Porsche-Aktionäre warten weiter
Anleger wollen nach dem Diesel-Skandal Geld sehen. Bisher gehen sie allerdings leer aus
Stuttgart Im Streit um mögliche Schadenersatzansprüche wegen des Diesel-Skandals müssen Aktionäre der VW-Holding Porsche SE weiter auf eine Entscheidung warten. Zwei Verfahren, die inzwischen die zweite Instanz erreicht hatten, legte das Oberlandesgericht Stuttgart vorerst auf Eis. Zunächst müsse der Ausgang des Kapitalanlegermusterverfahrens in Braunschweig und auch in Stuttgart abgewartet werden, entschieden die Richter (Az. 1 U 204/18 und 1 U 205/18).
Hintergrund der Verfahren ist eine Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts aus dem vergangenen Jahr. Dort sind im Zusammenhang mit dem VW-Diesel-Skandal fast 250 Verfahren anhängig, in denen Anleger fehlerhafte Kapitalmarktinformationen geltend machen wollen. In zweien davon hatte das Gericht die Porsche SE zu Schadenersatz in Höhe von zusammen 47 Millionen Euro verurteilt.
Nach Ansicht des Richters hatte die Holding, die mit gut 53 Prozent der Stimmrechte die Mehrheit an der Volkswagen AG hält, ihre Aktionäre zu spät über die finanziellen Folgen des Diesel-Skandals informiert. Das Unternehmen ging in Berufung, weil es die Klagen für unbegründet hält. Die OLG-Richter gaben nun keiner Seite Recht, sondern setzten die beiden Verfahren aus. Das sei zwingend, da es um die gleichen Sachverhalte gehe wie in den Musterverfahren gegen VW und die Porsche SE und die Entscheidung somit davon abhänge, was dort herauskommt, hieß es zur Begründung.