Heute Experten-Rat zur Sozialversicherung
Es geht um alle Fragen zur Absicherung von Krankheit und Pflege
Augsburg Für viele Selbstständige und Freiberufler ist die aktuelle Situation nicht einfach. Einnahmen brechen weg, die Fixkosten bleiben. Zu denen gehört die Krankenversicherung. Wer als Selbstständiger gesetzlich versichert ist, hat bei seiner Kasse den Status des freiwillig Versicherten. Diese müssen nicht nur auf alle Einkünfte den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Außerdem gilt für die „Freiwilligen“ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindesteinkommen von 1061,67 Euro monatlich. Auch wenn man weniger verdient, wird dieser Betrag zur Grundlage für die Beitragsberechnung genommen. Bei privat versicherten Selbstständigen spielt das Einkommen keine Rolle für den Beitrag. Hier sind Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie der Umfang des Versicherungsschutzes maßgeblich.
● Wie kann man als gesetzlich versicherter Selbstständiger seinen Beitrag reduzieren? Was geschieht, wenn man auch den Mindestbeitrag nicht zahlen kann?
● Wird das Gewerbe abgemeldet, wie geht es danach mit der privaten Krankenversicherung weiter?
● Kann man dann die gesetzliche Kasse wechseln?
Diese und andere Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung beantworten Thomas Grau von der AOK Bayern, Hubert Zimmermann vom Verband der privaten Krankenversicherung und Peter Klipp von der Stiftung Warentest. Unser Angebot richtet sich an Selbstständige und angestellte Beschäftigte.
Die Experten sind erreichbar heute, Mittwoch, von 16 bis 18 Uhr Telefon 0821/ 20 71 20 206