Geld sparen bei der Krankenversicherung
Wer eine Betriebsrente bezieht, für den fallen als Pflichtversicherter weniger Beiträge an. Auch für Privatversicherte finden sich Wege, um die Kosten zu drücken. Was die Leser von den Experten wissen wollten
Jeder braucht sie – und praktisch jeder nutzt sie. Die Krankenversicherung zählt für die Bundesbürger zu den wichtigsten Absicherungen. Die meisten Bürger sind gesetzlich versichert. Die Beiträge werden vom Gehalt abgezogen. Doch das System in Deutschland ist komplex: Selbst wenn man nicht mehr im Berufsleben steht, werden bei Pflichtversicherten Beiträge auf die Krankenversicherung fällig, zum Beispiel auf Betriebsrenten. Doch hier hat sich einiges geändert. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die private Krankenversicherung. Vom einen System in das andere zu wechseln, ist nicht immer leicht. Da bei jedem die Lebenssituationen unterschiedlich sind, ergeben sich viele Fragen. Am Lesertelefon unserer Redaktion zum Thema Krankenund Rentenversicherung standen deshalb die Telefone nicht still. Da nicht alle Anrufer zu unseren Experten durchkamen, haben wir wichtige Fragen und Antworten zusammengefasst. Auskunft gaben Thomas Grau von der AOK Bayern, Hubert Zimmermann vom Verband der privaten Krankenversicherung und Peter Klipp von der Stiftung Warentest.
Ich bin schon seit Jahren familienversichert. Kann ich trotzdem etwas hinzuverdienen?
Ja, das kann beispielsweise ein 450-Euro-Job sein. Oder Sie haben andere Einkünfte bis maximal 455 Euro, etwa aus Vermietung oder Verpachtung. Übersteigen Ihre Einkünfte – dabei werden alle Einnahmen berücksichtigt – diese 455 Euro monatlich, endet die Familienversicherung. Dann müssen Sie sich freiwillig versichern.
Was würde eine solche freiwillige Versicherung kosten?
Da der Gesetzgeber freiwillig Versicherten ein Mindesteinkommen von 1061,67 Euro monatlich unterstellt, liegt der Mindestbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung bei rund 200 Euro im Monat. Das gilt auch dann, wenn Sie geringere Einkünfte haben. Der Höchstbeitrag kostet aktuell rund 880 Euro im Monat.
Ich war einige Jahre in Österreich gesetzlich krankenversichert. Wird das bei uns auch als Mitgliedschaft anerkannt?
Ja, diese Zeiten werden voll berücksichtigt.
Seit Anfang des Jahres gibt es ja ein Gesetz, wonach man weniger Beiträge für die Betriebsrente zahlen muss. Wie viel weniger sind es denn genau?
Es gibt tatsächlich seit dem 1. Januar für Pflichtversicherte einen Freibetrag von 159,25 Euro monatlich für Betriebsrenten. Nur für die Summe, die darüber hinausgeht, ist dann der Beitrag an die Krankenversicherung zu zahlen. Dieser wird wie bisher in voller Höhe – also 14,6 Prozent plus
Zusatzbeitrag – fällig. 2021 wird der Freibetrag voraussichtlich bei 164,50 Euro liegen. Eine Besonderheit ist auch zu beachten: Für die Pflegeversicherung gilt der Freibetrag nicht. Für Betriebsrenten über dem Freibetrag ist also ab dem ersten Euro der volle Beitrag zur Pflegeversicherung zu zahlen.
Meine Betriebsrente liegt nur knapp über dem Freibetrag. Die Beiträge werden mir aber in unveränderter Höhe abgezogen. Wie kann das sein?
Wenn Sie Pflichtmitglied Ihrer Kasse sind, müssen Sie für Ihre Betriebsrente seit Januar tatsächlich rund 25 Euro weniger an Beiträgen zahlen. Allerdings gibt es technische Umsetzungsprobleme bei den meisten Zahlstellen. Die zu viel abgezogenen Beiträge werden Ihnen automatisch erstattet, sobald die Systeme umgestellt sind. Das kann je nach Kasse bis zum Jahresende dauern. Etwas anderes ist es, wenn Sie freiwillig versichert sind. Dann sind die Abzüge korrekt. Denn der Freibetrag gilt für freiwillig versicherte Kassenmitglieder nicht. Der Gesetzgeber hat ihn ausdrücklich nur für pflichtversicherte Mitglieder beschlossen.
Neben der Alters- werde ich eine Betriebsrente bekommen. Kann ich dann auch den Freibetrag nutzen? Ich bin privat versichert. Privatversicherter müssen Sie grundsätzlich keine Beiträge für Betriebsrenten zahlen.
Meine berufliche Selbstständigkeit werde ich beenden. Kann ich danach von der privaten in die gesetzliche Kasse wechseln? Ich bin 60 Jahre alt.
Normalerweise darf man nicht mehr in die gesetzliche Kasse wechseln, wenn man über 55 ist. Aber eine Möglichkeit gibt es: Sollten Ihre monatlichen Gesamteinkünfte unter 455 Euro liegen, können Sie in die beitragsfreie Familienversicherung Ihrer gesetzlich versicherten Ehefrau wechseln. Zu den Gesamteinkünften zählen unter anderem private Renten- und Lebensversicherungen, Miet- und Pachteinnahmen sowie Kapitalerträge. Im nächsten Jahr steigt der Betrag, bis zu dem die Familienversicherung möglich ist, voraussichtlich auf 470 Euro monatlich.
Ich weiß, dass man eine bestimmte Zeit gesetzlich versichert gewesen sein muss, um in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu kommen. Mir fehlen nur zwei Jahre, sodass ich zum freiwillig Versicherten wurde und nun auch auf meine Mieteinnahmen und meine private Rente Beiträge zahlen muss. Kann ich das ändern?
Für die KVdR-Mitgliedschaft ist tatsächlich Voraussetzung, dass Sie 90 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert waren. Da Ihnen nur zwei Jahre fehlen, können Sie eine Regelung nutzen: Weil Sie Kinder erzogen haben, werden Ihnen pro Kind drei Jahre Mitgliedschaft angerechnet. Legen Sie die Nachweise Ihrer Kasse vor und Sie können in die KVdR wechAls seln. Dann müssen Sie nur für Ihre Altersrente und gegebenenfalls für Arbeitseinkommen und Betriebsrenten Beiträge zahlen.
Ich werde im November mein Gewerbe aufgeben und in Altersrente gehen. Dann wird mir der Beitrag zur privaten Krankenversicherung zu teuer. Kann ich den auf irgendeine Weise senken lassen?
Als Erstes können Sie Ihre Krankentagegeldversicherung kündigen. Außerdem sollten Sie mit dem Rentenantrag auch den Antrag auf den Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung stellen. Das sind 7,85 Prozent der gesetzlichen Rente. Ab nächstem Jahr sind es voraussichtlich 7,95 Prozent. Dann lassen Sie sich von Ihrem Versicherer Angebote für einen gleichwertigen, aber günstigeren Tarif zuschicken. Das Wechselrecht ist gesetzlich verbrieft. Ist Ihr Wunschtarif dabei, können Sie problemlos wechseln – ohne neue Gesundheitsprüfung. Ist ein Tarifwechsel für Sie keine Option, können Sie durch Leistungsverzicht oder die Erhöhung des Selbstbehaltes Beiträge sparen. Ob der Wechsel in den Standardtarif im Fall einer finanziellen Notlage sinnvoll ist, sollten Sie mit der Versicherung besprechen und sich Für und Wider erläutern lassen. Der Standardtarif umfasst etwa das Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen.
Ich wechsle von der Selbstständigkeit in eine Festanstellung. Hat das Konsequenzen für meine private Krankenversicherung? Ich bin 39 Jahre alt.
Das hängt allein von Ihrem Bruttogehalt ab. Verdienen Sie weniger als 5212,50 Euro im Monat, werden Sie gesetzlich pflichtversichert. Gegenüber der Privatversicherung haben Sie dann ein Sonderkündigungsrecht. Verdienen Sie mehr, bleiben Sie privat versichert. Der Arbeitgeber zahlt dann einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Und zwar die Hälfte des Beitrages, maximal 439,45 Euro. Im nächsten Jahr liegt der Maximalzuschuss voraussichtlich bei 458,35 Euro monatlich.
Ich habe in diesem Jahr erstmals eine Beitragsrückerstattung von meiner privaten Krankenversicherung überwiesen bekommen. Muss ich davon einen Teil an meinen Arbeitgeber zahlen? Er hat ja den Beitrag bezuschusst.
Nein. Sie können die komplette Summe behalten.
Ich interessiere mich angesichts der hohen Eigenanteile für eine ZahnZusatzversicherung. Kann man irgendwo einen guten Preis-Leistungs-Vergleich nachlesen?
Ja, unter www.test.de ist das bei der Stiftung Warentest möglich. Dort sind auch die wichtigsten Vertragsbedingungen und Auswahlkriterien beschrieben.
Notiert von Uwe Strachovsky