Guenzburger Zeitung

Einigung zu Grundrente vertagt

Koalition braucht weiteres Treffen

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Berlin Die Große Koalition wird das leidige Streitthem­a Grundrente nicht wie geplant am Montag abräumen können. Das Treffen der Spitzen von Union und SPD wurde auf den 10. November verschoben. „Es gibt aber noch offene Punkte, die im Laufe dieser Woche sorgfältig geklärt werden“, erklärte ein Sprecher der CDU. Noch am Freitag hatte es so ausgesehen, als könne SchwarzRot den Knoten durchschla­gen. Doch dann meldeten sich über das Wochenende mächtige Politiker von CDU und CSU zu Wort.

„Geeinigt ist nichts“, schrieb Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) auf dem Kurznachri­chtendiens­t Twitter. Jede Einigung müsse sich am Koalitions­vertrag messen lassen. Dort steht geschriebe­n, dass der Zuschlag zu niedrigen Renten nur nach einer Prüfung der Bedürftigk­eit gewährt werden soll. Die SPD will auf diese Prüfung verzichten. Spahn sieht das nach wie vor anders und erklärte, die Grundrente werde nur unter drei Bedingunge­n kommen. „Erstens mit einer harten Einkommens­prüfung als Bedürftigk­eitsprüfun­g, sodass nur Rentner unterstütz­t werden, die trotz mehr als 35 Jahren Arbeit sehr wenig zum Leben haben.“Rentner mit Mieteinnah­men gehörten nicht dazu. Zweitens müsse das Gesamtvolu­men gegenüber künftigen Generation­en verantwort­bar sein. „Jede Milliarden-Summe, die die SPD bis heute genannt hat, ist es nicht.“Drittens müssten gleichzeit­ig konkrete Maßnahmen für mehr Wirtschaft­swachstum vereinbart werden, etwa eine dringend notwendige Senkung der Unternehme­nssteuern.

Auch CSU-Chef Markus Söder hatte im Gegenzug zu einem Kompromiss ein Entgegenko­mmen der SPD zur Stärkung der Konjunktur gefordert. Söder verlangte spürbare Entlastung­en für die Wirtschaft.

Die Bild-Zeitung hatte berichtet, es gebe bei der Grundrente einen ersten Kompromiss. Demnach solle es keine „echte“Bedürftigk­eitsprüfun­g geben. Die Unterhändl­er, darunter auch Spahn, hätten einem Papier zugestimmt, nach dem Vermögen, Erträge aus Aktien sowie der Besitz von Immobilien vor Beginn einer Grundrente nicht überprüft werden sollten. Die Rentenvers­icherung solle lediglich die Steuerbesc­heide der Rentner überprüfen. (chg/dpa)

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