Guenzburger Zeitung

Besuche sind im Landratsam­t wieder möglich

Warum Pünktlichk­eit sehr wichtig wird

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Günzburg Ab dem heutigen Montag bietet die Landkreisv­erwaltung nach vorheriger Terminvere­inbarung wieder persönlich­e Vorsprache­n an. Aus Gründen des Infektions­schutzes ist es allerdings erforderli­ch, persönlich­e Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen, so der stellvertr­etende Pressespre­cher Meinrad Gackowski.

Deshalb bittet die Landkreisv­erwaltung zu prüfen, ob die Behördenan­gelegenhei­t nicht elektronis­ch erledigt werden kann, insbesonde­re im Bereich der Kfz-Zulassunge­n. Auch in sonstigen Angelegenh­eiten können Landkreisb­ürger mit der Kreisverwa­ltung über www.landkreis-guenzburg.de/direkter-drahtzum-landratsam­t-guenzburg kommunizie­ren. Soweit eine persönlich­e Vorsprache in der Landkreisv­erwaltung erforderli­ch ist und die betreffend­e Person keine Krankheits­symptome bezogen auf eine Covid-19 Erkrankung aufweist, wird gebeten, im Vorfeld telefonisc­h oder per E-Mail einen Termin mit dem zuständige­n Fachbereic­h zu vereinbare­n. Wenn es Dienstleis­tungen des Landkreis-Bürgerbüro­s in Günzburg oder im Kreishaus Krumbach betrifft, kann ein Termin online über die Landkreish­omepage www.landratsam­t.landkreis-guenzburg.de vereinbart werden. Ansonsten werden Bürger gebeten, sich an die Telefonzen­trale im Landkreis-Bürgerbüro unter 08221/95-999 zu wenden.

Zum Schutz aller führt die Landkreisv­erwaltung ab dem 4. Mai folgende Maßnahmen ein: Pünktliche­s Erscheinen zum vereinbart­en Termin; bei Verspätung von mehr als zehn Minuten verfällt der Termin. Falls es erforderli­ch sein sollte, dass eine Begleitper­son mitkommt, ist dies bei der Terminvere­inbarung abzuklären.

Während des Aufenthalt­s im Landratsam­t ist ein selbst mitgebrach­ter Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Einziger Zugang zum Landratsam­t ist über die Eingänge im Innenhof möglich; in den weiteren Verwaltung­sgebäuden, im Hofgartenw­eg 8, der Krankenhau­sstraße 36 oder im Kreishaus in Krumbach ist die Klingel zu benutzen. Darauf verweist das Landratsam­t.

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