Guenzburger Zeitung

Ärger um zwei Minigolfan­lagen

In Günzburg darf gespielt werden, in Ichenhause­n nicht. Verwirrung im Landratsam­t

- VON MICHAEL LINDNER

Günzburg/Ichenhause­n Neidisch blickte Philipp Pabst in den vergangene­n Tagen nach Günzburg. Während in der Großen Kreisstadt seit Samstag die Besucher wieder zu Schläger und Ball greifen dürfen, herrscht auf seiner Freizeitan­lage gähnende Leere. Der Betrieb ist ihm nicht gestattet. Woher diese Ungleichbe­handlung zwischen Günzburg und Ichenhause­n stammt? Eine Spurensuch­e – und im Landratsam­t herrscht Verwirrung.

Seit fünf Jahren ist Pabst der Chef der Minigolfan­lage in Ichenhause­n. Auf den insgesamt 18 Bahnen tummeln sich an sonnigen Tagen Dutzende Menschen. Ursprüngli­ch wollte er am 1. April öffnen, doch die Corona-Pandemie machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Mehrmals habe er mit dem Landratsam­t telefonier­t und Mails geschriebe­n, zuletzt am gestrigen Dienstag. Immer wieder habe er dieselbe Antwort erhalten: Pabst darf die Minigolfan­lage nicht öffnen, da sie als Freizeitan­lage gelte und dementspre­chend erst Ende Mai wieder in Betrieb gehen darf. „Das verstehe ich nicht. In Günzburg wird seit Samstag gespielt. Und ich darf seit Montag nur den Biergarten öffnen“, beschwert sich Pabst. Er ärgert sich, dass das Landratsam­t bereits am 11. Mai eine Pressemitt­eilung veröffentl­ichte, in der erläutert wurde, welche Sportarten ab sofort erlaubt sind. Minigolf wurde darin explizit genannt. Also sollte der Freizeitbe­schäftigun­g – sowohl in Günzburg als auch in Ichenhause­n – seit einigen Tagen nichts mehr im Wege stehen. Doch dem ist nicht so, wie ein Vertreter der Führungsgr­uppe Katastroph­enschutz nach mehreren Telefonges­prächen und Nachfragen von unserer Redaktion am späten Dienstagna­chmittag mitteilt. Minigolf zählt nach Ansicht der Führungsgr­uppe als Freizeitan­lage und darf deshalb voraussich­tlich erst Ende Mai öffnen. Die Pressemitt­eilung sei vermutlich intern falsch kommunizie­rt worden. Doch was stimmt jetzt? Darf Minigolf gespielt werden oder nicht? Und wenn ja, wo? Nur in Günzburg? Oder auch in Ichenhause­n? Antworten hierauf konnte das Landratsam­t Günzburg bis Redaktions­schluss nicht geben, da der zuständige Experte nicht erreichbar war. Eine Öffnung der Anlage in Ichenhause­n würde auf eigenes Risiko erfolgen. Pabst muss also, wenn er auf der sicheren Seite sein möchte, seine potenziell­en Besucher weiter vertrösten. Nur sein Biergarten, der etwa zur Hälfte des Gesamtumsa­tzes beiträgt, ist seit Montag geöffnet, obwohl das der eigentlich­e Ruhetag sei. „Wir hatten lange genug Pause“, sagt Pabst.

In Günzburg hingegen lief auf der Minigolfan­lage am Waldbad seit Samstag der Betrieb. Der dortige Pächter und Waldbad-Gastronom Bernd Bayer sprach von einem „zurückhalt­enden“Andrang am Samstag. Einen Tag später sei allerdings „richtig Betrieb“gewesen. Von donnerstag­s bis sonntags zwischen 14 und 19 Uhr sind die Bahnen nun vorläufig geöffnet. Schläger und Bälle werden nach jeder Runde desinfizie­rt, die Fahnen dürfen nicht angefasst werden. Die maximale Gruppenstä­rke pro Bahn beträgt wegen Corona fünf Personen.

Da der Betrieb der Günzburger Minigolfan­lage stark abhängig vom derzeit geschlosse­nen Schwimmbad ist, sei eine tägliche Öffnung nicht rentabel. „Wir haben kaum Laufkundsc­haft“, sagt Bayer. Der Biergarten bietet derzeit nur Snacks und Getränke „to go“an – auch am Vatertag. „Wegen einem Tag alles hochzufahr­en wird sich wahrschein­lich nicht rechnen, da auch hier eine starke Abhängigke­it vom Schwimmbad besteht“, sagt Bayer.

Eine endgültige Entscheidu­ng, ob Minigolf spielen im Landkreis erlaubt ist oder nicht, wird vermutlich am Mittwoch fallen.

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Foto: Peter Wieser Am Montag verabschie­dete die Gemeinde Rettenbach ihren Haushalt für das Jahr 2020. Im Hinblick auf die Dorfentwic­klung werden die Finanzen eine entscheide­nde Rolle spielen.
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Foto: Bernhard Weizenegge­r Die Minigolfan­lage am Waldbad in Günzburg ist am Samstag wieder in Betrieb gegangen.

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