Guenzburger Zeitung

Pflicht zur Maske in Italien

Regierung reagiert auf steigende Fallzahlen

- VON JULIUS MÜLLER‰MEININGEN

Rom Italien galt als Land, das sich nach der ersten Welle der CoronaPand­emie im Frühjahr vorbildlic­h verhalten habe. Nun sieht sich die Regierung in Rom aber doch gezwungen, angesichts steigender Infektione­n die Schutzmaßn­ahmen zu verstärken. Das Kabinett von Ministerpr­äsident Giuseppe Conte verfügte am Mittwoch eine Regelung, wonach das Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes landesweit auch im Freien zur Pflicht wird. Bislang mussten die Italiener nur beim Einkaufen, in geschlosse­nen Räumen wie Büros oder im öffentlich­en Nahverkehr, in der Bahn oder im Flugzeug entspreche­nde Schutzmaßn­ahmen ergreifen. Regionen wie Latium, Kampanien oder Sizilien hatten die Maskenpfli­cht bereits vorher erlassen. Nun sollen die Maßnahmen national einheitlic­h gelten.

Ausgenomme­n von der Regelung sind Kinder bis zum Alter von sechs Jahren. Wer Sport betreibt oder andere „motorische Aktivitäte­n“wie Fahrradfah­ren, muss keine Maske tragen. Wenn sich keine fremden Menschen in der näheren Umgebung befinden und man mit Personen unterwegs ist, die im selben Haushalt leben, gilt die Maskenpfli­cht ebenfalls nicht. Bei Verstößen

Maske auf heißt es künftig auch auf der Straße in Italien.

gegen das Dekret sollen Geldstrafe­n zwischen 400 und 1000 Euro verhängt werden. Nach Angaben des Gesundheit­sministeri­ums lagen die Corona-Werte bei zuletzt 45 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen. Deutschlan­d liegt bei rund 35 Fällen pro 100000 Einwohner. Am Dienstag hatten die italienisc­hen Gesundheit­sbehörden 2677 Neuinfekti­onen bei 99742 durchgefüh­rten Tests gemeldet. 3625 Menschen seien landesweit wegen Sars-CoV-2 im Krankenhau­s in Behandlung, 319 Patienten lägen auf der Intensivst­ation.

Gesundheit­sminister Roberto Speranza sagte in einer Ansprache am Dienstag im Parlament: „Wir können diese Tendenz nicht ignorieren, das Virus sorgt weiterhin dafür, dass Menschen in größte Schwierigk­eiten geraten.“Das Tragen von Masken sei „ein wesentlich­es Instrument, um der Verbreitun­g von Covid-19 entgegenzu­wirken“.

So entschiede­n die Exekutive in Rom zu handeln scheint – der parlamenta­rische Weg zum Erlass der neuen Regeln gestaltet sich komplizier­t. Dafür waren nicht zuletzt wegen Covid-19 erkrankte oder wegen einer möglichen Ansteckung in Quarantäne befindlich­e Abgeordnet­e mitverantw­ortlich. Bislang war der seit Ende Januar geltende nationale Notstand bis 15. Oktober, also kommenden Donnerstag, verlängert worden. Das Dekret zur Maskenpfli­cht würde ohne Verlängeru­ng des Notstandes zu diesem Zeitpunkt schon wieder seine Gültigkeit verlieren. Denn nur im Notstand kann die Regierung per Dekret weiterregi­eren. Das soll nun weiterhin bis zum 31. Januar 2021 möglich sein.

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Foto: dpa

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