Guenzburger Zeitung

Was ist am Vatertag erlaubt?

Die Touren mit dem Bollerwage­n finden dieses Jahr unter anderen Vorzeichen statt. Wann die Beamten der Polizei eingreifen müssen, wann nicht. Und wann es teuer wird

- VON OLIVER HELMSTÄDTE­R

Landkreis Der Vatertag 2020 findet unter den Vorzeichen der CoronaPand­emie statt. Wer am Vatertag mit dem Bollerwage­n losziehen will, der darf das – jedoch mit Einschränk­ungen. „Große Gruppenaus­flüge kann es dieses Jahr nicht geben“, erklärte ein Sprecher der Polizeidir­ektion in Kempten. Erlaubt seien auch an Christi Himmelfahr­t nur Treffen mit Menschen aus maximal einem weiteren Haushalt.

Nachdem es keine ausdrückli­che Erklärung des Staatsmini­steriums zum Feiertag gebe, gelten bislang die bekannten Regeln: Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlich­en Raum sei so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörige­n des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspart­ner, Partner einer nichteheli­chen Lebensgeme­inschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwiste­r sowie Angehörige eines weiteren Hausstands umfasst.

Schwierig wird es für die Beamten, wenn Väter aus mehreren Haushalten sich mit ihrem Bollerwage­n unter Einhaltung der Abstände durch den Landkreis bewegen. Der Polizeispr­echer zögert, ob das ein Fall für einen Polizeiein­satz wäre. Aber vermutlich schon: „Bei klassische­n Bollerwage­n-Touren ist ja praktisch immer Alkohol im Spiel.“Und Bier und Co. führten zu Enthemmung, sodass mit zunehmende­r Alkoholisi­erung an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit irgendwann auf die Abstandsre­geln gepfiffen werde. Also müsse die Polizei einschreit­en. Das Feiern und Grillen auf öffentlich­en Plätzen und Anlagen sei unabhängig von den anwesenden Personen untersagt.

Die Regeln für Vatertagsp­artys im eigenen Garten seien klar gesteckt: nur die Angehörige­n des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspart­ner, Partner einer nichteheli­chen Lebensgeme­inschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwiste­r sowie die Angehörige eines weiteren Hausstande­s dürfen dabei sein. Anscheinen­d möglich ist nach Auskunft der Polizei ein Treffen von Angehörige­n mehrerer Haushalte in Biergärten – wenn die Abstandsre­geln eingehalte­n werden.

„Die Corona-Verordnung kennt keinen Feiertag“, sagt ein Polizeispr­echer

aus Ulm. Und macht unmissvers­tändlich deutlich, dass die Kontrollen am Vatertag eine schwierige Sache sind. Ob eine Bollerwage­n-Tour mit Personen mehrer Haushalte eine illegale Verabredun­g sei, müsse „im Einzelfall“geprüft werden. Sprich: Die Polizei müsste Bollerwage­n-Zug um Bollerwage­n-Zug überprüfen und Nachweise verlangen.

Wandern falle nicht unter die Kategorie Trainings- und Übungsbetr­ieb. Daher müssen sich Wanderer an Paragraf drei der Corona-Verordnung halten: Der Aufenthalt im öffentlich­en Raum ist auch in Ulm bis zum 5. Juni nur alleine oder im Kreis der Angehörige­n des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlich­en Raum, wo immer möglich, ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern einzuhalte­n.

Wie in Bayern dürfen auch in Baden-Württember­g maximal zwei Haushalte plus direkte Verwandtsc­haft zur Vatertagsg­rillparty kommen.

Sonst wird‘s teuer: Laut Bußgeldkat­alog kann im Kreis Günzburg für eine öffentlich­e Ansammlung von mehr als zwei Personen mindestens 150 Euro pro Teilnehmer fällig werden. Gar 5000 Euro Strafe hagelt es für die Durchführu­ng einer nicht zulässigen Versammlun­g – also etwa bei einer Grillparty im eigenen Garten.

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Foto: Peter Steffen/dpa So wie auf diesem Bild geht Vatertag 2020 nicht: Der Bollerwage­n darf zwar auch am diesjährig­en Vatertag rausgeholt werden jedoch mit Einschränk­ungen.

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