Erster Erfolg für Tina Turner
Gericht sieht Passauer Firma in der Pflicht
Köln/Passau Tina Turner singt im Gericht. Das könnte man jedenfalls im ersten Moment denken. In Wahrheit ist es Tina-Turner-Darstellerin „Coco“Fletcher, die vor einer Fernsehkamera eine Kostprobe ihres Könnens abgibt. Ihr Alter will sie nicht sagen – „it’s a secret“, ein Geheimnis – aber man darf vermuten, dass sie so ungefähr ein halbes Jahrhundert jünger ist als das Original, das in vier Wochen 80 wird. Dennoch klagt die Sängerin an diesem Mittwoch im spröden Betonbau des Landgerichts Köln gegen ein Plakat mit „Coco“Fletcher vorne drauf: Der Weltstar sieht Verwechslungsgefahr.
Natürlich ist die echte Tina Turner nicht persönlich gekommen – obwohl das nicht gar so abwegig wäre, wie es scheint, denn sie ist mit einem Kölner verheiratet und hat auch mal in Köln gewohnt. Das ist allerdings schon lange her – mittlerweile hat sich das Ehepaar am schicken Zürichsee in der Schweiz niedergelassen. Richter Dirk Eßer da Silva redet nicht lange um den heißen Brei herum: Ja, sagt er, es bestehe hier tatsächlich eine gewisse Verwechslungsgefahr. Die Frau auf dem Plakat sehe Tina Turner schon sehr ähnlich. Jünger zwar, aber gut: Es könnte ein altes Bild sein. Oder nachbearbeitet. Jedenfalls ist die Gerichtskammer der Ansicht, dass ein Betrachter des Plakats „Simply The Best – Die Tina Turner Show“denken könnte: „Da spielt Tina Turner mit.“Das tut sie aber nicht.
Vorschlag zur Güte: Der Tourveranstalter versieht die Plakate künftig mit einem unmissverständlichen Hinweis, dass eben nicht Tina Turner, sondern „Coco“Fletcher in der Show singe. Dafür verzichtet Tina Turner auf weitere Forderungen. Der Tourveranstalter kann damit leben. Die Anwältin von Tina Turner muss erst deren Meinung ergründen. Beide Seiten bekommen vom Gericht vier Wochen Zeit, um in diesem Sinne eine gütliche Einigung zu erzielen. Andernfalls verkündet das Gericht am 22. Januar eine Entscheidung.