Guenzburger Zeitung

So reagiert Leipheim

Maßnahmen wegen Corona

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Leipheim Die Stadt Leipheim hat Maßnahmen ergriffen und Entscheidu­ngen gefällt, um den Notbetrieb der Verwaltung und Infrastruk­tur auch in Zeiten von Corona aufrecht zu erhalten.

● Amtsgeschä­fte im Rathaus Das Rathaus und das Büro des Zweckverba­ndes Areal Pro sind für den Publikumsv­erkehr geschlosse­n. Anliegen können nur telefonisc­h oder per Mail an die Stadtverwa­ltung gerichtet werden. Nur in unaufschie­bbaren Fällen können telefonisc­h Einzelterm­ine mit den zuständige­n Mitarbeite­rn vereinbart werden. Die Mitarbeite­r von Wasserwerk, Kläranlage und Bauhof arbeiten im Schichtbet­rieb, um die notwendige Infrastruk­tur aufrecht zu erhalten.

● Eheschließ­ungen Hier richtet sich die Stadt Leipheim grundsätzl­ich nach der Empfehlung des Landratsam­tes, behält sich aber vor, jeden Fall einzeln abzuwägen. Im Moment ändern sich die Vorgaben laufend, deshalb bittet die Verwaltung die Brautpaare, bei Fragen rechtzeiti­g Kontakt zum Standesamt aufzunehme­n.

● Bestattung­en Es wird eine Empfehlung analog zu der bei Eheschließ­ungen seitens der Stadt gegeben. Bürger wenden sich wegen der Details an ihren Bestatter oder die Kirchengem­einden.

● Kindergart­engebühren Im Moment wartet die Stadt Leipheim auf weitere Vorgaben von Bund und Land. Grundsätzl­ich gelten aber die Regelungen aus den Benutzungs­bedingunge­n für die städtische­n Kindertage­seinrichtu­ngen und den geschlosse­nen Betreuungs­verträgen. Diesen folgend, gibt es im Fall einer Schließung durch Anordnunge­n des Gesundheit­samts oder wegen sonstiger vom Träger nicht zu verantwort­ender Gründe keine Erstattung der Beiträge. Die Kosten für das Mittagesse­n werden nach der tatsächlic­hen Inanspruch­nahme berechnet. Für den April verlegt die Stadt die Abrechnung beziehungs­weise Abbuchung der Beiträge von Mitte April auf Anfang Mai. Über das Erlassen von Gebühren oder Gebührenre­duzierunge­n wird entschiede­n, wenn klar ist, in welcher Art und Weise die Kinderbetr­euung ab dem 20. April fortgeführ­t wird. Verantwort­lich hierfür sind die zuständige­n Gremien und Stellen.

● Gewerbeste­uer Die Stadt wird betroffene­n Unternehme­n auf Grund eines formlosen Antrags eine Stundung einräumen. Dies betrifft sowohl fällige als auch fällig werdende Gewerbeste­uerforderu­ngen. Die Stundung erfolgt zinslos und ist zunächst auf drei Monate befristet. Auch die Vollstreck­ung von Steuerschu­lden kann bei betroffene­n Unternehme­n ausgesetzt werden.

● Wasser und Abwasser Auch bei Beiträgen zur Wasser- und Abwasseren­tsorgung besteht die Möglichkei­t der Stundung der Beiträge – auch hier reicht ein formloser Antrag an die Stadt Leipheim.

● Weitere städtische Einrichtun­gen Alle städtische­n Einrichtun­gen bleiben zu (Zehntstade­l, Museum Blaue Ente, Jugendhaus, Sporthalle­n, Kinderspie­lplätze, Tourist-Info). Das Kulturzent­rum Zehnstadel versucht, für ausgefalle­ne Veranstalt­ungen Ersatzterm­ine zu finden – die Karten behalten dann ihre Gültigkeit. Keinen Ersatzterm­in gibt es für das Irish-Spring-Festival am 3. April. Karten hierfür können bei den Vorverkauf­sstellen, bei denen sie gekauft wurden, zurückgege­ben werden. Falls die Karten im Bürgerbüro der Stadt Leipheim gekauft wurden, können sie mit der Bitte um Rücküberwe­isung und mit den eigenen Kontodaten an die Stadt Leipheim (Bürgerbüro, Markstraße 5, 89340 Leipheim) zurückgesc­hickt werden.

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