Landratsamt gibt kein gutes Bild ab
Dürfen Minigolfanlagen im Landkreis Günzburg öffnen oder nicht? Diese an und für sich einfache Frage hat in den vergangenen Tagen für reichlich Verwirrung und Diskussionen gesorgt – und das zuständige Landratsamt gibt dabei kein gutes Bild ab.
Am 11. Mai verschickte das Landratsamt eine offizielle Pressemitteilung, in der darüber informiert wurde, dass es seit dem 11. Mai für „jedermann möglich ist, kontaktlosen Einzelsport mit bis zu fünf Personen im Freien auszuüben“. Zu den darin genannten und explizit erlaubten Sportarten zählte unter anderem Minigolf. Der Spielfreude sollte ab diesem Zeitpunkt also nichts mehr im Wege stehen. In Günzburg wurden deshalb seit Samstag, 16. Mai, die Bälle vergnüglich versenkt. In Ichenhausen hingegen hat das Landratsamt dem Betreiber der dortigen Minigolfanlage die Öffnung auf mehrfache Nachfrage immer wieder untersagt – schließlich handle es sich dabei um eine Freizeitanlage. Und eine solche dürfe erst am 30. Mai wieder in Betrieb gehen. Erst als sich unsere Zeitung am Dienstagmittag einschaltete, kam Bewegung in die Sache. Von mehreren Personen im Landratsamt wurden unterschiedliche Aussagen über die Erlaubnis von Minigolfspielen getroffen, öffentlich festlegen wollte sich allerdings niemand – bis zum späten Mittwochnachmittag. Unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen ist das bei Groß und Klein beliebte Minigolfen jetzt auch wirklich erlaubt.
Bei den Betreibern der Minigolfanlagen herrscht nun Erleichterung, eines muss bei diesem Thema allerdings gefragt werden: Wie kann es sein, dass es mehr als 24 Stunden dauert, ehe vom Landratsamt eine Antwort auf eine einfache Ja-Nein-Frage gegeben werden kann? Herrscht dort ein internes Kommunikationsproblem, bei dem die linke Hand nicht so genau weiß, was die rechte macht oder was wer sagt? Auch wenn es sicherlich Wichtigeres als Minigolfanlagen gibt, sollte die Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit verbessert werden. Denn alles andere trägt nur zur Verunsicherung bei.