Flasche trifft Kleinkind am Kopf
Gegenstand soll aus Partyzug geflogen sein
Kamen/Dortmund Ein Vater trägt seine zweijährige Tochter auf dem Arm die Bahnhofstreppen zum Gleis hinauf, als das Unglück geschieht: Das Mädchen wird plötzlich am Kopf von einer Whiskyflasche getroffen und lebensgefährlich verletzt. Der Gegenstand flog nach ersten Erkenntnissen der Polizei aus einem Partyzug, der gerade den Bahnhof in Kamen durchfuhr. Es ist der späte Freitagvormittag gegen 10.50 Uhr in Nordrhein-Westfalen.
Rettungskräfte bringen das Mädchen mit schweren Kopfverletzungen in ein Krankenhaus. Nach einer Operation ist sein Zustand stabil, berichtet ein Sprecher der Dortmunder Polizei. Unterdessen suchen die Ermittler nach dem vermutlich in einem Partyzug mitgefahrenen Flaschenwerfer. „Bisher hat sich niemand offenbart“, sagte Staatsanwalt Henner Kruse am Sonntag. Die Polizei spricht von einem immensen Ermittlungsaufwand, zu der die Zeugenbefragung gehöre. „Das wird noch Tage dauern“, sagte ein Polizeisprecher. Schon, weil an Bord des Partyzuges etwa 500 Personen waren.
Der Partyzug fuhr zunächst weiter, im etwa 65 Kilometer entfernten Greven wurde er gestoppt. Die Bundespolizei rückte mit einem Großaufgebot mit Beamten aus dem Münsterland, dem Ruhrgebiet und dem Rheinland an. Dutzende Polizisten nahmen die Personalien der Reisenden auf. Die Passagiere verhielten sich dabei sehr kooperativ, wie ein Sprecher der Bundespolizei schilderte.
„Ich habe vollstes Verständnis für die Polizei. Gut, dass sie den Täter finden wollen“, sagte etwa Dieter Nübling der Bild. Er war mit seinem Kegelklub in Köln in den zehn Waggons umfassenden Zug eingestiegen. Ein anderer Mann sagte: „Ich mache seit 30 Jahren solche Fahrten, aber das habe ich noch nie erlebt. Hoffentlich kriegen sie den.“
An Bord des Partyzugs, der in Köln mit rund 500 Personen gestartet und Norddeich Mole als Ziel gehabt habe, sind nach Angaben des Veranstalters Müller-Touristik verschiedene einzelne Gruppen gewesen. Getränke an Bord würden in weichen Pfandbechern aus biologisch abbaubarem Material ausgegeben. Grundsätzlich könne das Mitbringen von Getränken aber nicht untersagt werden.