So reagiert Leipheim
Maßnahmen wegen Corona
Leipheim Die Stadt Leipheim hat Maßnahmen ergriffen und Entscheidungen gefällt, um den Notbetrieb der Verwaltung und Infrastruktur auch in Zeiten von Corona aufrecht zu erhalten.
● Amtsgeschäfte im Rathaus Das Rathaus und das Büro des Zweckverbandes Areal Pro sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Anliegen können nur telefonisch oder per Mail an die Stadtverwaltung gerichtet werden. Nur in unaufschiebbaren Fällen können telefonisch Einzeltermine mit den zuständigen Mitarbeitern vereinbart werden. Die Mitarbeiter von Wasserwerk, Kläranlage und Bauhof arbeiten im Schichtbetrieb, um die notwendige Infrastruktur aufrecht zu erhalten.
● Eheschließungen Hier richtet sich die Stadt Leipheim grundsätzlich nach der Empfehlung des Landratsamtes, behält sich aber vor, jeden Fall einzeln abzuwägen. Im Moment ändern sich die Vorgaben laufend, deshalb bittet die Verwaltung die Brautpaare, bei Fragen rechtzeitig Kontakt zum Standesamt aufzunehmen.
● Bestattungen Es wird eine Empfehlung analog zu der bei Eheschließungen seitens der Stadt gegeben. Bürger wenden sich wegen der Details an ihren Bestatter oder die Kirchengemeinden.
● Kindergartengebühren Im Moment wartet die Stadt Leipheim auf weitere Vorgaben von Bund und Land. Grundsätzlich gelten aber die Regelungen aus den Benutzungsbedingungen für die städtischen Kindertageseinrichtungen und den geschlossenen Betreuungsverträgen. Diesen folgend, gibt es im Fall einer Schließung durch Anordnungen des Gesundheitsamts oder wegen sonstiger vom Träger nicht zu verantwortender Gründe keine Erstattung der Beiträge. Die Kosten für das Mittagessen werden nach der tatsächlichen Inanspruchnahme berechnet. Für den April verlegt die Stadt die Abrechnung beziehungsweise Abbuchung der Beiträge von Mitte April auf Anfang Mai. Über das Erlassen von Gebühren oder Gebührenreduzierungen wird entschieden, wenn klar ist, in welcher Art und Weise die Kinderbetreuung ab dem 20. April fortgeführt wird. Verantwortlich hierfür sind die zuständigen Gremien und Stellen.
● Gewerbesteuer Die Stadt wird betroffenen Unternehmen auf Grund eines formlosen Antrags eine Stundung einräumen. Dies betrifft sowohl fällige als auch fällig werdende Gewerbesteuerforderungen. Die Stundung erfolgt zinslos und ist zunächst auf drei Monate befristet. Auch die Vollstreckung von Steuerschulden kann bei betroffenen Unternehmen ausgesetzt werden.
● Wasser und Abwasser Auch bei Beiträgen zur Wasser- und Abwasserentsorgung besteht die Möglichkeit der Stundung der Beiträge – auch hier reicht ein formloser Antrag an die Stadt Leipheim.
● Weitere städtische Einrichtungen Alle städtischen Einrichtungen bleiben zu (Zehntstadel, Museum Blaue Ente, Jugendhaus, Sporthallen, Kinderspielplätze, Tourist-Info). Das Kulturzentrum Zehnstadel versucht, für ausgefallene Veranstaltungen Ersatztermine zu finden – die Karten behalten dann ihre Gültigkeit. Keinen Ersatztermin gibt es für das Irish-Spring-Festival am 3. April. Karten hierfür können bei den Vorverkaufsstellen, bei denen sie gekauft wurden, zurückgegeben werden. Falls die Karten im Bürgerbüro der Stadt Leipheim gekauft wurden, können sie mit der Bitte um Rücküberweisung und mit den eigenen Kontodaten an die Stadt Leipheim (Bürgerbüro, Markstraße 5, 89340 Leipheim) zurückgeschickt werden.