Mützenpflicht im Landkreis
Die Lebensmittelampel lässt auf sich warten. Ersatzweise wird testweise für den Landkreis Günzburg eine Corona-Ampel eingerichtet. Seit 1. April ist das Tragen einer grünen, gelben oder roten Mütze vorgeschrieben. Die Farben sind entscheidend und werden ärztlich verordnet. Grün bedeutet: Die Person ist zertifiziert coronafrei. Gelb symbolisiert: Derjenige oder diejenige hat Corona überwunden, ist fürderhin immun gegen die Erkrankung. Und Rot signalisiert: Diese Person ist infiziert. Ordnungshüter begrüßen die Maßnahme, denn sie können die Menschen nun prima unterscheiden. Falls Ihnen die Kombinationsmöglichkeiten des Amtes für Kombinationsmöglichkeiten nicht schriftlich zugegangen sein sollten, hier die Erläuterungen: Grün darf sich mit Grün und Gelb treffen, Gelb mit Gelb und Rot. Rot darf auch unter Seinesgleichen sein. Aber keinesfalls ist Grün mit Rot erlaubt. Der Verband der mittelschwäbischen Mützenindustrie ist begeistert von den neuen Vorgaben. Sie kämen einem Konjunkturprogramm gleich, „wie man es noch nie gesehen hat“. Die Kreis-SPD meldete Bedenken an: „Immer ist Rot etwas Schlechtes. Das kann so nicht weitergehen“, hieß es aus dem Krumbacher Hauptquartier. Die CSU und die parteinahe Vereinigung der Schwarzmützenhersteller, eine Splittergruppe der mittelschwäbischen Mützenindustrie, haben große Bedenken angemeldet, „weil wir mit unserer Farbe gar keine Rolle spielen“. Der Verweis darauf, dass auch die Farben Braun, Lilablassblau, Pink und Deckweiß in dem Ampelmodell ebenfalls nicht vorkommen, konnte nur wenig zur Beruhigung beitragen. Außerdem seien in der Corona-Ampel die Verdachtsfälle gar nicht abgebildet, lautete eine weitere Kritik. Ob das bereits der Anfang vom Ende des landkreisweiten Pilotversuchs ist, wird sich weisen.