Bäcker warnen vor einer Flut an Kassenzetteln
Zum neuen Jahr muss für jeden Einkauf ein Bon ausgegeben werden. Das stellt viele Betriebe vor Herausforderungen
Augsburg Brezen kaufen, ist kinderleicht. Brezen verkaufen dagegen, wird offenbar immer komplizierter. Zumindest wenn man den Warnmeldungen des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks glaubt. Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider sieht die Mitgliedsbetriebe seiner Organisation von einem Berg von über fünf Milliarden Kassenbons bedroht, der ab dem kommenden Jahr auf die Bäckereien niedergehen könnte.
Hintergrund ist die Reform der Kassensicherungsverordnung. Was kompliziert klingt, hat einen relativ simplen Hintergrund. Wo mit Bargeld bezahlt wird, kann leicht getrickst werden. Nun steht das Bäckerhandwerk sicher nicht im Ruf, in dieser Hinsicht besonders auffällig zu sein. Aber nach Schätzungen der Steuerbehörden fließt jedes Jahr ein Milliardenbetrag am Fiskus vorbei, weil in Handel und Gastronomie der Umsatz nicht korrekt deklariert wird. Das Problem ist nicht neu und das Gesetz, das zum Jahreswechsel in Kraft tritt, wurde seit dem Jahr 2017 vorbereitet. Dennoch ist die Aufregung groß.
Künftig muss jede elektronische Kasse an eine Technische Sicherungseinheit angeschlossen sein. Im Prinzip ist diese Einheit eine Blackbox, die alle Kassenbewegungen fortlaufend speichert und mit einem Code versieht. Der Kassenbesitzer kann auf diese Daten nicht mehr zugreifen. Dafür bekommt jede Kasse eine Nummer, die dem Finanzamt gemeldet werden muss. Und jetzt kommt der Grund für die Aufregung der Bäckerinnung: Laut Gesetz muss ab Januar bei jeder Transaktion ein Bon ausgegeben werden. Macht laut Rechnung der BäckerInnung bei durchschnittlich 100000 Kunden pro Verkaufsfiliale und rund 61000 festen und mobilen Verkaufsstellen in Deutschland pro Jahr 6,1 Milliarden Bons nur für Bäckereien – obwohl nach Angaben des Verbands unter drei Prozent der Kunden einen Beleg brauchen.
„Wir reden über Umweltschutz und diskutieren über die Reduktion von Coffee-to-go-Bechern, schaffen dann aber auf der anderen Seite Müllberge aus beschichtetem Papier“, schreibt Schneider in einer Pressemitteilung des Verbands. Tatsächlich ist das sogenannte Thermopapier, das bei vielen modernen Kassensystemen verwendet wird, aus mehreren Gründen umstritten. Das Papier galt lange Zeit als bedeutende Quelle für Bisphenol A, eine Industriechemikalie, die laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) seit Jahren weltweit Gegenstand kontroverser wissenschaftlicher Diskussionen ist. Bisphenol A steht im Verdacht, im Körper hormonähnlich zu wirken und bestimmte Entwicklungsprozesse zu beeinflussen. Nach einem EU-Beschluss ist die Chemikalie ab 2020 als Farbbildner in Thermopapier allerdings verboten.
Dafür hat Thermopapier noch einen anderen Nachteil: Die Schrift verblasst bei Sonnenlicht recht schnell. Wer einen Beleg aus Thermopapier aus Nachweisgründen längere Zeit aufbewahrt, könnte eine böse Überraschung erleben.
Auch für die Bonpflicht ist der Grund die bessere Kontrolle der Verkäufer. Auf jedem Kassenzettel muss künftig eine Nummer oder ein QR-Code stehen. Kommt ein Finanzprüfer unerkannt in den Betrieb, kann er mit einem Testkauf ganz leicht nachvollziehen, ob die Kasse ordnungsgemäß angemeldet ist und funktioniert. Ist alles in Ordnung, merkt der Geschäftsinhaber wohl gar nicht, dass er gerade kontrolliert wurde. Wenn nicht…
Warum muss dennoch jeder Bon gedruckt werden? Muss er gar nicht. Im Gesetz steht, „der Beleg kann […] elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.“Im Grunde könnte es genau andersherum kommen, die papierlose Kasse Wirklichkeit werden. Es gibt bereits Apps fürs Handy, die digitale Kassenbelege empfangen und verwalten können. Das kann Verbrauchern helfen, ihre Ausgaben besser im Blick zu behalten. Weil die Technik noch gar nicht so weit ist, wie es das Gesetz vorschreibt, gibt es zudem wohl eine Übergangsfrist für Bäcker – und alle anderen Gastronomieund Handelsbetriebe. Und: Niemand muss eine elektronische Kasse benutzen. Eine sogenannte offene Ladenkasse ist auch weiter erlaubt.