zurückweisungen und sogar Ohrfeigen vergeblich gewesen waren, soll sich die Partybesucherin erst durch einen heftigen Stoß gegen den Bedrängenden befreit haben können. Daraufhin soll sich der junge Mann laut Zeugenaussagen neue
ADHS beim Angeklagten diagnostiziert
Opfer gesucht haben. Später findet die 30-Jährige, dass man den jungen Mann mit seinem Umgang mit Frauen stoppen müsse.
Der Angeklagte, der ohne Anwalt vor Gericht erscheint, verhält sich im Saal wortkarg und schüchtern. Er erfährt Unterstützung von der Jugendgerichtshilfe, welche anmerkt: „Der Angeklagte wirkt sehr jugendtypisch.“Er sei unbeholfen und unselbstständig, außerdem leide er an ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom), sei allerdings derzeit nicht in medikamentöser Behandlung. Nicht nur mildernde Umstände werden vorgetragen: Der Angeklagte fiel zuletzt zwei Mal negativ auf. Einmal ging es um eine Verbreitung pornografischer Inhalte und einmal um vorsätzliche Körperverletzung. Beide Verfahren wurden eingestellt.
Die Jugendgerichtshilfe sowie die Staatsanwaltschaft plädieren auf die Anwendung des Jugendstrafrechts. Vor dem Verkünden des Urteils entschuldigt sich der Angeklagte bei seinem Opfer.
Die 30-Jährige nimmt die Entschuldigung an und redet ihm ebenfalls ins Gewissen. Er dürfe zukünftig nicht mehr so mit Frauen umgehen. Richterin Huk stellt klar: „Nein heißt Nein!“