Rentner bestiehlt seinen blinden Freund
Ein 69-Jähriger plünderte eine Münzsammlung im Wert von 167 000 Euro. Mit dem Geld machte er unter anderem Urlaub. Jetzt stand der Mann wegen Einbruchs und Diebstahls vor Gericht
NeuUlm/Günzburg Der Mann mit dem lichten Haar und dem olivgrünen Parka steht auf, seine Hände zittern, er verzieht sein Gesicht und schluchzt: „Glaube mir, es tut mir alles so leid. Ich würde es so gerne rückgängig machen, doch das geht nicht.“Die angesprochene Person kann nicht sehen, dass der Angeklagte sich in ihre Richtung dreht, dass seine Hände zittern und er das Gesicht verzieht – denn der Mann im Zeugenstuhl ist blind.
Die Sehbehinderung des Mannes hat der Angeklagte aus dem Landkreis Günzburg ausgenutzt, indem er ihn mehrmals bestohlen hat. Vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht wurde der 69-Jährige wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Vor drei Jahren ist der Rentner mehrmals mithilfe eines nachgefertigten Schlüssels in das Haus des blinden Mannes eingebrochen und stahl Münzen und Schmuck im Wert von etwa 167 000 Euro. Wie es dazu kam, erklärt der geständige Mann dem Schöffengericht. Vor ein paar Jahren habe er den gleichaltrigen Mann aus dem Landkreis NeuUlm auf einer Baustelle kennengelernt. Später bot er ihm seine Hilfe an, der sehbehinderte Bekannte konnte diese gut gebrauchen. „Ich habe ihm bei den Hausarbeiten geholfen, ihn zum Arzt gefahren und ja, er hat sich bei mir geborgen gefühlt“, erzählt der 69-Jährige aus dem Kreis Günzburg. Er sei in Rente gewesen und hatte viel Zeit, außerdem bekam er zwischen 50 und 100 Euro am Tag für seine Hilfe. „Wir hatten eine sehr enge Beziehung. Es ist eine echte Freundschaft daraus geworden“, sagt der Mann, seine Augen füllen sich wieder mit Tränen. Er kannte jede Ecke im Haus des blinden Mannes, jede Schublade und jeden Schrank. Unter anderem wusste er, wo der leidenschaftliche Sammler seine Münzen aufbewahrt. Die wertvollsten in einem 1,20 Meter hohen Safe, die weniger wertvollen in einem Wandschrank.
„Ich habe ihm nach dem Tod seiner Frau sogar beim Sortieren und Ausräumen geholfen. Ich wusste also, was wo liegt. Deswegen kann ich erst recht nicht mehr nachvollziehen, warum ich das so schamlos ausgenutzt habe“, gibt der Beschuldigte zu. Zwischenzeitlich, Ende 2016, sei seine Frau schwer krank geworden, finanziell sah es nicht gut aus und der Ehemann hatte eine spontane Idee: „Ich wollte meiner Frau etwas bieten und noch einmal mit ihr in den Urlaub fahren. Ich hatte so Angst, dass wir nicht mehr viel Zeit haben.“
Der 69-Jährige ließ sich den Schlüssel zum Eingangstor seines Freundes nachmachen, öffnete bei einem seiner Besuche heimlich das Toilettenfenster und stieg im Januar 2017 das erste Mal in die Wohnung des kranken Mannes ein. „Ich glaube, es war einfach zu leicht“, beschreibt der Täter den Diebstahl vor Gericht. Möglicherweise war das der Grund, warum es nicht bei einer Tat blieb. Laut Hochrechnung der Staatsanwaltschaft stieg der Dieb von Januar bis März 2017 dreimal ein und nahm jeweils einen Korb voll Münzen mit. Diese verkaufte er nach und nach weiter. Und dabei stellte er sich keineswegs wie ein Profi an: „In einem Einkaufskorb habe ich die Münzen zu Sammlern oder Ankäufern gebracht. Manchmal
habe ich sie auch auf dem Flohmarkt verkauft“, erzählt der 69-Jährige. Doch gefeilscht hat er nie: So bekam er für die Münzen insgesamt zwischen zehn und 15 000 Euro. Davon schenkte er einen Teil seinen Kindern und Enkeln, vom Rest gönnte er seiner Frau und sich ein paar Urlaubswochenenden. Der Einkaufswert der Münzen, die teilweise aus dem Kaiserreich oder der NS-Zeit stammten, lag bei etwa 167000 Euro, der ideelle Wert ist laut dem bestohlenen Rentner zweibis dreimal höher.
Diesem ist erst nach dem dritten Diebstahl aufgefallen, dass sein Safe mit den Münzen leer war, die Silbermünzen aus dem Schrank ebenfalls fehlten. Er rief seinen damals guten Freund an, doch bevor er seiner Wut Luft machen konnte, sagte dieser: „Beschuldige niemanden zu Unrecht, ich war es. Ich habe die Münzen gestohlen.“Der Blinde, der lange als Bankkaufmann tätig war, tobte am Telefon, daran können sich im Gericht beide erinnern. „Das war meine komplette Altersvorsorge“, sagt der geschädigte Rentner. Die Entschuldigung des Diebes will der blinde Mann nicht annehmen, über die Strafe schüttelt er den Kopf. Neben dem Wertersatz muss der Verurteilte 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 1500 Euro an einen Förderkreis zahlen.