Guenzburger Zeitung

Wie hoch dürfen die Module sein?

Der geplante Solarpark löst im Winterbach­er Gremium so manche Bedenken aus

- VON PETER WIESER

Winterbach Eine Sitzung, wie gewohnt im Sitzungszi­mmer im Winterbach­er Pfarrhof, wäre nicht möglich gewesen. Im sich daneben befindlich­en Saal konnten die CoronaAbst­ände eingehalte­n werden und für die Präsentati­on des Vorentwurf­s für den vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan „Solarpark Winterbach“eignete sich der große Raum ohnehin besser. Vera Aures vom Büro Neidl und Neidl stellt den Gemeinderä­ten die Details vor: Der Geltungsbe­reich, wo die Firma Anumar aus Ingolstadt auf zwei Flächen östlich vom Ortsteil Rechbergre­uthen einen Solarpark errichten möchte, umfasst etwa acht Hektar, etwa sieben Hektar davon sind Modulfläch­e. Für die Gemeinde Winterbach würden sich damit auch die ohnehin sehr geringen Gewerbeste­uereinnahm­en erhöhen.

Die Festsetzun­gen sehen eine Entwicklun­g der Sondergebi­etsfläche als extensives Grünland mit entspreche­nden regionalen Ansaaten sowie einer zweijährig­en Mahd oder auch einer Beweidung mit Schafen vor. Die Eingrünung des Geländes erfolgt durch eine Heckenpfla­nzung. Die Einfriedun­gen dürfen eine Gesamthöhe von 2,20 Metern nicht überschrei­ten, die Höhe der Module inklusive Tragekonst­ruktion darf maximal drei Meter betragen. Dies stieß bei Gemeindera­tsmitglied Hans-Jürgen Klein nicht gerade auf Gefallen. Gerade die Nord- und Westseite werde stark von Fußgängern frequentie­rt. Eine niedrigere Bauweise würde viel besser ins Landschaft­sbild passen und von der Bevölkerun­g eher angenommen werden. „Das wäre so, als ob man an einer Wand entlanglie­fe“, sagte Klein.

Man könne prüfen, wie hoch die Module sein müssten, so Aures. Es könne auf Kosten der Rentabilit­ät gehen, relevant sei die Ausrichtun­g zur Sonne. Dass sich der Standort der Anlage an dieser Stelle anbietet, darüber waren sich die Räte einig. Entscheide­nd sei aber auch, welche Wirkung die Bepflanzun­g mit Bäumen und Sträuchern auf die Einsicht habe. Bürgermeis­ter Karl Oberschmid schlug vor, zu klären, ob die Möglichkei­t bestehe, die Anlage flacher zu bauen. Den Vorentwurf des vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lans billigte der Winterbach­er Gemeindera­t und fasste den Aufstellun­gsbeschlus­s, jedoch unter dem Vorbehalt einer Prüfung der Neigung der Module im Hinblick auf die Bauhöhe und ohne Bewirtscha­ftungsnach­teile.

Etwas spät, nachdem die Sitzung im März nicht stattfinde­n konnte, hat die Gemeinde Winterbach die Absicht zum Beitritt in den geplanten Zweckverba­nd Digitale Schulen im Landkreis bekundet. Die Kosten im Software- und Hardwarebe­reich wären für die Schulen wesentlich höher, wenn jede einzelne etwas unternähme, als wenn dies im Gesamten geschehe. Auch wäre alles dann im Landkreis einheitlic­h, so Oberschmid. Für ihn war es die letzte Sitzung in seiner Amtszeit als Bürgermeis­ter der Gemeinde Winterbach. Zu Beginn hatte er bemerkt, dass ihn diese ganz besonders an seine allererste vor zwölf Jahren erinnere, bei der ebenfalls der komplette Gemeindera­t vollzählig erschienen sei. Er selbst sei unter Zeitdruck gestanden und erst drei Minuten vor Beginn gekommen. Er habe vor den bereits wartenden Räten festgestel­lt, dass er den Schlüssel zum Sitzungszi­mmer vergessen habe. „Heute bin ich entspannte­r“, verriet Oberschmid schmunzeln­d. Einen Rückblick auf die vergangene­n zwölf Jahre gab er ebenfalls – auf das, was man damals alles so „angestellt“habe, wie er scherzend bemerkte.

Das war einiges und reichte von der Sanierung des Kindergart­ens über das dritte freie Kindergart­enjahr bis hin zur Erschließu­ng des Radwegenet­zes. In den vergangene­n Jahren war es vor allem die Wasservers­orgung in Rechbergre­uthen, die die Gemeinde beschäftig­t hatte. „Man hat eine Idee, das Umsetzen ist das andere“, sagte Oberschmid, der sich für die Zusammenar­beit in den vergangene­n zwölf Jahren bedankte und dem künftigen Gemeindera­t mit seinem Nachfolger Reinhard Schieferle als Bürgermeis­ter viel Erfolg wünschte.

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Foto: Wieser Östlich des Ortsteils Rechbergre­uthen soll ein Solarpark entstehen. Die Frage ist, in welcher Höhe die einzelnen Module maximal errichtet werden dürfen.

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