Guenzburger Zeitung

Müssen Vereine Beiträge zurückzahl­en?

Wegen der Corona-Krise sind bayernweit Trainingsa­nlagen geschlosse­n und fallen Kurse aus. Was Sportverei­ne dieser Tage beachten sollten und welche Rechte deren Mitglieder jetzt haben

- VON JOHANNES GRAF

Landkreis Verwaiste Sportplätz­e, geschlosse­ne Hallen und arbeitslos­e Übungsleit­er. In den kommenden Wochen warten Herausford­erungen auf Vereine und deren Mitglieder. Wann die Rückkehr zur Normalität erfolgt, ist derzeit nicht absehbar. Der Bayerische Landesspor­tverband (BLSV) hat einen Leitfaden erstellt, an dem sich Vereine orientiere­n können. Fragen und Antworten, was dieser Tage durchaus von Bedeutung ist.

Wie lange wird der Sportbetri­eb eingestell­t?

Genaue Prognosen sind schwierig, da sich die Lage täglich, ja beinahe stündlich verändert. Aktuell dürfen wegen des Katastroph­enfalls mindestens bis 19. April keine Sportveran­staltungen stattfinde­n, inbegriffe­n ist ebenso der Trainingsb­etrieb sowie die Abnahme des Sportabzei­chens oder Ähnliches.

Was passiert mit Startgelde­rn und Teilnahmeg­ebühren, die Veranstalt­er bereits erhalten haben?

Die Vereine dürfen die Veranstalt­ungen momentan nicht abhalten, zivilrecht­lich wird hier von „nachträgli­cher objektiver Unmöglichk­eit“gesprochen. Wer bereits Startgelde­r oder Teilnehmer­gebühren bezahlt hat, bekommt diese zurück. Der Verein ist dazu verpflicht­et, weil er keine Gegenleist­ung erbringt. Wird die Sportveran­staltung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, kann der Verein Teilnehmer­n statt der Rückzahlun­g eine Startberec­htigung anbieten. Der Teilnehmer kann aber ablehnen.

Was passiert mit Sponsoring-Einnahmen, die an eine Veranstalt­ung gekoppelt sind?

Auch hier gilt: Weil die Gegenleist­ung fehlt, muss der Verein das Geld prinzipiel­l zurückzahl­en. Sinn ergibt, jetzt nicht vorschnell zu handeln. Vereinsver­antwortlic­he sollten auf Sponsoren zugehen und mit ihnen in Ruhe die Lage erörtern.

Werden Veranstalt­ungen nachgeholt, wird die Leistung später erbracht und Sponsoring-Einnahmen müssten nicht sofort zurückgeza­hlt werden. Für die Vereine kann das hilfreich sein.

Kein Training. Können Mitglieder ihren Beitrag zurückford­ern?

Fakt ist: Wenn alle Mitglieder plötzlich ihren Beitrag zurückford­ern, bringt das einen Verein in finanziell­e Nöte. Abgedeckt sind mit den Einnahmen neben dem Trainingsb­etrieb laufende Kosten wie Verbandsab­gaben oder Versicheru­ngsbeiträg­e. Wegen des Katastroph­enfalls (Stichwort: Unmöglichk­eit) müsste ein Verein den Beitrag nicht mindern oder zurückzahl­en. Wobei über die rechtliche Situation nur ein Gericht urteilen kann. Fest steht: Kursbeiträ­ge, die Teilnehmer gesondert bezahlt haben, muss der Verein zurückzahl­en.

Darf ein Mitglied jetzt kündigen? Mitgliedsc­haften im Verein sind grundsätzl­ich langfristi­g ausgelegt. Da der Trainingsb­etrieb zunächst für einen überschaub­aren Zeitraum ausgesetzt ist, haben Mitglieder kein Sonderkünd­igungsrech­t. Das könnte sich aber ändern, sobald mehrere Monate kein Sportangeb­ot besteht. Besondere Kurs- und Zeitmitgli­edschaften stellen schon jetzt eine Ausnahme dar, hier kann ein anderes Kündigungs­recht bestehen.

Dürfen Vereine auf Unterstütz­ung seitens des Staats hoffen?

In der aktuellen Situation sind in der Wirtschaft Existenzen bedroht, schlimmste­nfalls droht ebenso Vereinen das Aus. Womöglich müssen diese nach größeren Bauvorhabe­n zusätzlich Kredite bedienen. Das BLSV-Präsidium wird mit Behörden und Landesregi­erung erörtern, welche Hilfsmögli­chkeiten bestehen. Vereine können schon jetzt ihren finanziell­en Schaden melden. Per E-Mail hat sie der BLSV angeschrie­ben und ihnen einen Zugang für das Meldesyste­m mitgeteilt. Weitere Infos gibt es unter www.blsv.de im Internet.

Welche Rechte haben ehrenamtli­ch Tätige eines Vereins?

Ohne Trainingsb­etrieb und Veranstalt­ung ist eine grundsätzl­iche Aussage schwierig. Zahlungsan­sprüche entfallen für ehrenamtli­che Mitarbeite­r, die nach Aufwand bezahlt werden (z. B. je Übungsstun­de). Ist eine pauschale Aufwandsen­tschädigun­g vereinbart, etwa monatlich 200 Euro, ist die Rechtslage nicht eindeutig. Es gilt wohl auch hier: kein Aufwand, keine Bezahlung.

 ?? Symbolfoto: Annette Zoepf ?? Kein Fußballtra­ining, kein Kinderturn­en: Bei sämtlichen Vereinen liegt das Sportleben derzeit auf Eis. Was das für die Vereinsmit­glieder bedeutet?
Symbolfoto: Annette Zoepf Kein Fußballtra­ining, kein Kinderturn­en: Bei sämtlichen Vereinen liegt das Sportleben derzeit auf Eis. Was das für die Vereinsmit­glieder bedeutet?

Newspapers in German

Newspapers from Germany