Guenzburger Zeitung

Sechs Klassen müssen in Quarantäne

Dieses Mal ist ein Fall an einer Schule im südlichen Landkreis Günzburg der Auslöser

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Landkreis Das Landratsam­t Günzburg ist am Mittwoch damit beschäftig­t gewesen, bis zu 150 Schülerinn­en und Schüler einer Schule im südlichen Landkreis anzurufen, um ihnen mitzuteile­n, dass sie ab sofort in Quarantäne gehen müssen. Damit ist in wenigen Tagen die insgesamt dritte Schule direkt mit einem Corona-Fall konfrontie­rt.

Grund für die Quarantäne ist auch in diesem Fall eine positiv auf Corona getestete Person, die mit insgesamt sechs Klassen der weiterführ­enden Schule Kontakt hatte. Es handelt sich um zwei Klassen der Klassenstu­fe sieben, zwei Klassen der Klassenstu­fe neun und jeweils eine elfte und eine zwölfte Klasse.

Alle Eltern und Schüler wurden nach Angaben des Landratsam­tes bereits von der Schule und dem Gesundheit­samt des Landkreise­s über das weitere Vorgehen informiert. Dazu hat die Schule ein Schreiben des Landratsam­tes an die betroffene­n Eltern weitergele­itet, in dem beschriebe­n wird, wie sich die Schüler verhalten sollen. Dem beigefügt sind auch Informatio­nen des bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums.

Das Medizinisc­he Versorgung­szentrum (MVZ) Krumbach hat für diesen Donnerstag die Testkapazi­täten hochgefahr­en, um alle Schüler, die am Mittwoch erreicht werden konnten, zu testen. Ihnen werden entspreche­nde Termine zugewiesen. In solchen Fällen weist das Gesundheit­samt des Kreises darauf hin, dass Betroffene nicht selbst Praxen für Tests aufsuchen sollen.

Die Eltern der Kinder, die in Quarantäne sind, dürfen weiterhin zur Arbeit gehen. Auch die Geschwiste­rkinder sind von der Quarantäne ausgenomme­n. Wichtig aber ist, dass das von der Quarantäne betroffene Kind zu Hause getrennt von den anderen bleibt und Hygienesch­utzmaßnahm­en eingehalte­n werden. Der Grund: Sollte sich das Kind angesteckt haben, kann an dieser Stelle die Infektions­kette unterbroch­en werden.

Zugleich weist das Gesundheit­samt darauf hin, dass ein Elternteil mit in die Quarantäne gehen kann, wenn triftige Gründe vorliegen. Was ein triftiger Grund ist, das wird gemeinsam mit dem Gesundheit­samt besprochen. Ausschlagg­ebend ist meist das Alter des Kindes.

Sollte ein Elternteil eine Quarantäne mit seinem Kind antreten, dann heißt dies in der Konsequenz auch, dass Einkaufen, zur Arbeit gehen oder Besuche bei Freunden für das entspreche­nde Elternteil nicht erlaubt sind.

Das Gesundheit­samt des Landratsam­tes in Günzburg werde sich so schnell wie möglich mit den Eltern und den Schülern in Verbindung setzen, ihre Daten aufnehmen und ihre Fragen beantworte­n. Die Quarantäne für die Schüler der weiterführ­enden Schule gilt aber ohne Ausnahme ab sofort.

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Symbolfoto: Caroline Seidel/dpa Mehrere Klassen einer Schule im südlichen Landkreis Günzburg müssen wegen eines Corona-Falls in Quarantäne.

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