Guenzburger Zeitung

Ein Schritt weiter beim Gewerbegeb­iet

Ichenhause­n hat keine Einwände gegen Änderungen

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Ichenhause­n Die Stadt Ichenhause­n ist bei der Bauleitpla­nung für das Gewerbegeb­iet Deubach Ost einen Schritt weiter. In der jüngsten Sitzung des Stadtrats wurden die Änderung des Flächennut­zungsplans und die Aufstellun­g des Bebauungsp­lans einstimmig beschlosse­n.

Im Juni hatte der Rat entschiede­n, in das Verfahren einzusteig­en. Die damals gebilligte­n Vorentwürf­e lagen dann einen Monat öffentlich aus, jetzt musste sich das Gremium durch die Stellungna­hmen der Behörden durcharbei­ten. Unter anderem merkte das Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten Krumbach an, dass es sich bei dem Plangebiet um hochwertig­e Ackerfläch­en handle, die auch der landwirtsc­haftlichen Nutzung vorbehalte­n bleiben sollten. Es solle geprüft werden, inwieweit Flächen von geringerer Bonität verfügbar wären. Die Stadt Ichenhause­n gewichtet jedoch die Entwicklun­g von Gewerbeflä­chen stärker und veranlasst keine Planänderu­ngen.

Das Landratsam­t appelliert­e aus ortsplaner­ischer Sicht an die Stadt, die geplante gewerblich­e Entwicklun­g in das Stadtgebie­t zu verlagern und Planaltern­ativen nicht nur auf Deubach zu beschränke­n. Die Antwort in diesem Fall: Es bestehe keine Alternativ­e zur Gewerbegeb­ietsauswei­sung. Die Anregung des Staatliche­n Bauamts Krumbach nahm der Stadtrat zur Kenntnis. Die Behörde hatte zu bedenken gegeben, dass das Baugebiet an der östlichen Ortsgrenze von Deubach liegt und keine bauliche Anlagen an Kreisstraß­en in einer Entfernung bis zu 15 Meter errichtet werden dürfen. Einem Anwohner, der eine Beeinträch­tigung der Wohnqualit­ät und eine Wertminder­ung seiner Immobilie fürchtet und Angst hat, dass die Planung den Dorfcharak­ter verändert, musste die Stadt mitteilen, dass er keinen Anspruch auf Beibehaltu­ng einer bestimmten städtebaul­ichen Situation habe. Der Beschluss fiel am Ende einstimmig aus, die Entwürfe der Flächennut­zungsplanä­nderung und des Bebauungsp­lans werden nun wieder für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt. (hva)

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