Kritische Stimmen wegen Gewerbegebiet
Marktgemeinderat winkt Plan für Fotovoltaikanlage in Burtenbach trotzdem durch
Burtenbach Die letzte Sitzung des amtierenden Marktrates war wegen der Coronavirus-Lage vom Rathaus in die Mehrzweckhalle verlegt worden. Dort konnte der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Ratsmitgliedern gewährleistet werden. Die Akustik in der Halle sei nicht so toll, sagte Bürgermeister Roland Kempfle – das bestätigte sich im Verlauf der Sitzung.
Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik-Anlage Bildhölzle“am nördlichen Ortsrand von Burtenbach kam es laut Bürgermeister „zu mehreren Seitenhieben“. So kritisiert das Landratsamt Günzburg unter anderem, dass der Entwurf nicht aus einem rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) des Marktes entwickelt werde, der in dem Plangebiet landwirtschaftliche Flächen vorsieht. Derzeit sei die Änderung des FNP in Arbeit, was sich aber schon mehrere Jahre hinzieht. Gravierender ist die Ansicht, die Fläche sei wegen des abfallenden Geländes ungeeignet für die Entwicklung von Gewerbegebietsflächen. Ein Auffüllen von zwei Metern Höhendifferenz erfordere mehrere Hundert Lastwagen-Ladungen, was einen „erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt“, so die Kreisbehörde. Völlig abgelehnt wird die geplante Fotovoltaikanlage, die das „wertvolle Landschaftsbild des Mindeltales erheblich störe“.
Aus Sicht von Planer Gerhard Glogger könnten die Einwände nicht oder nur teilweise nachvollzogen werden. Die Lage des Gewerbegebietes sei verkehrstechnisch optimal, der Höhenunterschied nicht extrem und die Fotovoltaikanlage werde durch „massive Randeingrünung“sowie hochwachsende Bäume entschärft. Außerdem sei sie weder von Süden noch von Norden her einzusehen, sodass sie „kein störendes Element in der Landschaft“darstelle.
Weitere Einwände betrafen die Firsthöhe der Gebäude, die um einen Meter auf zwölf Meter reduziert wird. Die Abteilungen Naturschutz und Landschaftspflege sowie der Bund Naturschutz bewerteten die Ausweisung des Gewerbegebietes mit der Fotovoltaikanlage negativ und forderten einen anderen Standort.
Dies sei aufgrund fehlender Grundstücksflächen nicht möglich, so die Reaktion des Planers. Eine Platzierung der Solaranlage auf dem benachbarten Gelände eines großen Gewerbebetriebes komme nicht in Betracht, weil dort keine Zugriffsmöglichkeit bestehe.
Die Landesplanung weist darauf hin, dass in dem Gebiet kein großflächiger Einzelhandel entstehen darf, und macht auf den Konflikt zwischen Gewerbeflächen und dem Landschaftsschutzgebiet Augsburg Westliche Wälder aufmerksam. Dieser Aspekt sei bereits in der Vorplanung berücksichtigt, informierte Architekt Glogger. Einwände seien weder vom Naturpark Westliche Wälder noch vom Regionalplan Donau-Iller gekommen. Die Ausweisung der Gewerbefläche von circa 46 000 Quadratmetern für zwei ortsansässige Unternehmen und für die Erweiterung eines dritten wird von der Handwerkskammer für Schwaben und der Kreishandwerkerschaft ausdrücklich positiv gewertet.
Der Marktrat hat die Änderungen für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan für die neue Gewerbefläche einstimmig genehmigt.