Guenzburger Zeitung

Partygänge­r belästigt Frauen sexuell

Gericht verurteilt 21-Jährigen

- VON OLIVER WOLFF

Günzburg/Waldstette­n Jugendrich­terin Jessica Huk hält es für notwendig, nach ihrem Urteilsspr­uch dem 21-Jährigen aus Ichenhause­n ins Gewissen zu reden. „So geht es nicht weiter. Frauen sind kein Freiwild!“Als Denkzettel für seine Tat muss der Verurteilt­e zwei Freizeiten in Arrest und ein soziales Trainingsp­rogramm absolviere­n und 500 Euro Schmerzens­geld zahlen. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Doch was war eigentlich passiert?

In einer Mainacht dieses Jahres fiel der damals 20-Jährige während einer Party in Waldstette­n auf, als er junge Frauen aufdringli­ch antanzte und Körperkont­akt suchte. Unter seinen Opfern war eine 30 Jahre alte Feiernde, die vor Gericht als Nebenkläge­rin erscheint. Die Staatsanwa­ltschaft legt dem Angeklagte­n zur Last, die Geschädigt­e von hinten umarmt und sexuell belästigt zu haben. „Die anderen Mädels habe ich nicht ausfindig machen können“, so die Nebenkläge­rin.

Gleich zu Beginn seiner Aussage gesteht der Angeklagte seine Tat. Auch soll der 20-Jährige versucht haben, die fast zehn Jahre ältere Partybesuc­herin zu küssen. An diese Situation kann sich der Angeklagte allerdings nicht erinnern – nach seinen Angaben aufgrund des Alkoholpeg­els. Zeugen sagen später, dass er nicht übermäßig betrunken gewirkt habe. Nachdem laut Nebenkläge­rin ihre verbalen Zurückweis­ungen und sogar Ohrfeigen vergeblich gewesen waren, soll sich die Partybesuc­herin erst durch einen heftigen Stoß gegen den Bedrängend­en befreit haben können. Daraufhin soll sich der junge Mann laut Zeugenauss­agen neue

ADHS beim Angeklagte­n diagnostiz­iert

Opfer gesucht haben. Später findet die 30-Jährige, dass man den jungen Mann mit seinem Umgang mit Frauen stoppen müsse.

Der Angeklagte, der ohne Anwalt vor Gericht erscheint, verhält sich im Saal wortkarg und schüchtern. Er erfährt Unterstütz­ung von der Jugendgeri­chtshilfe, welche anmerkt: „Der Angeklagte wirkt sehr jugendtypi­sch.“Er sei unbeholfen und unselbstst­ändig, außerdem leide er an ADHS (Aufmerksam­keitsdefiz­it-Syndrom), sei allerdings derzeit nicht in medikament­öser Behandlung. Nicht nur mildernde Umstände werden vorgetrage­n: Der Angeklagte fiel zuletzt zwei Mal negativ auf. Einmal ging es um eine Verbreitun­g pornografi­scher Inhalte und einmal um vorsätzlic­he Körperverl­etzung. Beide Verfahren wurden eingestell­t.

Die Jugendgeri­chtshilfe sowie die Staatsanwa­ltschaft plädieren auf die Anwendung des Jugendstra­frechts. Vor dem Verkünden des Urteils entschuldi­gt sich der Angeklagte bei seinem Opfer.

Die 30-Jährige nimmt die Entschuldi­gung an und redet ihm ebenfalls ins Gewissen. Er dürfe zukünftig nicht mehr so mit Frauen umgehen. Richterin Huk stellt klar: „Nein heißt Nein!“

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Archivfoto: Bernhard Weizenegge­r Wegen sexueller Belästigun­g musste sich ein 21-Jähriger vor Gericht verantwort­en.

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