Worum es der AfD wirklich geht
Man kann die Verfassungsklage der AfD-Fraktion mit guten Gründen als in sich widersprüchlich und absurd ablehnen. Die AfD sagt: Das Bienen-Volksbegehren hätte gar nicht zugelassen werden dürfen – aus formellen und inhaltlichen Gründen und weil es zu einem unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte der Landwirte führe. Sie sagt aber auch: Der Wille des Volkes – in diesem Fall dokumentiert durch knapp 1,8 Millionen Unterschriften – und die Volksgesetzgebung müssten respektiert werden.
Wie sie diesen Widerspruch im konkreten Fall hätte auflösen wollen, sagt die AfD nicht. Aber darum geht es ihr auch nicht. Es geht ihr darum, die verärgerten Bauern auf ihre Seite zu ziehen. Das sollte man ihr nicht zum Vorwurf machen. Man sollte es nur wissen.
Durchaus ernst zu nehmen ist dagegen das rein juristische Argument der AfD: Das Volksbegehren hätte vom Landtag entweder angenommen oder abgelehnt oder mit einem Gegenentwurf zur Abstimmung gestellt werden müssen. Es anzunehmen und mittels Begleitgesetz gleich wieder abzumildern, sei verfassungswidrig.
Tatsächlich wurde im politischen Umgang mit dem Volksbegehren ein Weg beschritten, der im Gesetz so nicht vorgesehen ist. Es wurde verhandelt und nach einem Kompromiss gesucht. Das kann – gefühlt – eigentlich nicht verfassungswidrig sein. Aber wer weiß vorher schon, was das Gericht dazu sagt.