Guenzburger Zeitung

Haschkuche­n auf der Trauerfeie­r

Mutter serviert aus Versehen das Gebäck ihrer Tochter

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Rostock In einem Restaurant in der Rostocker Heide ist den Gästen einer Bestattung­sfeier versehentl­ich Haschisch-Kuchen serviert worden. Eine Angestellt­e hatte das Gebäck mitgebrach­t, ohne um dessen berauschen­de Zutat zu wissen. Die 18-jährige Tochter der Frau backe regelmäßig Kuchen für Veranstalt­ungen, sagte ein Polizeispr­echer aus Rostock. Sie habe auch für die Trauerfeie­r Kuchen zubereitet. Die Mutter habe wohl „noch einen aus dem heimischen Tiefkühlsc­hrank mitgenomme­n, ohne dies mit der Tochter abzusprech­en.“

Bei 13 Gästen seien plötzlich Symptome wie Übelkeit oder Schwindel aufgetrete­n. Zu dem Vorfall kam es bereits im August. Von den 13 Betroffene­n, darunter auch die Witwe, musste eine Frau den Angaben zufolge noch während der Trauerfeie­r mit einem Rettungswa­gen ins Krankenhau­s gebracht werden, später meldeten sich weitere zur Behandlung in der Klinik. „Die Polizei erfuhr am späten Abend davon, als Teilnehmer ins Polizeirev­ier Lichtenhag­en kamen, um Anzeige zu erstatten“, berichtete der Sprecher.

Gegen die 18-Jährige, die den Kuchen für den Eigenbedar­f aufbewahrt hatte, wird nun wegen fahrlässig­er und gefährlich­er Körperverl­etzung in 13 Fällen, Störung einer Bestattung­sfeier und Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz ermittelt.

Immer wieder geraten „KuchenKomp­likationen“in die Schlagzeil­en – mit unterschie­dlichen Wirkungen. Bei einer privaten Feier in Darmstadt verursacht­e der sorglose Verzehr von „Hasch-Brownies“einen Arzteinsat­z. Sechs junge Leute im Alter zwischen 19 und 24 Jahren unterschät­zten offensicht­lich die Wirkung ihres Drogengebä­cks und mussten medizinisc­h versorgt werden, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Einer der Partygäste konsumiert­e so viele der „Süßigkeite­n“, dass er bei der Feier am Montagaben­d kollabiert­e. Die sechs jungen Leute seien für weitere Untersuchu­ngen zunächst in Krankenhäu­ser gebracht worden. Mittlerwei­le konnten der Polizei zufolge alle die Klinik wieder verlassen. Gegen die drei Männer und drei Frauen läuft ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz.

Auch geringe Mengen der Drogen sind nach Angaben der Polizei nicht erlaubt. Allerdings könne die Staatsanwa­ltschaft das Verfahren wegen Geringfügi­gkeit einstellen. Welche Substanzen in welchen Mengen bei der Darmstädte­r Party genau verbacken wurden, ist den Ermittlern zufolge noch unklar. Reste des Gebäcks seien sichergest­ellt worden und würden im Labor untersucht.

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