Kritik an Schutzschirm
Was Bayerns Oberster Rechnungshof zu bemängeln hat
München Bayerns Oberster Rechnungshof (ORH) hat Bestandteile und Umsetzung des Corona-Rettungsschirms der Staatsregierung wie den milliardenschweren Bayern-Fonds kritisiert. Konkret monieren die Finanzkontrolleure, dass die zur Finanzierung des BayernFonds erforderliche Schuldenaufnahme in einem Extrahaushalt erfolgt und nicht direkt im Staatshaushalt.
„Wenn aber staatliche Aufgaben aus dem Kernhaushalt in Extrahaushalte ausgelagert werden, wird die Transparenz der Haushaltsführung und der Staatsverschuldung eingeschränkt, weswegen Extrahaushalte auch als Schattenhaushalte bezeichnet werden“, heißt es in dem 30-seitigen ORH-Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die vorgesehene Auslagerung habe zur Folge, dass der Landtag hier nicht seiner haushalterischen Kontrollfunktion nachkommen könne, heißt es. „Dies ist aus Sicht des ORH vor allem wegen des gebotenen Umfangs der parlamentarischen Kontrolle von entscheidender Bedeutung.“
Auch die Gründung einer Bayerischen Finanzagentur sieht der Oberste Rechnungshof kritisch und empfiehlt, die ihr zugeschriebenen „Kernaufgaben des Staates“, darunter die Verwaltung des BayernFonds, dem Bereich der allgemeinen Staatsfinanzen zuzuordnen.
Der Bayern-Fonds soll – ausgestattet mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro – Bayerns Wirtschaft in der Corona-Krise bei Bedarf unterstützen. Er ist neben den finanziellen Soforthilfen und Kreditbürgschaften eine wichtige Säule im Corona-Rettungsschirm des Freistaats Bayern.
Über den Fonds soll sich der Freistaat bei Bedarf vorübergehend an Unternehmen beteiligen, damit diese nicht aus Finanznot von ausländischen Investoren übernommen werden.