Hochwasserschutz: Was bedeutet er für Dürrlauingen?
Die Frage beantwortete jetzt das Wasserwirtschaftsamt
Dürrlauingen In der Oktobersitzung des Dürrlauinger Gemeinderats hatte der Regionalplan Donau-Iller im Hinblick auf die Planungen des Wasserwirtschaftsamts zum Hochwasserschutz im nördlichen Mindeltal Fragen aufgeworfen. In der Sitzung am Montag informierten Maximilian Hartmann und Dominikus Findler vom Wasserwirtschaftsamt über den aktuellen Stand und zur Situation auf Dürrlauinger Flur. Wie würde sich diese bei der Bemessungsgrundlage eines 100-jährigen Hochwassers plus 15 Prozent Klimazuschlag darstellen?
Das geplante Rückhaltebecken südlich von Burgau, das sich im Planfeststellungsverfahren befindet, gewährleiste allein keinen Schutz, biete aber bei einem zehnjährigen Hochwasser für Dürrlauingen massive Verbesserungen, sagte Hartmann. Ab einem zehnjährigen Hochwasser soll mit einem Dükerbauwerk unter der Bahnlinie hindurch eine Ausleitung nach Osten und dann parallel dazu in Richtung Norden erfolgen. Nördlich der Konzenberger Straße bei Burgau findet der Hochwasserabfluss mit einem weiteren Dükerbauwerk unter der Bahntrasse hindurch wieder auf westlicher Seite statt. Auf den kostenintensiven Düker unter der Mindel werde man, wie es im Moment aussehe, verzichten. Stattdessen werde man an der Mindel den Stauhaltungsdamm senken, damit der Wasserabfluss in diese und in das westliche Überschwemmungsgebiet stattfinden könne.
Auf der hydraulischen Modellierung sei klar zu erkennen, dass trotz des geringen Höhenunterschieds im Rückleitungskorridor bis zu einem gewissen Punkt eine Entwässerung stattfinden könne. Dieser sei der Bereich an der GZ11, der abgesenkt werde und die im Hochwasserfall gesperrt würde. Dass das Wasser auch in die Mindel fließe und sich nicht verteile, sei gesichert. Prinzipiell werde sich die Situation auf Dürrlauinger Flur im Vergleich zum Istzustand etwas verbessern. Bestimmte Flächen wären grundsätzlich seltener betroffen.
Man müsse dazu sagen, dass es ein hundertjähriges Hochwasser noch nie gegeben habe, bemerkte Bürgermeister Edgar Ilg. Die Planung gehe von einem wesentlich höheren Fall aus. Wenn man solche Hochwasserverbauungen bewerkstellige, sei es gut, wenn diese möglichst nach oben griffen. Kostenträger sei der Freistaat, beantwortete Hartmann die Frage von Manfred Wagner. Burgau müsse sich als vorteilsziehende Kommune, wie auch weitere Mindeltalgemeinden, an den Kosten beteiligen. Die sich in Burgau befindlichen Kraftwerke seien dafür nicht ausschlaggebend und hätten damit nichts zu tun, betonte Hartmann.
Im Hinblick auf den Regionalplan erklärte Findler: Die als Vorranggebiete festgelegten Flächen seien für bestimmte raumbedeutsame Funktionen, etwa Ableitungskorridore für den Hochwasserschutz Burgau, vorgesehen. Nutzungen, die mit diesen konkurrieren würden, seien ausgeschlossen. Bei den festgelegten Vorbehaltsgebieten bezögen sich die raumbedeutsamen Nutzungen und Funktionen auf ein extremes Hochwasser. Diesen müsse für andere Nutzungen oder bei Bauleitplanungen bei der Abwägung besonderes Gewicht beigemessen werden. In einem Vorranggebiet dürfe, wenn es sich um keine konkurrierende Nutzung im Hinblick auf den Hochwasserschutz handle, auch Kies abgebaut werden, beantwortete Findler die Frage von Thomas Vogg. Es werde aber Vorschriften geben, die über Übliches hinaus gingen.