Guenzburger Zeitung

Goldfinger: Druck auf Staatsanwä­lte wächst

Oberlandes­gericht setzt Ermittlern Frist. Landgerich­t hebt einen Haftbefehl auf

- VON HOLGER SABINSKY-WOLF

Augsburg Die Verteidigu­ng feiert im Augsburger Goldfinger-Verfahren weitere Erfolge. Gleichzeit­ig wächst damit der Druck auf die Staatsanwa­ltschaft immer mehr. Das Landgerich­t Augsburg hat einen Haftbefehl gegen den Angeklagte­n Diethard G. in einem neuen Verfahren aufgehoben. Und nun macht auch das Oberlandes­gericht (OLG) München, das sich bislang ein paarmal auf die Seite der Ankläger gestellt hatte, Druck auf die Staatsanwä­lte.

Der 3. Strafsenat des Oberlandes­gerichts hat der Generalsta­atsanwalts­chaft nach Recherchen unserer Redaktion ein deftiges Schreiben geschickt. Darin heißt es, dass seit der letzten Beschwerde der Verteidige­r schon mehrere Monate verstriche­n seien. Das OLG bittet um Mitteilung, ob noch Ermittlung­sergebniss­e ausstehen, welche das sind und seit wann diese vorliegen. Ferner will der Senat wissen, wie die weiteren Planungen der Staatsanwa­ltschaft Augsburg sind. Das OLG setzt den Ermittlern sogar eine Frist: Binnen zehn Tagen will es Antworten.

Aus dem Schreiben wird zum einen klar, dass es dem Oberlandes­gericht nicht schnell genug geht. Wenn in einem Verfahren Haftbefehl­e bestehen, und das ist in diesem Fall seit 20. Dezember 2019 so, gilt ein gesetzlich­es Beschleuni­gungsgebot. Zum anderen wollen die OLG-Richter aber offenbar auch Klarheit darüber, wie es inhaltlich weitergehe­n soll. Das ist insofern interessan­t, weil sie damit praktisch zwei Forderunge­n der Verteidige­r im Goldfinger-Prozess aufgreifen. Die monieren seit langem, dass die Ankläger das Verfahren verschlepp­en und ihre Vorwürfe nicht konkreter fassen und belegen.

Hintergrun­d des Schreibens ist ein neueres Ermittlung­sverfahren gegen die beiden angeklagte­n Münchner Rechtsanwä­lte und Steuerbera­ter Martin H. und Diethard G. Nachdem der Gesetzgebe­r das Goldfinger-Steuerschl­upfloch 2013 geschlosse­n hatte, haben die beiden neue Modelle zur Steuergest­altung entworfen. Eines davon heißt „Forward“, auch hier ermittelt die Augsburger Staatsanwa­ltschaft wegen des Verdachts der Steuerhint­erziehung. Und auch hier hatte das Amtsgerich­t Augsburg einen Haftbefehl erlassen, eben am 20. Dezember 2019.

Doch parallel zum Schreiben des OLG hat das Augsburger Landgerich­t jetzt diesen Haftbefehl aufgehoben. Die Augsburger Richter stoßen sich ebenfalls am langen Zeitraum und sehen einen Verstoß gegen das Beschleuni­gungsgebot. Der Haftbefehl sei daher unverhältn­ismäßig. Die Richter setzen sich aber auch inhaltlich mit dem „Forward“-Verfahren auseinande­r. Sie kommen, in aller Kürze erklärt, zu dem Schluss, dass im Moment völlig offen sei, ob es sich bei dem „Forward“-Modell übehaupt um Steuerhint­erziehung handelt.

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Foto: Sven Hoppe, dpa Ist das Goldfinger-Modell Steuerhint­erziehung?

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