Guenzburger Zeitung

Nur noch ein Haupttäter

Mitangekla­gter im Lübcke-Prozess frei

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Frankfurt Der wegen Beihilfe zum Mord am Kasseler Regierungs­präsidente­n Walter Lübcke angeklagte Markus H. kommt aus der U-Haft frei. Das Oberlandes­gericht Frankfurt hob den Haftbefehl bei der Fortsetzun­g des Prozesses am Donnerstag auf. Es gebe keinen dringenden Verdacht auf Beihilfe oder gar Mittätersc­haft mehr gegen ihn, erklärte das Gericht. Die Bundesanwa­ltschaft hatte ihm vorgeworfe­n, den mutmaßlich­en Haupttäter Stephan Ernst ideologisc­h-rechtsextr­emistisch beeinfluss­t und so Beihilfe zu dem Mord geleistet zu haben. Die Erkenntnis­se aus der Hauptverha­ndlung ließen nicht den Schluss zu, dass H. es für möglich hielt, Ernst würde einen Mord begehen. Auch gebe es keine glaubhafte Darstellun­g einer Beteiligun­g von H. am Tatort. Ernst hatte in unterschie­dlichen Versionen gestanden, Lübcke erschossen zu haben.

Laut seiner Aussage vor Gericht war H. bei der Tat Anfang Juni 2019 im nordhessis­chen Wolfhagen anwesend. In einem früheren Geständnis hatte Ernst angegeben, der Schuss habe sich versehentl­ich gelöst, als H. die Waffe gehalten habe. Ernst und H. waren frühere Arbeitskol­legen. H. war demnach derjenige, der Ernst politisch beeinfluss­t habe. Er habe ihn auch zu Schießübun­gen im Wald mitgenomme­n. Bei der Durchsuchu­ng der Wohnung von H. hatten die Ermittler nach dem Mord an Lübcke zahlreiche NS-Devotional­ien gefunden. H. steht laut Gericht weiterhin unter dem Verdacht, gegen das Waffenrech­t verstoßen zu haben. Die Straferwar­tung dafür sei aber so gering, dass eine U-Haft nicht mehr angemessen wäre.

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