Sechs Klassen müssen in Quarantäne
Dieses Mal ist ein Fall an einer Schule im südlichen Landkreis Günzburg der Auslöser
Landkreis Das Landratsamt Günzburg ist am Mittwoch damit beschäftigt gewesen, bis zu 150 Schülerinnen und Schüler einer Schule im südlichen Landkreis anzurufen, um ihnen mitzuteilen, dass sie ab sofort in Quarantäne gehen müssen. Damit ist in wenigen Tagen die insgesamt dritte Schule direkt mit einem Corona-Fall konfrontiert.
Grund für die Quarantäne ist auch in diesem Fall eine positiv auf Corona getestete Person, die mit insgesamt sechs Klassen der weiterführenden Schule Kontakt hatte. Es handelt sich um zwei Klassen der Klassenstufe sieben, zwei Klassen der Klassenstufe neun und jeweils eine elfte und eine zwölfte Klasse.
Alle Eltern und Schüler wurden nach Angaben des Landratsamtes bereits von der Schule und dem Gesundheitsamt des Landkreises über das weitere Vorgehen informiert. Dazu hat die Schule ein Schreiben des Landratsamtes an die betroffenen Eltern weitergeleitet, in dem beschrieben wird, wie sich die Schüler verhalten sollen. Dem beigefügt sind auch Informationen des bayerischen Gesundheitsministeriums.
Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) Krumbach hat für diesen Donnerstag die Testkapazitäten hochgefahren, um alle Schüler, die am Mittwoch erreicht werden konnten, zu testen. Ihnen werden entsprechende Termine zugewiesen. In solchen Fällen weist das Gesundheitsamt des Kreises darauf hin, dass Betroffene nicht selbst Praxen für Tests aufsuchen sollen.
Die Eltern der Kinder, die in Quarantäne sind, dürfen weiterhin zur Arbeit gehen. Auch die Geschwisterkinder sind von der Quarantäne ausgenommen. Wichtig aber ist, dass das von der Quarantäne betroffene Kind zu Hause getrennt von den anderen bleibt und Hygieneschutzmaßnahmen eingehalten werden. Der Grund: Sollte sich das Kind angesteckt haben, kann an dieser Stelle die Infektionskette unterbrochen werden.
Zugleich weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass ein Elternteil mit in die Quarantäne gehen kann, wenn triftige Gründe vorliegen. Was ein triftiger Grund ist, das wird gemeinsam mit dem Gesundheitsamt besprochen. Ausschlaggebend ist meist das Alter des Kindes.
Sollte ein Elternteil eine Quarantäne mit seinem Kind antreten, dann heißt dies in der Konsequenz auch, dass Einkaufen, zur Arbeit gehen oder Besuche bei Freunden für das entsprechende Elternteil nicht erlaubt sind.
Das Gesundheitsamt des Landratsamtes in Günzburg werde sich so schnell wie möglich mit den Eltern und den Schülern in Verbindung setzen, ihre Daten aufnehmen und ihre Fragen beantworten. Die Quarantäne für die Schüler der weiterführenden Schule gilt aber ohne Ausnahme ab sofort.