Haschkuchen auf der Trauerfeier
Mutter serviert aus Versehen das Gebäck ihrer Tochter
Rostock In einem Restaurant in der Rostocker Heide ist den Gästen einer Bestattungsfeier versehentlich Haschisch-Kuchen serviert worden. Eine Angestellte hatte das Gebäck mitgebracht, ohne um dessen berauschende Zutat zu wissen. Die 18-jährige Tochter der Frau backe regelmäßig Kuchen für Veranstaltungen, sagte ein Polizeisprecher aus Rostock. Sie habe auch für die Trauerfeier Kuchen zubereitet. Die Mutter habe wohl „noch einen aus dem heimischen Tiefkühlschrank mitgenommen, ohne dies mit der Tochter abzusprechen.“
Bei 13 Gästen seien plötzlich Symptome wie Übelkeit oder Schwindel aufgetreten. Zu dem Vorfall kam es bereits im August. Von den 13 Betroffenen, darunter auch die Witwe, musste eine Frau den Angaben zufolge noch während der Trauerfeier mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden, später meldeten sich weitere zur Behandlung in der Klinik. „Die Polizei erfuhr am späten Abend davon, als Teilnehmer ins Polizeirevier Lichtenhagen kamen, um Anzeige zu erstatten“, berichtete der Sprecher.
Gegen die 18-Jährige, die den Kuchen für den Eigenbedarf aufbewahrt hatte, wird nun wegen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung in 13 Fällen, Störung einer Bestattungsfeier und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Immer wieder geraten „KuchenKomplikationen“in die Schlagzeilen – mit unterschiedlichen Wirkungen. Bei einer privaten Feier in Darmstadt verursachte der sorglose Verzehr von „Hasch-Brownies“einen Arzteinsatz. Sechs junge Leute im Alter zwischen 19 und 24 Jahren unterschätzten offensichtlich die Wirkung ihres Drogengebäcks und mussten medizinisch versorgt werden, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Einer der Partygäste konsumierte so viele der „Süßigkeiten“, dass er bei der Feier am Montagabend kollabierte. Die sechs jungen Leute seien für weitere Untersuchungen zunächst in Krankenhäuser gebracht worden. Mittlerweile konnten der Polizei zufolge alle die Klinik wieder verlassen. Gegen die drei Männer und drei Frauen läuft ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Auch geringe Mengen der Drogen sind nach Angaben der Polizei nicht erlaubt. Allerdings könne die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen. Welche Substanzen in welchen Mengen bei der Darmstädter Party genau verbacken wurden, ist den Ermittlern zufolge noch unklar. Reste des Gebäcks seien sichergestellt worden und würden im Labor untersucht.