Mutter stiftet Sohn an, Drogen in Schule zu verkaufen
Der Minderjährige veräußert Marihuana. Dafür muss die 37 Jahre alte Mutter nun ins Gefängnis
Günzburg Mit wenigen Minuten Verspätung kommt die Angeklagte zusammen mit ihrem als Zeugen geladenen Sohn in den Verhandlungssaal am Amtsgericht. Die Mutter von vier Kindern aus dem nördlichen Landkreis ist beschuldigt, ihren zur Tatzeit 17 Jahre alten Sohn im März letzten Jahres aufgefordert zu haben, Marihuana gewinnbringend zu verkaufen. Insgesamt soll der Sohn daraufhin 23 Gramm Betäubungsmittel an diverse Abnehmer veräußert haben und dafür 230 Euro erhalten haben. Die Polizei hat ermittelt, nachdem der Sohn in einer Kontrolle aufgefallen ist. Zudem wird der Angeklagten vorgeworfen, etwa 42 Gramm Marihuana und eine Konsumeinheit Amphetamin besessen zu haben. Die Drogen waren bei einer Hausdurchsuchung entdeckt worden.
Richter Walter Henle liest in der Verhandlung den Chatverlauf auf dem sichergestellten Smartphone der Mutter vor: Über Whatsapp stiftete sie ihren minderjährigen Sohn nachweislich an, das Marihuana unter anderem an der Schule zu verkaufen. „Das ist übel“, sagt Henle. Verteidiger Guntram Marx, der sehr aktiv seine Mandantin vor Gericht vertritt, holt an dieser Stelle tief Luft. Die 37-jährige Angeklagte, die ein acht Wochen altes Kind hat, beteuert, mit den Drogen nicht Handel betrieben zu haben, da sie diese nicht erworben habe. Sie habe lediglich ihren Sohn aufgefordert, seine besessenen Drogen zu verkaufen, da sie in finanziellen Nöten sei.
Die Mutter von vier Kindern hat keinen Beruf gelernt. Ihre finanziellen Kapazitäten seien aufgebraucht, da sie in einem Rechtsstreit um das Sorgerecht ihrer Tochter mit ihrem Ex-Lebensgefährten gewesen sei. „Ich habe das Geld gebraucht, um meiner Tochter ein Geburtstagsgeschenk zu kaufen.“
Den Besitz der 42 Gramm Marihuana, die bei der Hausdurchsuchung sichergestellt worden waren, bestreitet die Mutter. „Die Drogen gehören meinem Sohn.“Er habe diese in ihrem Schlafzimmer versteckt. Ein als Zeuge geladener Polizist kann später nicht feststellen, ob die Aussagen mit den am Tatort vorgefundenen Positionen der Drogen konträr sind. Der Polizist sagt aus, die überraschte Reaktion der Angeklagten während der Konfrontation mit dem Beweisstück hat auf ihn gespielt gewirkt.
Das Gesetz sieht eigentlich eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Die Staatsanwaltschaft plädiert für eine Auslegung als minderschweren Fall und für eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Nach einer halbstündigen Beratung mit zwei Schöffen kommt Richter Henle zu folgendem Urteil: Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Abschließend gibt der Richter der Mutter auf den Weg mit: „Ich mache mir ernsthaft Sorgen um das Wohlergehen ihrer Kinder.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.