Nur noch ein Haupttäter
Mitangeklagter im Lübcke-Prozess frei
Frankfurt Der wegen Beihilfe zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagte Markus H. kommt aus der U-Haft frei. Das Oberlandesgericht Frankfurt hob den Haftbefehl bei der Fortsetzung des Prozesses am Donnerstag auf. Es gebe keinen dringenden Verdacht auf Beihilfe oder gar Mittäterschaft mehr gegen ihn, erklärte das Gericht. Die Bundesanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, den mutmaßlichen Haupttäter Stephan Ernst ideologisch-rechtsextremistisch beeinflusst und so Beihilfe zu dem Mord geleistet zu haben. Die Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung ließen nicht den Schluss zu, dass H. es für möglich hielt, Ernst würde einen Mord begehen. Auch gebe es keine glaubhafte Darstellung einer Beteiligung von H. am Tatort. Ernst hatte in unterschiedlichen Versionen gestanden, Lübcke erschossen zu haben.
Laut seiner Aussage vor Gericht war H. bei der Tat Anfang Juni 2019 im nordhessischen Wolfhagen anwesend. In einem früheren Geständnis hatte Ernst angegeben, der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als H. die Waffe gehalten habe. Ernst und H. waren frühere Arbeitskollegen. H. war demnach derjenige, der Ernst politisch beeinflusst habe. Er habe ihn auch zu Schießübungen im Wald mitgenommen. Bei der Durchsuchung der Wohnung von H. hatten die Ermittler nach dem Mord an Lübcke zahlreiche NS-Devotionalien gefunden. H. steht laut Gericht weiterhin unter dem Verdacht, gegen das Waffenrecht verstoßen zu haben. Die Straferwartung dafür sei aber so gering, dass eine U-Haft nicht mehr angemessen wäre.