Ein Schritt weiter beim Gewerbegebiet
Ichenhausen hat keine Einwände gegen Änderungen
Ichenhausen Die Stadt Ichenhausen ist bei der Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Deubach Ost einen Schritt weiter. In der jüngsten Sitzung des Stadtrats wurden die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans einstimmig beschlossen.
Im Juni hatte der Rat entschieden, in das Verfahren einzusteigen. Die damals gebilligten Vorentwürfe lagen dann einen Monat öffentlich aus, jetzt musste sich das Gremium durch die Stellungnahmen der Behörden durcharbeiten. Unter anderem merkte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach an, dass es sich bei dem Plangebiet um hochwertige Ackerflächen handle, die auch der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben sollten. Es solle geprüft werden, inwieweit Flächen von geringerer Bonität verfügbar wären. Die Stadt Ichenhausen gewichtet jedoch die Entwicklung von Gewerbeflächen stärker und veranlasst keine Planänderungen.
Das Landratsamt appellierte aus ortsplanerischer Sicht an die Stadt, die geplante gewerbliche Entwicklung in das Stadtgebiet zu verlagern und Planalternativen nicht nur auf Deubach zu beschränken. Die Antwort in diesem Fall: Es bestehe keine Alternative zur Gewerbegebietsausweisung. Die Anregung des Staatlichen Bauamts Krumbach nahm der Stadtrat zur Kenntnis. Die Behörde hatte zu bedenken gegeben, dass das Baugebiet an der östlichen Ortsgrenze von Deubach liegt und keine bauliche Anlagen an Kreisstraßen in einer Entfernung bis zu 15 Meter errichtet werden dürfen. Einem Anwohner, der eine Beeinträchtigung der Wohnqualität und eine Wertminderung seiner Immobilie fürchtet und Angst hat, dass die Planung den Dorfcharakter verändert, musste die Stadt mitteilen, dass er keinen Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten städtebaulichen Situation habe. Der Beschluss fiel am Ende einstimmig aus, die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans werden nun wieder für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. (hva)