Einigung zu Grundrente vertagt
Koalition braucht weiteres Treffen
Berlin Die Große Koalition wird das leidige Streitthema Grundrente nicht wie geplant am Montag abräumen können. Das Treffen der Spitzen von Union und SPD wurde auf den 10. November verschoben. „Es gibt aber noch offene Punkte, die im Laufe dieser Woche sorgfältig geklärt werden“, erklärte ein Sprecher der CDU. Noch am Freitag hatte es so ausgesehen, als könne SchwarzRot den Knoten durchschlagen. Doch dann meldeten sich über das Wochenende mächtige Politiker von CDU und CSU zu Wort.
„Geeinigt ist nichts“, schrieb Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf dem Kurznachrichtendienst Twitter. Jede Einigung müsse sich am Koalitionsvertrag messen lassen. Dort steht geschrieben, dass der Zuschlag zu niedrigen Renten nur nach einer Prüfung der Bedürftigkeit gewährt werden soll. Die SPD will auf diese Prüfung verzichten. Spahn sieht das nach wie vor anders und erklärte, die Grundrente werde nur unter drei Bedingungen kommen. „Erstens mit einer harten Einkommensprüfung als Bedürftigkeitsprüfung, sodass nur Rentner unterstützt werden, die trotz mehr als 35 Jahren Arbeit sehr wenig zum Leben haben.“Rentner mit Mieteinnahmen gehörten nicht dazu. Zweitens müsse das Gesamtvolumen gegenüber künftigen Generationen verantwortbar sein. „Jede Milliarden-Summe, die die SPD bis heute genannt hat, ist es nicht.“Drittens müssten gleichzeitig konkrete Maßnahmen für mehr Wirtschaftswachstum vereinbart werden, etwa eine dringend notwendige Senkung der Unternehmenssteuern.
Auch CSU-Chef Markus Söder hatte im Gegenzug zu einem Kompromiss ein Entgegenkommen der SPD zur Stärkung der Konjunktur gefordert. Söder verlangte spürbare Entlastungen für die Wirtschaft.
Die Bild-Zeitung hatte berichtet, es gebe bei der Grundrente einen ersten Kompromiss. Demnach solle es keine „echte“Bedürftigkeitsprüfung geben. Die Unterhändler, darunter auch Spahn, hätten einem Papier zugestimmt, nach dem Vermögen, Erträge aus Aktien sowie der Besitz von Immobilien vor Beginn einer Grundrente nicht überprüft werden sollten. Die Rentenversicherung solle lediglich die Steuerbescheide der Rentner überprüfen. (chg/dpa)