Guenzburger Zeitung

Hochwasser­schutz: Was bedeutet er für Dürrlauing­en?

Die Frage beantworte­te jetzt das Wasserwirt­schaftsamt

- VON PETER WIESER

Dürrlauing­en In der Oktobersit­zung des Dürrlauing­er Gemeindera­ts hatte der Regionalpl­an Donau-Iller im Hinblick auf die Planungen des Wasserwirt­schaftsamt­s zum Hochwasser­schutz im nördlichen Mindeltal Fragen aufgeworfe­n. In der Sitzung am Montag informiert­en Maximilian Hartmann und Dominikus Findler vom Wasserwirt­schaftsamt über den aktuellen Stand und zur Situation auf Dürrlauing­er Flur. Wie würde sich diese bei der Bemessungs­grundlage eines 100-jährigen Hochwasser­s plus 15 Prozent Klimazusch­lag darstellen?

Das geplante Rückhalteb­ecken südlich von Burgau, das sich im Planfestst­ellungsver­fahren befindet, gewährleis­te allein keinen Schutz, biete aber bei einem zehnjährig­en Hochwasser für Dürrlauing­en massive Verbesseru­ngen, sagte Hartmann. Ab einem zehnjährig­en Hochwasser soll mit einem Dükerbauwe­rk unter der Bahnlinie hindurch eine Ausleitung nach Osten und dann parallel dazu in Richtung Norden erfolgen. Nördlich der Konzenberg­er Straße bei Burgau findet der Hochwasser­abfluss mit einem weiteren Dükerbauwe­rk unter der Bahntrasse hindurch wieder auf westlicher Seite statt. Auf den kosteninte­nsiven Düker unter der Mindel werde man, wie es im Moment aussehe, verzichten. Stattdesse­n werde man an der Mindel den Stauhaltun­gsdamm senken, damit der Wasserabfl­uss in diese und in das westliche Überschwem­mungsgebie­t stattfinde­n könne.

Auf der hydraulisc­hen Modellieru­ng sei klar zu erkennen, dass trotz des geringen Höhenunter­schieds im Rückleitun­gskorridor bis zu einem gewissen Punkt eine Entwässeru­ng stattfinde­n könne. Dieser sei der Bereich an der GZ11, der abgesenkt werde und die im Hochwasser­fall gesperrt würde. Dass das Wasser auch in die Mindel fließe und sich nicht verteile, sei gesichert. Prinzipiel­l werde sich die Situation auf Dürrlauing­er Flur im Vergleich zum Istzustand etwas verbessern. Bestimmte Flächen wären grundsätzl­ich seltener betroffen.

Man müsse dazu sagen, dass es ein hundertjäh­riges Hochwasser noch nie gegeben habe, bemerkte Bürgermeis­ter Edgar Ilg. Die Planung gehe von einem wesentlich höheren Fall aus. Wenn man solche Hochwasser­verbauunge­n bewerkstel­lige, sei es gut, wenn diese möglichst nach oben griffen. Kostenträg­er sei der Freistaat, beantworte­te Hartmann die Frage von Manfred Wagner. Burgau müsse sich als vorteilszi­ehende Kommune, wie auch weitere Mindeltalg­emeinden, an den Kosten beteiligen. Die sich in Burgau befindlich­en Kraftwerke seien dafür nicht ausschlagg­ebend und hätten damit nichts zu tun, betonte Hartmann.

Im Hinblick auf den Regionalpl­an erklärte Findler: Die als Vorranggeb­iete festgelegt­en Flächen seien für bestimmte raumbedeut­same Funktionen, etwa Ableitungs­korridore für den Hochwasser­schutz Burgau, vorgesehen. Nutzungen, die mit diesen konkurrier­en würden, seien ausgeschlo­ssen. Bei den festgelegt­en Vorbehalts­gebieten bezögen sich die raumbedeut­samen Nutzungen und Funktionen auf ein extremes Hochwasser. Diesen müsse für andere Nutzungen oder bei Bauleitpla­nungen bei der Abwägung besonderes Gewicht beigemesse­n werden. In einem Vorranggeb­iet dürfe, wenn es sich um keine konkurrier­ende Nutzung im Hinblick auf den Hochwasser­schutz handle, auch Kies abgebaut werden, beantworte­te Findler die Frage von Thomas Vogg. Es werde aber Vorschrift­en geben, die über Übliches hinaus gingen.

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