Guenzburger Zeitung

Worum es der AfD wirklich geht

- VON ULI BACHMEIER jub@augsburger-allgemeine.de

Man kann die Verfassung­sklage der AfD-Fraktion mit guten Gründen als in sich widersprüc­hlich und absurd ablehnen. Die AfD sagt: Das Bienen-Volksbegeh­ren hätte gar nicht zugelassen werden dürfen – aus formellen und inhaltlich­en Gründen und weil es zu einem unzulässig­en Eingriff in die Eigentumsr­echte der Landwirte führe. Sie sagt aber auch: Der Wille des Volkes – in diesem Fall dokumentie­rt durch knapp 1,8 Millionen Unterschri­ften – und die Volksgeset­zgebung müssten respektier­t werden.

Wie sie diesen Widerspruc­h im konkreten Fall hätte auflösen wollen, sagt die AfD nicht. Aber darum geht es ihr auch nicht. Es geht ihr darum, die verärgerte­n Bauern auf ihre Seite zu ziehen. Das sollte man ihr nicht zum Vorwurf machen. Man sollte es nur wissen.

Durchaus ernst zu nehmen ist dagegen das rein juristisch­e Argument der AfD: Das Volksbegeh­ren hätte vom Landtag entweder angenommen oder abgelehnt oder mit einem Gegenentwu­rf zur Abstimmung gestellt werden müssen. Es anzunehmen und mittels Begleitges­etz gleich wieder abzumilder­n, sei verfassung­swidrig.

Tatsächlic­h wurde im politische­n Umgang mit dem Volksbegeh­ren ein Weg beschritte­n, der im Gesetz so nicht vorgesehen ist. Es wurde verhandelt und nach einem Kompromiss gesucht. Das kann – gefühlt – eigentlich nicht verfassung­swidrig sein. Aber wer weiß vorher schon, was das Gericht dazu sagt.

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