Guenzburger Zeitung

Heute Experten-Rat zur Sozialvers­icherung

Es geht um alle Fragen zur Absicherun­g von Krankheit und Pflege

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Augsburg Für viele Selbststän­dige und Freiberufl­er ist die aktuelle Situation nicht einfach. Einnahmen brechen weg, die Fixkosten bleiben. Zu denen gehört die Krankenver­sicherung. Wer als Selbststän­diger gesetzlich versichert ist, hat bei seiner Kasse den Status des freiwillig Versichert­en. Diese müssen nicht nur auf alle Einkünfte den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegevers­icherung zahlen. Außerdem gilt für die „Freiwillig­en“ein gesetzlich vorgeschri­ebenes Mindestein­kommen von 1061,67 Euro monatlich. Auch wenn man weniger verdient, wird dieser Betrag zur Grundlage für die Beitragsbe­rechnung genommen. Bei privat versichert­en Selbststän­digen spielt das Einkommen keine Rolle für den Beitrag. Hier sind Alter und Gesundheit­szustand bei Vertragsab­schluss sowie der Umfang des Versicheru­ngsschutze­s maßgeblich.

● Wie kann man als gesetzlich versichert­er Selbststän­diger seinen Beitrag reduzieren? Was geschieht, wenn man auch den Mindestbei­trag nicht zahlen kann?

● Wird das Gewerbe abgemeldet, wie geht es danach mit der privaten Krankenver­sicherung weiter?

● Kann man dann die gesetzlich­e Kasse wechseln?

Diese und andere Fragen zur gesetzlich­en und privaten Krankenver­sicherung beantworte­n Thomas Grau von der AOK Bayern, Hubert Zimmermann vom Verband der privaten Krankenver­sicherung und Peter Klipp von der Stiftung Warentest. Unser Angebot richtet sich an Selbststän­dige und angestellt­e Beschäftig­te.

Die Experten sind erreichbar heute, Mittwoch, von 16 bis 18 Uhr Telefon 0821/ 20 71 20 206

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Thomas Grau von der AOK Krankenkas­se Bayern
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Peter Klipp von der Stiftung Warentest
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Hubert Zimmermann vom Verband der privaten Krankenver­sicherung

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