Wie viel Geld die katholische Kirche Missbrauchsopfern „in Anerkennung des Leids“künftig zahlen will
● Laut der vor zwei Jahren vorgestell ten „MHGStudie“sollen zwischen 1946 und 2014 insgesamt 3677 Kinder und Jugendliche, überwiegend min derjährige Jungen, von 1670 Geistlichen missbraucht worden sein. Im Bistum Augsburg gab es demnach 85 Beschul digte und 164 Opfer. Vier Weltpries ter, vier Diakone und zwei Ordenspries ter seien in andere Diözesen versetzt worden, hieß es damals.
● Die katholischen Bischöfe beschlos sen auf ihrer HerbstVollversamm lung in Fulda Ende September, dass künftig alle „Leistungen in Anerken nung des Leids“durch ein zentrales und unabhängiges Gremium festgelegt werden. Dieses „Entscheidungsgremi um“soll mit sieben Frauen und Män nern besetzt sein – Fachleute aus Medi zin, Recht, Psychologie und Pädago gik –, die in „keinem Anstellungsver hältnis zu einer (Erz)Diözese oder ei ner anderen kirchlichen Einrichtung ste hen“dürfen. Wer dies ist, ist nicht be kannt. Ausgewählt werden sie von ei nem hierfür gebildeten Ausschuss.
● Im Unterschied zu früher soll das Gre mium die Höhe der jeweiligen Ein malzahlung an ein Missbrauchsopfer festlegen und auch die Auszahlung anweisen. Bislang lag diese Entschei dung bei den Bistümern; sie zahlten jeweils in der Regel um die 5000 Euro. ● Missbrauchsopfer sollen, so der Be schluss der Bischöfe in Anlehnung an von Gerichten zugesprochenen Schmer zensgeldern in vergleichbaren Fällen, nun Einmalzahlungen von bis zu 50000 Euro erhalten. Betroffene müssen hierzu einen Antrag stellen, ent schieden wird nach Plausibilität. Sie müssen ihren Missbrauchsfall also nicht detailliert belegen. Auch eine erneute Antragstellung – über die zuständige Diözese – ist ab dem 1. Januar 2021 möglich. Bereits erhaltene Leis tungen werden angerechnet. Zudem können Missbrauchsopfer Kosten für Therapie oder Paarberatung erstat tet bekommen.
● Eine entsprechende Verfahrensord nung werde künftig in allen 27 (Erz)Diözesen in Deutschland einen „einheitlichen Leistungsrahmen ge währleisten“, erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing. Aller dings gibt es bereits Bistümer, die ei nen Sonderweg gehen – darunter das Bistum Regensburg und das Erzbis tum Freiburg. Das kündigte auf Anfrage an, seinen bisherigen „Maximalbe trag von 30 000 Euro“auf 50 000 Euro erhöhen zu wollen – und zugleich an regelmäßigen Unterstützungsleistungen an bedürftige Betroffene von bis zu 800 Euro monatlich festzuhalten.
● Die Entscheidung, ob und wie das Bistum Augsburg die Verfahrens ordnung umsetzt, steht aus. Es be schreitet selbst einen Sonderweg, in dem es – noch vor dem Beschluss der Bischofskonferenz – seit Juni Einmal zahlungen von bis zu 25 000 Euro leis tet. In den letzten Jahren zahlte es nach eigenen Angaben in 127 Fällen Geld „in Anerkennung des Leids“so wie für therapeutische Hilfen, insgesamt knapp 777 000 Euro. (wida)