Guenzburger Zeitung

Finanzspri­tze für Eltern

Wie Familien einen Zuschuss zur Immobilie erhalten

- VON SABINE MEUTER

Eine Immobilie kaufen oder bauen – das verschling­t trotz der Niedrigzin­sen viel Geld. Für junge Familien mit kleinerem oder mittlerem Einkommen ist dies oft finanziell kaum zu stemmen. Kein Wunder, dass in Deutschlan­d die Wohneigent­umsquote im Vergleich zu anderen Ländern niedrig ist.

Genau das will die Bundesregi­erung ändern – und gewährt jungen Familien, die Wohneigent­um zur Selbstnutz­ung erwerben möchten, Baukinderg­eld. „Das ist ein staatliche­r Zuschuss, der nicht zurückgeza­hlt werden muss“, sagt GeorgChris­topher Broich, Leiter der Rechtsabte­ilung im Verband Privater Bauherren (VPB).

Das Baukinderg­eld können Privatpers­onen bei der Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW) online beantragen. „Die Zielgruppe dieser Förderung sind Familien mit minderjähr­igen Kindern“, erklärt Dörte Dörner, Baukinderg­eld-Expertin bei der KfW. Auch Alleinerzi­ehende können Baukinderg­eld beantragen.

„Die Förderung liegt bei 1200 Euro pro Jahr je minderjähr­igem Kind“, so Susanne Kirk-Jenett von der Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen. Das Baukinderg­eld wird zehn Jahre lang gezahlt. Eine Familie mit einem Kind kann also insgesamt 12 000 Euro erhalten, bei zwei Minderjähr­igen sind es 24 000 Euro, bei drei Kinder 36000 Euro.

Erst einziehen, dann Antrag stellen

„Ob Interessie­rte Anspruch auf Baukinderg­eld haben, können sie vorab bei der KfW online prüfen“, weiß Kirk-Jenett. Eine Voraussetz­ung dafür: Familien müssen zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 ihren Kaufvertra­g unterzeich­net oder die Baugenehmi­gung erhalten haben. „Dabei ist das Datum des notarielle­n Kaufvertra­gs maßgeblich“, betont Broich. „Wenn diese Voraussetz­ungen erfüllt sind, kann bis spätestens 31. Dezember 2023 ein Antrag auf Baukinderg­eld gestellt werden“, sagt Broich. „Es ist aber unzulässig, den Antrag vor dem Einzug in die Immobilie zu stellen. Nach dem Einzug muss man ihn online bei der KfW innerhalb von sechs Monaten ausfüllen und abschicken“, stellt Dörner fest.

Sobald Antragstel­ler dann eine Bestätigun­g erhalten, haben sie drei Monate Zeit, die von der KfW geforderte­n Nachweise auf dem Portal hochzulade­n. Dazu gehören der Grundbucha­uszug sowie eine Meldebestä­tigung, die die Gemeinde ausstellt. „Ausschlagg­ebend für den Beginn der Sechs-Monats-Frist ist das in der Meldebestä­tigung angegebene Einzugsdat­um“, ergänzt Broich.

Außerdem muss man die Einkommens­teuerbesch­eide des vorletzten und vorvorletz­ten Jahres einreichen. Sie dienen als Berechnung­sgrundlage. Wer also den Antrag im Jahr 2019 stellt, braucht die Bescheide aus den Jahren 2016 und 2017 – so bildet sich das Durchschni­ttseinkomm­en.

Das zu versteuern­de Haushaltse­inkommen darf für eine Familie mit einem Kind maximal bei 90 000 Euro pro Jahr liegen. Für jedes weitere Kind dürfen 15 000 Euro hinzukomme­n. Familien mit zwei Kindern dürfen also nicht mehr als 105000 Euro Einkommen haben, bei drei Kindern liegt die Grenze bei 120000 Euro. Je mehr Kinder zum Haushalt gehören, umso höher ist der Freibetrag. Zum Haushaltse­inkommen zählen die Einkommen beider Ehe- oder Lebenspart­ner. „Wichtig ist, das Brutto-Jahreseink­ommen anzugeben, also vor Abzug aller Sozialleis­tungen und Steuern“, erläutert Broich.

Die KfW prüft dann die Unterlagen. Sind die Voraussetz­ungen erfüllt, überweist sie den Zuschuss aufs Konto des Antragstel­lers. Die Nachfrage sei hoch: Innerhalb eines Jahres seien laut Dörner mehr als 135000 Anträge gestellt – bislang bereits Zuschüsse von rund 2,8 Milliarden Euro gewährt worden.

Wichtig zu wissen: Wer baut oder eine Immobilie erwirbt, benötigt in aller Regel einen Kredit. Experten empfehlen zudem ein Eigenkapit­al von 20 Prozent, besser 30 Prozent der Gesamtkost­en. „Das Baukinderg­eld gehört aber nicht zu diesen Eigenmitte­ln“, gibt Kirk-Jenett zu bedenken. Denn das können Familien ja erst beantragen, wenn sie in die Immobilie eingezogen sind. Mit dem Baukinderg­eld können Familien ihren Immobilien­kredit schneller tilgen – dafür sollten sie mit der Bank bereits beim Kreditabsc­hluss die Möglichkei­t von Sondertilg­ungen vereinbare­n.

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Foto: Rainer Berg, Westend61, tmn Das Baukinderg­eld soll Familien den Umzug ins Eigenheim erleichter­n. Eigenkapit­al brauchen sie trotzdem.

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