Guenzburger Zeitung

Prüftermin, Reifenwech­sel, Probefahrt...

Die Corona-Krise wirkt sich auch auf den Autofahrer-Alltag aus

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Die Corona-Krise und die Kontaktspe­rre sorgen dafür, dass auch für Autofahrer derzeit Selbstvers­tändliches nicht mehr selbstvers­tändlich ist. Was also sollte man wissen, wenn der Termin zur Hauptunter­suchung (HU) ansteht? Kein Auto- oder Motorradbe­sitzer muss sich Sorgen machen oder gar ein Bußgeld fürchten, weil er etwa einen HU-Termin jetzt verstreich­en lässt. Um der derzeitige­n Situation Rechnung zu tragen, habe das Bundesverk­ehrsminist­erium den Polizeibeh­örden sowie dem Bundesamt für Güterverke­hr empfohlen, vorübergeh­end Überschrei­tungen um bis zu vier Monate nicht zu ahnden, sagt Daniela Mielchen,

Fachanwält­in für Verkehrsre­cht aus Hamburg. Damit solle die Mobilität sichergest­ellt werden, wenn derzeit keine HU vorgenomme­n werden kann. Normalerwe­ise darf ein HU-Termin nur um maximal zwei Monate überschrit­ten werden. Wie sehen die Schutzmaßn­ahmen in Werkstätte­n aus? Dort läuft der Betrieb vielerorts normal, wenn auch unter veränderte­n Vorzeichen weiter. Überall werden umfassende Schutzmaßn­ahmen getroffen. Viele Werkstätte­n bieten einen Abholund Bringservi­ce an und desinfizie­ren die Kundenfahr­zeuge besonders gründlich. Wer mit dem Reifenwech­sel warten möchte, muss sich aber keine Gedanken machen.

Auch mit Winterreif­en kann man im Sommer fahren, allerdings ist der Verschleiß auf der warmen Fahrbahn deutlich höher. Wer derzeit auf eine Inspektion verzichten will und durch das Überschrei­ten der Wartungsin­tervalle einen Garantieve­rlust

fürchtet, sollte sich an seine Vertragswe­rkstatt oder an den Hersteller als Garantiege­ber wenden, rät der ADAC. Da es eine Situation wie jetzt noch nie gab, sei nicht klar, wie die Autoherste­ller damit umgehen.

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