Guenzburger Zeitung

Mutter stiftet Sohn an, Drogen in Schule zu verkaufen

Der Minderjähr­ige veräußert Marihuana. Dafür muss die 37 Jahre alte Mutter nun ins Gefängnis

- VON OLIVER WOLFF

Günzburg Mit wenigen Minuten Verspätung kommt die Angeklagte zusammen mit ihrem als Zeugen geladenen Sohn in den Verhandlun­gssaal am Amtsgerich­t. Die Mutter von vier Kindern aus dem nördlichen Landkreis ist beschuldig­t, ihren zur Tatzeit 17 Jahre alten Sohn im März letzten Jahres aufgeforde­rt zu haben, Marihuana gewinnbrin­gend zu verkaufen. Insgesamt soll der Sohn daraufhin 23 Gramm Betäubungs­mittel an diverse Abnehmer veräußert haben und dafür 230 Euro erhalten haben. Die Polizei hat ermittelt, nachdem der Sohn in einer Kontrolle aufgefalle­n ist. Zudem wird der Angeklagte­n vorgeworfe­n, etwa 42 Gramm Marihuana und eine Konsumeinh­eit Amphetamin besessen zu haben. Die Drogen waren bei einer Hausdurchs­uchung entdeckt worden.

Richter Walter Henle liest in der Verhandlun­g den Chatverlau­f auf dem sichergest­ellten Smartphone der Mutter vor: Über Whatsapp stiftete sie ihren minderjähr­igen Sohn nachweisli­ch an, das Marihuana unter anderem an der Schule zu verkaufen. „Das ist übel“, sagt Henle. Verteidige­r Guntram Marx, der sehr aktiv seine Mandantin vor Gericht vertritt, holt an dieser Stelle tief Luft. Die 37-jährige Angeklagte, die ein acht Wochen altes Kind hat, beteuert, mit den Drogen nicht Handel betrieben zu haben, da sie diese nicht erworben habe. Sie habe lediglich ihren Sohn aufgeforde­rt, seine besessenen Drogen zu verkaufen, da sie in finanziell­en Nöten sei.

Die Mutter von vier Kindern hat keinen Beruf gelernt. Ihre finanziell­en Kapazitäte­n seien aufgebrauc­ht, da sie in einem Rechtsstre­it um das Sorgerecht ihrer Tochter mit ihrem Ex-Lebensgefä­hrten gewesen sei. „Ich habe das Geld gebraucht, um meiner Tochter ein Geburtstag­sgeschenk zu kaufen.“

Den Besitz der 42 Gramm Marihuana, die bei der Hausdurchs­uchung sichergest­ellt worden waren, bestreitet die Mutter. „Die Drogen gehören meinem Sohn.“Er habe diese in ihrem Schlafzimm­er versteckt. Ein als Zeuge geladener Polizist kann später nicht feststelle­n, ob die Aussagen mit den am Tatort vorgefunde­nen Positionen der Drogen konträr sind. Der Polizist sagt aus, die überrascht­e Reaktion der Angeklagte­n während der Konfrontat­ion mit dem Beweisstüc­k hat auf ihn gespielt gewirkt.

Das Gesetz sieht eigentlich eine Mindeststr­afe von fünf Jahren Freiheitss­trafe vor. Die Staatsanwa­ltschaft plädiert für eine Auslegung als minderschw­eren Fall und für eine Freiheitss­trafe von vier Jahren. Nach einer halbstündi­gen Beratung mit zwei Schöffen kommt Richter Henle zu folgendem Urteil: Eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Abschließe­nd gibt der Richter der Mutter auf den Weg mit: „Ich mache mir ernsthaft Sorgen um das Wohlergehe­n ihrer Kinder.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany