Mädchen quälten Behinderten
Das Trio wurde nun verurteilt
Kitzingen Weshalb die drei Jugendlichen einen behinderten 19-Jährigen so schwer gequält haben – das ist auch nach der Verhandlung am Jugendschöffengericht im unterfränkischen Kitzingen am Dienstag unklar. Es war wohl eine Tat, die sich aus der Dynamik einer Jugendclique heraus entwickelt hat, meinte Richter Wolfgang Hülle nach dem Prozess gegenüber unserer Redaktion. Ein klares Tatmotiv sei für das Gericht nicht zu erkennen gewesen, ebenso wenig ein eindeutiger sexueller Anlass oder eine sadistische Veranlagung.
Während der Verhandlung, von der das Gericht die Öffentlichkeit zum Schutz der jugendlichen Angeklagten ausgeschlossen hatte, legten die drei jungen Frauen ein Geständnis ab, berichtet Hülle, ohne auf Details einzugehen. Die Mädchen – zur Tatzeit im November 2017 eine 14-Jährige und zwei 16-Jährige – hatten den 19-Jährigen laut Anklage der Staatsanwaltschaft Würzburg auf einer Matratze gefesselt, ihn ausgezogen und sexuell genötigt. Das Ganze geschah in einem Partyraum im Landkreis Kitzingen in einem privaten Umfeld, nicht etwa in einer Einrichtung, schildert der Richter.
Eine der Angeklagten hatte die Tat mit ihrem Handy gefilmt, etwa 20 Minuten lang, bis ein Unbeteiligter hinzukam und das Trio von seinem Opfer abließ. Welche der Jugendlichen filmte, das sei vor dem Jugendschöffengericht unklar geblieben, erklärt der Vorsitzende Richter. Die jungen Frauen hätten angegeben, sich nicht erinnern zu können.
Für das Strafmaß spielte es keine Rolle. Wegen ihrer gemeinschaftlich begangenen Tat verurteilte das Gericht die drei Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit besonders schwerer sexueller Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs einheitlich zu einer Jugendstrafe von einem Jahr. Die Strafe wurde ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung. Die heute 17, 18 und 19 Jahre alten Jugendlichen waren nicht vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf ein Jahr und drei Monate plädiert. Die Verteidigung hatte hingegen gefordert, es bei Hilfsdiensten oder Geldauflagen für die Angeklagten zu belassen. (mim)