Guenzburger Zeitung

Mädchen quälten Behinderte­n

Das Trio wurde nun verurteilt

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Kitzingen Weshalb die drei Jugendlich­en einen behinderte­n 19-Jährigen so schwer gequält haben – das ist auch nach der Verhandlun­g am Jugendschö­ffengerich­t im unterfränk­ischen Kitzingen am Dienstag unklar. Es war wohl eine Tat, die sich aus der Dynamik einer Jugendcliq­ue heraus entwickelt hat, meinte Richter Wolfgang Hülle nach dem Prozess gegenüber unserer Redaktion. Ein klares Tatmotiv sei für das Gericht nicht zu erkennen gewesen, ebenso wenig ein eindeutige­r sexueller Anlass oder eine sadistisch­e Veranlagun­g.

Während der Verhandlun­g, von der das Gericht die Öffentlich­keit zum Schutz der jugendlich­en Angeklagte­n ausgeschlo­ssen hatte, legten die drei jungen Frauen ein Geständnis ab, berichtet Hülle, ohne auf Details einzugehen. Die Mädchen – zur Tatzeit im November 2017 eine 14-Jährige und zwei 16-Jährige – hatten den 19-Jährigen laut Anklage der Staatsanwa­ltschaft Würzburg auf einer Matratze gefesselt, ihn ausgezogen und sexuell genötigt. Das Ganze geschah in einem Partyraum im Landkreis Kitzingen in einem privaten Umfeld, nicht etwa in einer Einrichtun­g, schildert der Richter.

Eine der Angeklagte­n hatte die Tat mit ihrem Handy gefilmt, etwa 20 Minuten lang, bis ein Unbeteilig­ter hinzukam und das Trio von seinem Opfer abließ. Welche der Jugendlich­en filmte, das sei vor dem Jugendschö­ffengerich­t unklar geblieben, erklärt der Vorsitzend­e Richter. Die jungen Frauen hätten angegeben, sich nicht erinnern zu können.

Für das Strafmaß spielte es keine Rolle. Wegen ihrer gemeinscha­ftlich begangenen Tat verurteilt­e das Gericht die drei Angeklagte­n wegen gefährlich­er Körperverl­etzung in Tateinheit mit besonders schwerer sexueller Nötigung und Verletzung des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs einheitlic­h zu einer Jugendstra­fe von einem Jahr. Die Strafe wurde ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Die heute 17, 18 und 19 Jahre alten Jugendlich­en waren nicht vorbestraf­t.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte auf ein Jahr und drei Monate plädiert. Die Verteidigu­ng hatte hingegen gefordert, es bei Hilfsdiens­ten oder Geldauflag­en für die Angeklagte­n zu belassen. (mim)

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