Ärger um zwei Minigolfanlagen
In Günzburg darf gespielt werden, in Ichenhausen nicht. Verwirrung im Landratsamt
Günzburg/Ichenhausen Neidisch blickte Philipp Pabst in den vergangenen Tagen nach Günzburg. Während in der Großen Kreisstadt seit Samstag die Besucher wieder zu Schläger und Ball greifen dürfen, herrscht auf seiner Freizeitanlage gähnende Leere. Der Betrieb ist ihm nicht gestattet. Woher diese Ungleichbehandlung zwischen Günzburg und Ichenhausen stammt? Eine Spurensuche – und im Landratsamt herrscht Verwirrung.
Seit fünf Jahren ist Pabst der Chef der Minigolfanlage in Ichenhausen. Auf den insgesamt 18 Bahnen tummeln sich an sonnigen Tagen Dutzende Menschen. Ursprünglich wollte er am 1. April öffnen, doch die Corona-Pandemie machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Mehrmals habe er mit dem Landratsamt telefoniert und Mails geschrieben, zuletzt am gestrigen Dienstag. Immer wieder habe er dieselbe Antwort erhalten: Pabst darf die Minigolfanlage nicht öffnen, da sie als Freizeitanlage gelte und dementsprechend erst Ende Mai wieder in Betrieb gehen darf. „Das verstehe ich nicht. In Günzburg wird seit Samstag gespielt. Und ich darf seit Montag nur den Biergarten öffnen“, beschwert sich Pabst. Er ärgert sich, dass das Landratsamt bereits am 11. Mai eine Pressemitteilung veröffentlichte, in der erläutert wurde, welche Sportarten ab sofort erlaubt sind. Minigolf wurde darin explizit genannt. Also sollte der Freizeitbeschäftigung – sowohl in Günzburg als auch in Ichenhausen – seit einigen Tagen nichts mehr im Wege stehen. Doch dem ist nicht so, wie ein Vertreter der Führungsgruppe Katastrophenschutz nach mehreren Telefongesprächen und Nachfragen von unserer Redaktion am späten Dienstagnachmittag mitteilt. Minigolf zählt nach Ansicht der Führungsgruppe als Freizeitanlage und darf deshalb voraussichtlich erst Ende Mai öffnen. Die Pressemitteilung sei vermutlich intern falsch kommuniziert worden. Doch was stimmt jetzt? Darf Minigolf gespielt werden oder nicht? Und wenn ja, wo? Nur in Günzburg? Oder auch in Ichenhausen? Antworten hierauf konnte das Landratsamt Günzburg bis Redaktionsschluss nicht geben, da der zuständige Experte nicht erreichbar war. Eine Öffnung der Anlage in Ichenhausen würde auf eigenes Risiko erfolgen. Pabst muss also, wenn er auf der sicheren Seite sein möchte, seine potenziellen Besucher weiter vertrösten. Nur sein Biergarten, der etwa zur Hälfte des Gesamtumsatzes beiträgt, ist seit Montag geöffnet, obwohl das der eigentliche Ruhetag sei. „Wir hatten lange genug Pause“, sagt Pabst.
In Günzburg hingegen lief auf der Minigolfanlage am Waldbad seit Samstag der Betrieb. Der dortige Pächter und Waldbad-Gastronom Bernd Bayer sprach von einem „zurückhaltenden“Andrang am Samstag. Einen Tag später sei allerdings „richtig Betrieb“gewesen. Von donnerstags bis sonntags zwischen 14 und 19 Uhr sind die Bahnen nun vorläufig geöffnet. Schläger und Bälle werden nach jeder Runde desinfiziert, die Fahnen dürfen nicht angefasst werden. Die maximale Gruppenstärke pro Bahn beträgt wegen Corona fünf Personen.
Da der Betrieb der Günzburger Minigolfanlage stark abhängig vom derzeit geschlossenen Schwimmbad ist, sei eine tägliche Öffnung nicht rentabel. „Wir haben kaum Laufkundschaft“, sagt Bayer. Der Biergarten bietet derzeit nur Snacks und Getränke „to go“an – auch am Vatertag. „Wegen einem Tag alles hochzufahren wird sich wahrscheinlich nicht rechnen, da auch hier eine starke Abhängigkeit vom Schwimmbad besteht“, sagt Bayer.
Eine endgültige Entscheidung, ob Minigolf spielen im Landkreis erlaubt ist oder nicht, wird vermutlich am Mittwoch fallen.